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Die Eingangsstufe

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens (Niedersächsisches Schulgesetz) ermöglicht es den Grundschulen, mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Einheit (Eingangsstufe) mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen zu führen. Diese Schulen verzichten auf die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch und haben demnach auch keinen Schulkindergarten.

Schülerinnen und Schüler besuchen die Eingangsstufe in der Regel zwei Jahre. Lernstarke Kinder können aber auch bereits nach einem Jahr in die dritten Schuljahrgang wechseln. Kinder, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, bleiben drei Jahre in der Eingangsstufe.

Die guten Erfahrungen aus dem Schulversuch zur "Neustrukturierung des Schulanfangs" und auch die Berichte aus anderen Bundesländern über vergleichbare Schulversuche haben gezeigt, dass die Eingangsstufe gute Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen schaffen kann.

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