Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 (GVBl. S. 34)
Die mit diesem Gesetz verabschiedeten Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes treten zum 01. August 2012 in Kraft. Die Änderungen dienen der Umsetzung des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird u.a. der Grundsatz der inklusiven Schule geregelt (§ 4), die allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang ermöglicht.
Gesetz zu den Verträgen zur Änderung von Verträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen zu zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 17. Juli 2012 (GVBl. S. 244)
Die mit diesem Gesetz verabschiedeten Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes treten zum 01. August 2012 in Kraft. Sie schaffen die Voraussetzung, dass die sogenannten Konkordatsschulen in Niedersachsen als Oberschulen geführt werden können.
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