Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen vom 16. März 2011 (GVBl. S. 83)
Die mit diesem Gesetz verabschiedeten Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes sind zum 01. August 2011 in Kraft getreten. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Einführung der Oberschule, beinhalten Veränderungen im Bereich der Ordnungsmaßnahmen (§ 61) sowie der vorschulischen Sprachförderung (§ 64).
Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zum Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 206)
Die mit diesem Gesetz verabschiedete Änderung des Abrechungszeitraums für die Sachkostenbeteiligung des Landes für die sogenannten Konkordatsschulen (§ 156) ist rückwirkend zum 01. August 2010 in Kraft getreten. Für den Abrechungszeitraum ist nun das Schuljahr maßgeblich.