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Klassenbildung an Realschulen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2015 - TOP 24 - Nummer 52

Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit dem Runderlass des Kultusministeriums vom 16. Juli 2015 wird die Schülerhöchstzahl für den 10. Schuljahrgang an Realschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 von 30 auf 32 angehoben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Erlass vom 16.07.2015 war notwendig, da in dem Änderungserlass vom 18.06.2015 die Fußnote falsch dargestellt war. Dies ist im Übrigen auch im Anhörungsverfahren nicht aufgefallen.

1. Welche Gründe haben die Landesregierung dazu bewogen, die Klassenhöchstgrenze an Realschulen anzuheben?

Die Schülerhöchstzahl wird an Realschulen nicht erhöht, sondern vielmehr weiterhin aufsteigend von 32 auf 30 gesenkt. Im 10. Schuljahrgang lag die Schülerhöchstgrenze in den letzten Jahren bei 32 Schülerinnen und Schülern; diese Schülerhöchstgrenze gilt auch im Schuljahr 2015/2016. Aufgrund der Entscheidung, die Schülerhöchstzahl für die Realschulen aufsteigend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang ab dem Schuljahr 2011/2012 von 32 auf 30 Schülerinnen und Schüler zu senken, wird die Schülerhöchstzahl an Realschulen im 10. Schuljahrgang ab dem Schuljahr 2016/2017 – wie geplant – bei 30 Schülerinnen und Schülern liegen.

2. Wie hoch beziffert die Landesregierung die durch die größeren Klassen eingesparten Mittel des Landes?

Einsparungen gibt es in diesem Fall nicht. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu 1 wird verwiesen.

3. Wie wirkt sich die Vergrößerung der Klassen auf die Unterrichtsversorgung an den Realschulen aus?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zu 1 wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

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