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Mehr Sprachförderunterricht an Schulen - funktioniert die Umsetzung?

Abgeordneter Kai Seefried (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten


In einem Brief hat Kultusministerin Heiligenstadt am 27. Oktober 2015 pensionierte Lehrkräfte um Unterstützung bei der Erteilung von Sprachförderunterricht für Flüchtlingskinder an den niedersächsischen Schulen gebeten.


Vorbemerkung der Landesregierung


Tausende Familien flüchten vor Bürgerkrieg, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat. Niedersachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen eine Perspektive zu geben. Den allgemein bildenden und den berufsbildenden öffentlichen Schulen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, vor allem im Bereich der Sprachförderung.


Die größte Herausforderung bei der Beschulung von Flüchtlingskindern ist die Überwindung der Sprachbarrieren, die durch fehlende oder geringe Deutschkenntnisse entstehen. Es ist das Ziel der Landesregierung, Sprachbarrieren von Kindern und Jugendlichen so zügig wie möglich abzubauen, damit diese schnellstmöglich am Regelunterricht teilnehmen können. Darüber hinaus ist es für eine gelingende Integration in Schule von herausragender Bedeutung, die interkulturelle Öffnung der Schulen weiter zu befördern und vorhandene Strukturen noch besser zu nutzen.


Zur Bewältigung dieser Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern aus zuwandernden Familien eine Förderung zuteilwerden zu lassen, die ihnen einen herzlichen und lernwirksamen Start an unseren Schulen ermöglicht, benötigen wir die Unterstützung zusätzlicher Lehrkräfte, die im Sprachförderunterricht Verantwortung übernehmen.


Im Hinblick auf eine kurzfristige Personalgewinnung sind schnell zu einem Ziel führende Wege gefragt. Um die vorhandenen Bedarfe im Bereich Sprachförderung an den niedersächsischen Schulen zu decken, ist es nötig, ein effizientes und schnelles Verfahren zu nutzen, das Bewerberinnen und Bewerber erfasst und bedarfsgerecht an Schulen vermittelt. Dazu wurde auf das Bewerbungs- und Informationsportal EIS-Online zur Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst zurückgegriffen. Das Portal hat sich in der Vergangenheit bewährt, es wird für die Bewerbung um Einstellungen in den Schuldienst von i. d. R. mehreren tausend Personen pro Schuljahr genutzt.


Zudem wurde es ermöglicht, dass in diesem Portal nicht nur neue Bewerberinnen und Bewerber, sondern auch die bereits in EIS-Online registrierten Bewerberinnen und Bewerber die Bereitschaft zur Annahme von „Verträgen – Spracherwerb Flüchtlinge –“ (VSF) erklären können. Die bereits registrierten Bewerberinnen und Bewerber wurden am 19.10.2015 per E-Mail über diese Möglichkeit informiert.


Über das Portal erhalten Interessierte eine Übersicht über alle ausgeschriebenen Verträge. Nach der Registrierung ist es möglich, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich auf in diesem Portal ausgeschriebene konkrete „Verträge – Spracherwerb Flüchtlinge –“ bewerben. Eine generelle Bewerbung ist ebenfalls möglich. Anhand von regionalen und schulformbezogenen Einsatzwünschen der Bewerberinnen und Bewerber kann eine Zuordnung zu passenden Vertragsangeboten automatisiert erfolgen, ohne dass die Bewerberinnen und Bewerber online verfolgen müssen, welche Verträge veröffentlicht sind. Schulen, an denen ein VSF veröffentlicht worden ist, erhalten über EIS-Online eine Übersicht über die regional und schulformbezogen infrage kommenden Bewerberinnen und Bewerber und können so Interessenten ansprechen. Dies garantiert einen möglichst zügigen Ablauf des Verfahrens.


Grundsätzlich steht außerdem die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) für die Beantwortung von Verfahrensfragen zur Verfügung. Interessierte können sich an die Servicestellen wenden und erhalten Unterstützung bei ihrem konkreten Anliegen.


Mit dem gewählten Verfahren steht eine effiziente Möglichkeit zur Verfügung, Interessierte zu erfassen und schnell an Schulen mit Bedarf zu vermitteln.


1. Richtet sich die Unterstützungsbitte der Ministerin auch an ehemals angestellte Lehrkräfte in Rente, oder ist diese Gruppe von den Bewerbungen ausgeschlossen?


Die Unterstützungsbitte richtet sich selbstverständlich auch an ehemalige tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die Rente beziehen. Dieser Personenkreis konnte aber nicht direkt angeschrieben werden, da für ehemalige tarifbeschäftigte Lehrkräfte - anders als bei den vom Land versorgten Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten - keine aktuellen persönlichen Daten vorliegen. Scheidet eine tarifbeschäftigte Lehrkraft aus dem aktiven Dienst aus, gibt es keinen rechtlichen Grund für eine weitere Pflege der persönlichen Daten.


2. Seit wann (Datum) sind in dem im Schreiben genannten Online-Bewerbungsmodul „Verträge -Spracherwerb Flüchtlinge“ für die pensionierten Lehrkräfte Verträge eingestellt, für die die Lehrkräfte sich bewerben können?


Für „Verträge –Spracherwerb Flüchtlinge“ können sich Interessierte seit dem 19.10.2015 auf dem in der Vorbemerkung der Landesregierung geschilderten Weg bewerben. Seit dem 20.10.2015 können konkrete Vertragsangebote an Schulen veröffentlicht werden.


3. Wie viele Mitarbeiter wurden in der Landesschulbehörde und im Kultusministerium zusätzlich dafür abgestellt, die Verwaltungsarbeit zu erledigen, die sich durch die zusätzliche Einrichtung von Angeboten der Sprachförderung an Schulen ergibt?


Die Schaffung zusätzlicher Angebote zur Sprachförderung an Schulen hat innerhalb der NLSchB und des Kultusministeriums in vielfältiger Weise zu einem Aufgabenzuwachs geführt.


So beraten der Fachbereich Service sowie die schulfachlichen Dezernate der NLSchB alle Interessierten, die sich melden, eingehend und oftmals mit hohem Zeitaufwand. Der Fachbereich Personal stellt Verträge aus und hat dabei ein deutlich erhöhtes Bewerbungsvolumen zu prüfen. Die Personalplanerinnen und -planer ermitteln den Bedarf, prüfen die Unterrichtsversorgung, weisen Ressourcen zu und kontrollieren das zugewiesene Kontingent. Im Zusammenhang mit den seit dem 01.09.2015 eingerichteten Sprachbildungszentren sind darüber hinaus derzeit elf Lehrkräfte (eine Landeskoordinatorin, zehn Sprachbildungskoordinatorinnen) an die NLSchB abgeordnet. Im Kultusministerium wurde außerdem das federführend zuständige Fachreferat durch Abordnung eines zusätzlichen Mitarbeiters personell verstärkt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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