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Sprachförderung für Flüchtlinge an Schulen – Kultusministerium vergrößert Bewerberkreis und erleichtert Online-Bewerbung für pensionierte Lehrkräfte

Das Niedersächsische Kultusministerium hat den Kreis möglicher Lehrkräfte, die im Rahmen der Sprachförderung mit zeitlich befristeten Verträgen an niedersächsischen Schulen beschäftigt werden können, erweitert. Dies ist ein weiterer Baustein, mit dem die Landesregierung die Schulen bei der Integration von Flüchtlingen unterstützt. Für pensionierte Lehrkräfte ist die Online-Bewerbung für diese Verträge zudem erleichtert worden: Sie müssen nun deutlich weniger Daten eingeben und Unterlagen einreichen.


Für die zeitlich befristeten Verträge auf Stundenbasis können sich neben pensionierten Lehrkräften und Lehramtsstudierenden ab sofort auch Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bewerben, die

  • nicht über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, aber ein abgeschlossenes Studium (Master of Science, Master of Arts) mit Studienleistungen in dem Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ bzw. „Deutsch als Fremdsprache“ nachweisen können,

  • nicht über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, die jedoch an außeruniversitären Bildungseinrichtungen erworbene Qualifizierungen in dem Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ bzw. „Deutsch als Fremdsprache“ nachweisen können sowie

  • Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen, aber in Niedersachsen nicht anerkannten Lehrerausbildung für das Fach Deutsch (als Zweitsprache bzw. als Fremdsprache) oder mit einem im Ausland abgeschlossenen universitären Abschluss der Fachrichtung Germanistik/Deutsche Sprache (universitärer Master oder adäquater Abschluss) - sofern nachgewiesen werden kann, dass mindestens das Sprachniveau der Stufe C 2 des Europäischen Referenzrahmens erreicht werden konnte.


Seit vergangenem Herbst haben Schulen in Niedersachsen die Möglichkeit, Stundenverträge im Rahmen der Sprachförderung bei der Landesschulbehörde zu beantragen. Die Vertragslehrkräfte können beispielsweise in Sprachlernklassen und bei anderen Sprachfördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen eingesetzt werden. Bewerberinnen und Bewerber können sich unter http://www.eis-online.niedersachsen.de/ registrieren lassen, dies gilt auch weiterhin für bereits ausgeschiedene Lehrkräfte. Für diesen Personenkreis ist zudem ein angepasstes und verkürztes Anmeldeverfahren entwickelt worden. Die Menüführung wurde deutlich vereinfacht und die Zahl der einzureichenden Unterlagen reduziert. Für eine Bewerbung genügen nun - neben der Angabe von persönlichen Daten und der letzten Stammschule - eine Zeugniskopie über die Staatsprüfung bzw. Bewährungsfeststellung (alternativ die Ruhestandsverfügung), der Nachweis über zusätzliche Qualifikationen sowie ggf. ein Schwerbehindertenausweis.


Pensionierte Lehrkräfte, die sich bereits einmal registriert haben und auch zum Einstellungstermin 01.08.2016 im Bewerberpool bleiben möchten, können sich mit ihren alten Zugangsdaten unter www.eis-online.niedersachsen.de einloggen und damit die Bewerbung ohne eine erneute Eingabe ihrer Daten verlängern.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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