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Begabungsförderung

Hochbegabung erkennen und fördern

Junge Menschen unterscheiden sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen und Neigungen. Der beste Bildungsweg für jede Schülerin und jeden Schüler ist derjenige, der die spezifische Leistungsfähigkeit optimal zur Entfaltung bringt. Im Niedersächsischen Schulgesetz wurde deshalb bereits 2003 neben dem Anspruch auf eine begabungsgerechte individuelle Förderung für hoch begabte Schülerinnen und Schüler besonders herausgestellt (§ 54 Abs. 1 NSchG).

Ein nahezu flächendeckendes Schulangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen wurde seither aufgebaut. Schulen haben sich regional und schullaufbahnbezogen gem. § 25 Abs. 1 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) zu Kooperationsverbünden zusammengeschlossen. Dabei stellen Grundschulen und weiterführende Schulen durch gemeinsame Konzepte sicher, dass besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, individuell gefördert und umfassend integriert werden. Die zunehmend erfolgreiche Zusammenarbeit der Kooperationsverbünde mit Kindertagesstätten, Erziehungsberechtigten und Elterninitiativen orientiert sich an den Bedürfnissen und am Wohl der Kinder und Jugendlichen.

Zum 1. August 2012 konnten mit der Einrichtung eines neuen Kooperationsverbundes „Hochbegabung fördern" Angebotslücken in der Fläche des Landes geschlossen werden. Vier bereits bestehende Verbünde wurden erweitert. Insgesamt gibt es damit im Schuljahr 2012/13 89 Kooperationsverbünde mit 494 Schulen und 116 Kindertagesstätten. Mit den zusätzlichen Genehmigungen umfasst das landesweite Netz dann insgesamt 355 Grundschulen, 2 Grund- und Hauptschulen, 2 Förderschulen, 3 Hauptschulen, 12 Realschulen, 1 Haupt- und Realschule, 8 Oberschulen, 1 Grund- und Oberschule, 7 Integrierte Gesamtschulen, 9 Kooperative Gesamtschulen, 94 Gymnasien und 116 Kindertageseinrichtungen.

Der Besuch einer Schule des Kooperationsverbundes Hochbegabungsförderung ist auch über Schulbezirksgrenzen hinaus möglich. Das Land unterstützt die beteiligten Schulen durch zusätzliche Lehrerstunden; für Koordinierungs- und Entwicklungsaufgaben im Verbund werden in einer einjährigen Startphase Anrechnungsstunden gewährt.

Aufbau und Entwicklung von Kooperationsverbünden der Schulen im Sinne einer Vernetzung werden durch das Beratungs- und Fortbildungsangebot der Niedersächsischen Landesschulbehörde und des Niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) unterstützt. Dabei sollen die schulinternen, kollegialen Beratungs- und Unterstützungskräfte gestärkt und Beratungs- und Fortbildungsangebote für Schulen so konzipiert und bereit gestellt werden, dass sie flexibel abrufbar sind. Durch die Einbeziehung außerschulischer Anbieter sowie die Zusammenarbeit mit Elterninitiativen und Verbänden sollen Vielfalt und Professionalität sichergestellt werden.

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Umfassende Informationen zum Erkennen und Beraten, Fördern, Unterstützen und Begleiten von Kindern und Jugendlichen mit Hochbegabung

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