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Was bedeutet „In den nächsten Jahren investiert die Landesregierung über 730 Millionen Euro in den Bereich der Sprachförderung“?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2015 - TOP 24 - Nummer 26

Abgeordneter Sebastian Lechner (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

In einer Pressemitteilung vom 2. September 2015 des Kultusministeriums heißt es: „In den nächsten Jahren investiert die Landesregierung über 730 Millionen Euro in den Bereich der Sprachförderung.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Kultusministerium verfolgt das Ziel, eine schnellstmögliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus zuwandernden Familien an den Bildungseinrichtungen und den Bildungsangeboten sicherzustellen. In der kulturellen und sprachlichen Vielfalt liegt eine zukunftsweisende Ressource, die die Landesregierung nutzen und zur Entfaltung bringen will.

Die Sprachförderung wird als Schlüssel zur Teilhabe verstanden. Sprachförderung versteht sich als Längsschnitts- und Querschnittsaufgabe aller Schulformen und Schulfächer. Von der frühkindlichen bis zur berufsvorbereitenden Bildung muss und wird Sprachförderung als zentrales, schlechthin konstitutives Element für erfolgreiches Lernen in Schule und darüber hinaus angesehen.

Mit dem Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“, der am 01.08.2014 in Kraft getreten ist, werden für die betreffenden Schülerinnen und Schüler Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie geschaffen. Dieser Erlass ist das zentrale Instrument zur Entwicklung und Steuerung von Sprachförderung und zur Gestaltung wirksamer schulischer Realität.

Danach ist die gleichberechtigte Teilhabe und Förderung als Bestandteil des Bildungsauftrages in das pädagogische Konzept und in das Curriculum jeder Schule aufzunehmen. Der Runderlass macht deutlich, dass Sprachförderung als Teil durchgängiger Sprachbildung einen zentralen Stellenwert hat. In der Praxis bedeutet dies, dass die Förderung sprachlicher Handlungsfähigkeit in Mündlichkeit und Schriftlichkeit mehr als bisher Aufgabe jeden Unterrichts und jeder Schulform sein muss – und zwar über den Deutschunterricht hinaus.

In Niedersachsen wird die sprachliche und kulturelle Vielfalt von Kindern und deren Eltern als Chance für interkulturelles Lernen bewusst wahrgenommen. Deshalb hat die Würdigung und Förderung der Mehrsprachigkeit, insbesondere der Herkunftssprachen, einen besonderen Stellenwert bekommen.

Wie verteilen sich die genannten 730 Millionen Euro auf die Haushaltsjahre und Haushaltstitel des Landeshaushalts (bitte titelscharf nach Haushaltsjahren auflisten)?

In der nachfolgenden Übersicht werden die bereits derzeit im Haushalt 2015 und der mittelfristigen Planung bis 2019 für Sprachfördermaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel dargestellt.

Hinzu kommen die in der Sondersitzung des Landtages am 10.09.2015 von der Landeregierung für den Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2015 bereits angekündigten Maßnahmen für den Bereich der Sprachförderung. Geplant sind für den Kultushaushalt zusätzliche Mittel mit einem Haushaltsvolumen von 10 Mio. Euro für 2015 und 40 Mio. Euro ab 2016.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

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