Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Eigenverantwortliche Schule

Eigenverantwortliche Schule kommt: Kultusminister plant deutliche Reduzierung der Erlasse


"Wir wollen in Niedersachsen den Weg von einer überregulierten Schule hin zur Eigenverantwortlichen Schule gehen und den Schulen dafür die notwendigen Freiräume geben. Die Eigenverantwortliche Schule in Niedersachsen bleibt staatlich verantwortet und beaufsichtigt", sagte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Eigenverantwortlichen Schule.

Im Anhörungsverfahren zeigten sich insbesondere unterschiedliche Positionen zur inneren Schulverfassung. "Nach meiner Überzeugung geht die jetzt vom Kabinett beschlossene Novelle des Schulgesetzes einen klugen Mittelweg, um alle an Schule beteiligten Kräfte in den Prozess der Qualitätsentwicklung der Schule einzubinden.

Wir wollen eine Gesamtkonferenz, die das Gremium der Schule ist, in dem alle an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit Beteiligten gemeinsam an der Gestaltung der Schule mitwirken. Die Gesamtkonferenz behält wesentliche Zuständigkeiten, bleibt aber nicht allzuständig. Wir wollen die Schulleiterinnen und Schulleiter in ihren Kompetenzen zur Führung und Leitung der Schule stärken. Dazu gehört vor allem ihre Rolle als Dienstvorgesetzte und Vorgesetzter. Wir wollen schließlich den Schulbeirat als zusätzliches Instrument der kooperativen Schulentwicklung. Hier können Eltern, Schüler und Schulträger wesentlich stärker als über die Gesamtkonferenz mitgestalten. Der Schulbeirat kann zum Motor der Qualitätsentwicklung werden", sagte Busemann.

Kultusminister Busemann kündigte zugleich umfangreiche Maßnahmen zur Deregulierung der Schule an. So sei beabsichtigt, die Zuständigkeit für wesentliche Bereiche des Unterrichts und der Gestaltung des Schullebens den Schulen selbst zu übertragen: "Ich beabsichtige voraussichtlich sechs Erlasse vollständig zurückzuziehen und 30 in den Verfügungsbereich der Schulen zu überweisen." Das bedeute, dass die Schulen zu den Erlassen Stellung nehmen müssten und sie entweder unverändert beibehalten oder ganz oder teilweise verändern könnten. Weitere 13 Erlasse, so genannte Grundsatzerlasse, sollen bis zum 1.8.2007 daraufhin überprüft werden, ob sie teilweise in die Verantwortung der Schulen gegeben werden können, zugleich aber im Kern verbindlich bleiben.

An den Gymnasien sollen die Abschlussprüfungen zum Ende der zehnten Klassen entfallen. Lediglich diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Oberstufe wechseln, müssen künftig im zehnten Jahrgang noch Abschlussarbeiten schreiben.

Der Kultusminister möchte auch die Träger der Schulentwicklungsplanung entlasten: Sie sollen zunächst von ihrer Pflicht zur Fortschreibung der Schulentwicklungspläne zum 1. Januar 2007 befreit werden. Sobald die Ergebnisse der Arbeit der Modellkommunen vorliegen, werden Vorschläge zur Änderung oder Abschaffung der verpflichtenden Schulentwicklungsplanung unterbreitet.

Busemann wies darauf hin, dass mit dem In-Kraft-Treten der Schulgesetznovelle voraussichtlich zum 1.8.2007 zunächst nur die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Eigenverantwortliche Schule gelegt würden. Die materielle Ausgestaltung erfolge nach und nach mit Augenmaß. Busemann: "Die Schulen bestimmen hierbei selbst das Tempo! Sie erhalten bei diesem Prozess meine volle Unterstützung. Ich rechne hier mit einer Entwicklungszeit von mehreren Jahren. Aber: Am 1.8.2007 wird es mit der Eigenverantwortlichkeit für alle niedersächsischen Schulen grundsätzlich losgehen!"

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln