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Altersteilzeit für Lehrkräfte

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2015 - TOP 24 - Nummer 56

Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Sylvia Bruns, Jörg Bode und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 2. Februar ist die Reform der Altersteilzeit für Lehrkräfte in Niedersachsen in Kraft getreten. Im Vorfeld der Reform ging die Landesregierung davon aus, dass etwa 1 000 Lehrkräfte pro Jahr von dem neuen Modell Gebrauch machen würden. In der abschließenden Beratung hat die Kultusministerin gesagt: „Keine andere Berufsgruppe kann auf ein solches Modell zurückgreifen.“ Nach Mitteilung der Landesregierung sind jedoch nur ca. 200 Anträge für das Schuljahr 2015/2016 gestellt worden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Gesetz zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 474) ist am 02.02.2015 in Kraft getreten.

Mit dem Programm „Personalmanagementverfahren“ (PMV) werden die genehmigten Personalentscheidungen erfasst. In den nachstehenden Daten aus PMV für die Kapiteln 0710 bis 0720* sind die beamteten Lehrkräfte, die Schulleitungen einschließlich sonstiger Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhaber und die beurlaubten Lehrkräfte des Landes – z. B. mit Bezügen oder ohne Bezüge an Schulen in freier Trägerschaft – erfasst.

1. Wie viele Anträge auf Altersteilzeit sind für das Schuljahr 2015/2016 bei der Landesregierung, nach Besoldungsgruppen und Schulformen aufgeschlüsselt gestellt, worden?

Die nachstehende Tabelle enthält die Anzahl der Personen, denen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 (Auswertung vom 03.08.2015) Altersteilzeit im Blockmodell, aufgeschlüsselt nach Kapiteln* und Besoldungsgruppen, genehmigt wurde.

Besoldungsgruppen (einschl. Ämter mit Zulagen)

A 10

A 12

A 13

A 14

A 15

A 16

Kapitel 0710

59

10

2

Kapitel 0711

1

23

1

Kapitel 0712

5

1

1

Kapitel 0713

2

5

1

Kapitel 0714

1

12

14

5

Kapitel 0717

5

10

1

1

Kapitel 0718

8

5

1

2

Kapitel 0720

1

17

17

8

1

Die nachstehende Tabelle enthält die Anzahl der Personen, denen zum Schuljahresbeginn 2015/2016 (Auswertung vom 03.08.2015) Altersteilzeit im Teilzeitmodell, aufgeschlüsselt nach Kapiteln* und Besoldungsgruppen, genehmigt wurde.

Besoldungsgruppen (einschl. Ämter mit Zulagen)

A 10

A 12

A 13

A 14

A 15

A 16

Kapitel 0710

19

2

Kapitel 0711

8

Kapitel 0712

7

Kapitel 0713

2

2

Kapitel 0714

1

11

16

2

Kapitel 0717

3

6

Kapitel 0718

1

7

Kapitel 0720

1

20

10

1

*Zuordnung von Kapiteln zu Schulformen:

Kapitel 0710

Grundschulen sowie mit Grundschulen organisatorisch zusammenfasste Schulformen z. B. Grund- und Hauptschule (GHS), Grund-, Haupt- und Realschule (GHRS) sowie Grund- und Oberschule (GOBS)

Kapitel 0711

Förderschulen

Kapitel 0712

Hauptschulen sowie mit Hauptschulen organisatorisch zusammengefasste Schulformen z. B. Haupt- und Realschule (HRS)

Kapitel 0713

Realschulen

Kapitel 0714

Gymnasien

Kapitel 0717

Oberschulen

Kapitel 0718

Gesamtschulen

Kapitel 0720

Berufsbildende Schulen

Daten für das 2. Schulhalbjahr 2015/2016 sind im Programm PMV noch nicht erfasst und können daher nicht angegeben werden.

2. Mit wie vielen Anträgen auf Altersteilzeitermäßigung hat die Landesregierung für die jeweiligen Besoldungsgruppen intern geplant?

Da es sich bei einem Antrag auf Altersteilzeit um eine höchstpersönliche Entscheidung der Lehrkräfte handelt, wurden keine Planungen über Anträge auf Altersteilzeitermäßigung von Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen je Besoldungsgruppe angestellt.

3. Wie hoch sind gegebenenfalls die Mehrausgaben, die daraus resultieren, dass weniger Lehrkräfte die Altersteilzeit in Anspruch genommen haben als geplant?

In der sogenannten Ansparphase des Blockmodells werden Stellen, Beschäftigungsvolumen und Budgetmittel angespart, so dass keine Mehrausgaben entstehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

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