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Prüfungs- und Studienleistungen können Lernzeit an berufsbildenden Schulen verkürzen - Land und Handwerk wollen duale Ausbildung für Studienabbrecher attraktiver machen

Die beiden niedersächsischen Bildungsministerien Kultusministerium und Ministerium für Wissenschaft und Kultur steigern die Attraktivität der dualen Berufsausbildung für Studienabbrecher. Gemeinsam mit den Handwerkskammern in Niedersachsen ist im Arbeitskreis „Hochschule und Handwerk“ vereinbart worden, dass die an einer Hochschule oder Universität erworbenen Prüfungs- und Studienleistungen ehemaliger Studentinnen und Studenten, die eine duale Berufsausbildung aufnehmen, von den berufsbildenden Schulen geprüft und angerechnet werden, was in der Folge zu einer kürzeren Zeit in der berufsbildenden Schule führen kann. Grundsätzlich gilt die Regelung auch für Personen, die nach einem erfolgreichen Hochschulstudium eine duale Berufsausbildung aufnehmen. Hierbei wird die inhaltliche Nähe der Studienleistungen zur Ausbildung eine zentrale Rolle spielen. Das Niedersächsische Kultusministerium setzt die neue Regelung mit einem Erlass zum kommenden Schuljahr um.

„Das ist ein Baustein, um die duale Berufsausbildung noch attraktiver zu machen. Die duale Berufsausbildung bietet jungen Menschen gute individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und hervorragende Berufschancen. Für vorzeitige Aussteigerinnen und Aussteiger aus einem Hochschulstudium gilt das natürlich auch. Wir wollen die Durchlässigkeit in beide Systeme – Studium und Ausbildung – stärken. Die Schulpflichtregelungen in der Berufsschule bleiben von dieser Regelung unberührt“, betont Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

Der Hauptgeschäftsführer der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Michael Koch, bezeichnet die gefundene Lösung als bedeutenden Schritt. „Wir setzen ein gemeinsames bildungspolitisches Zeichen, dass Studienaussteigerinnen und -aussteiger in Handwerk und Industrie willkommen sind und dass ihre erworbenen Kompetenzen anerkannt werden. Nach aktuellen Studien kann sich fast jeder dritte Studienaussteiger eine Berufsausbildung vorstellen. Um dieses Potenzial leistungsfähiger junger Menschen geht es uns bei der Vereinbarung“.

Der Übergang nach einer dualen Berufsausbildung in ein Hochschulstudium ist mittlerweile an den Hochschulen gängige Praxis. Hierbei wird die Hochschulzugangsberechtigung durch eine erfolgreiche Ausbildung und eine dreijährige Berufstätigkeit oder zusätzliche schulische Angebote erworben. Diese Möglichkeit unterstreicht die Durchlässigkeit hochschulischer und beruflicher Bildung.

„Mit der individuellen Beratung werden Auszubildenden mit Studienerfahrung Möglichkeiten aufgezeigt, wie ihre im Studium erworbenen Kompetenzen berücksichtigt werden können. Dies ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung von Transparenz und Durchlässigkeit der Bildungssysteme“, sagte die niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić.

Dem Arbeitskreis „Hochschule und Handwerk“ gehören hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Handwerkskammern und Hochschulen sowie der Ressorts Wissenschaft, Wirtschaft und Kultus der Niedersächsischen Landesregierung an. Er tagt zweimal jährlich und dient dem fachlichen Austausch, der Entwicklung von Ausbildungsprogrammen sowie Absprachen zur Durchlässigkeit der Bildungsangebote.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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