Ziele/Bildungsabschluss:
Berufliche Gymnasien sind dreijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Schuljahrgänge 11 - 13), die - unabhängig von der besuchten Fachrichtung - zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife ist bundesweit anerkannt. Durch die Festlegung von mindestens zwei der fünf Prüfungsfächer auf berufsbezogene Profilfächer je nach Fachrichtung wird eine deutliche berufliche Orientierung erreicht. Das Berufliche Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schüler auf das Studium an einer Hochschule oder anspruchsvolle Berufsausbildungen vor.
Schülerinnen und Schülern, die vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife den Bildungsgang verlassen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann dann vergeben werden, wenn ein ergänzender beruflicher Teil nachgewiesen wird; dies entweder durch ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.
Berufliche Ausrichtungen:
Das Berufliche Gymnasium wird in Niedersachsen zurzeit in den folgenden Fachrichtungen geführt:
Wirtschaft
Technik
mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik und Informationstechnik sowie im Rahmen von Schulversuchen mit den Schwerpunkten Gestaltungs- und Medientechnik, Biologietechnik und Mechatronik
Gesundheit und Soziales
mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Sozialpädagogik und Gesundheit-Pflege.
In den Beruflichen Gymnasien ist das erste Prüfungsfach immer das die Fachrichtung oder den Schwerpunkt prägende Profilfach, die beiden anderen Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind zwei der Kernfächer Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache (i. d. R. Englisch) oder Mathematik bzw. eine Naturwissenschaft. Als viertes oder fünftes Prüfungsfach (grundlegendes Anforderungsniveau) ist immer mindestens ein weiteres berufsbezogenes Profilfach zu wählen.
In einem Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase ist eine Projektarbeit mit beruflichem Bezug anzufertigen, die den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zum vertieften wissenschaftspropädeutischen Arbeiten gibt. Sie kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt werden. Die Projektarbeit ist auf der Grundlage des Unterrichts im Profilfach ‚Praxis' und des die jeweilige Fachrichtung und ggf. den jeweiligen Schwerpunkt prägenden Profilfaches zu erstellen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Alle Schülerinnen und Schüler, die die Berechtigung zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II nachweisen, können in ein Berufliches Gymnasium wechseln. Das schließt auch die Möglichkeit ein, nach Klasse 9 des achtjährigen allgemein bildenden Gymnasiums in das Berufliche Gymnasium aufgenommen zu werden. [Hinweis: Ein Wechsel aus der Qualifikationsphase eines allgemein bildenden Gymnasiums in das Berufliche Gymnasium ist nicht möglich!]
Ohne Besuch der Einführungsphase kann in die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden, wer in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und im Sekundarbereich I mindestens vier Schuljahre durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt hat. Wer nach Besuch einer ausländischen Schule in das Berufliche Gymnasium eintritt, kann seine Fremdsprachenkenntnisse in einer abweichenden Weise nachweisen.
Hinweise zu rechtlichen Regelungen und Vorschriften:
Weitere Informationen, beispielsweise zu Belegungsverpflichtungen, sind der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), den Rechts- und Verwaltungsvorschriften für berufsbildenden Schulen (insbesondere BbS-VO, EB-BbS, Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife) zu entnehmen und von den berufsbildenden Schulen vor Ort zu erhalten.
Berufsbildende Schulen vor Ort mit ihren Bildungsgängen
Ein bestimmtes Bildungsangebot wird von welchen berufsbildenden Schulen angeboten?