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Mehr Zeit zum Lernen an niedersächsischen Gymnasien: Neuer Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 – 10 des Gymnasiums“ veröffentlicht

Für die Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Gymnasien wird es zum neuen Schuljahr 2015/2016 mehr Zeit zum Lernen geben. Das sieht die Neufassung des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 – 10 des Gymnasiums“ vor, den das Niedersächsische Kultusministerium veröffentlicht hat. Kern der konkreten Ausgestaltung des neuen Abiturs nach neun Jahren in der Sekundarstufe I ist, dass laut neuer Standard-Stundentafel ohne Profilunterricht (jetzt Stundentafel 1) für die Jahrgänge 5 – 10 grundsätzlich höchstens 30 Schülerpflichtstunden vorgesehen sind. Darüber hinaus kann auch die Stundentafel 2 mit 32 Stunden in den Jahrgängen 8 bis 10 gewählt werden, die den Schülerinnen und Schülern über verschiedene Profile schon im Sekundarbereich I eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht. Insgesamt reduziert sich die bisherige Gesamtstundenzahl von 192 auf 179 in den Schuljahrgängen 5 – 10.

„Für Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I bedeutet das weniger Stress durch eine schlankere Stundentafel, nachhaltigeres Lernen durch die längere Lernzeit und die Chance, ein höheres Maß an Reife, Selbst- und Sozialkompetenzen zu entwickeln. Schülerinnen und Schülern mit höherem Förderbedarf bietet die längere Lernzeit mehr Bildungschancen, entwicklungsbedingte Leistungsschwankungen lassen sich durch den längeren Lernzeitraum besser ausgleichen. Leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern bieten sich neue Möglichkeiten der Ergänzung und Vertiefung des Gelernten. Und nicht zuletzt erhält die Entwicklung eines positiveren Lehr- und Lernklimas an den Gymnasien mehr Raum“, sagt Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

Hierzu beitragen soll auch, dass die niedersächsischen Gymnasien zusätzliche Stunden erhalten, um Schülerinnen und Schüler besser zu fördern und die pädagogische Arbeit innerhalb der Klassen zu stärken: So werden den Schulen pro Jahrgang in den Jahrgängen 5 bis 10 zwei Stunden zusätzlich zur Verfügung gestellt, um das individuelle Überspringen von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen oder dahin gehend zu fördern, dass eine Überweisung auf eine andere Schulform vermieden wird. Im Jahrgang 6 ist eine zusätzliche Verfügungsstunde vorgesehen, damit Klassenlehrkräfte mehr Zeit für ihre Klassen haben.

Eine weitere wichtige Neuerung: Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung sind konkretisiert worden und werden fester Bestandteil des gymnasialen Bildungsganges. Dazu gehören zum Beispiel Schülerbetriebspraktika, Betriebserkundungen, Schülerfirmen, Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen und Hochschulen, berufspraktische Projekte und praxisorientierte Lernphasen. Kultusministerin Heiligenstadt: „Mit der Intensivierung und Verankerung der Berufs- und Studienorientierung wird Studienabbrüchen im Vorfeld entgegengewirkt. Niedersachsen möchte aber auch mehr Abiturientinnen und Abiturienten für die duale Ausbildung begeistern – darum wird die Berufsorientierung fester Teil des Gymnasiums. Wir setzen damit als erstes Bundesland eine entsprechende Forderung des Wissenschaftsrates um. Beide Maßnahmen bereiten Schülerinnen und Schüler besser auf das Berufsleben vor und sind innovative und zukunftsweisende Elemente im neuen Abitur nach neun Jahren.“ An den Gymnasien soll dazu ein fächerübergreifendes Konzept erarbeitet und dabei mit schulischen und außerschulischen Partnern wie berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Betrieben, der Berufsberatung der Arbeitsagentur und Kammern kooperiert werden. Niedersachsen stärkt außerdem erneut die MINT-Fächer, die Summe der hier zur Verfügung stehenden Jahreswochenstunden übersteigt die KMK-Vorgaben (16 Stunden) mit 23 Stunden deutlich.

Der Veröffentlichung des Erlasses war ein intensives Anhörungsverfahren vorangegangen, in dessen Verlauf eine Vielzahl von Stellungahmen von Verbänden und Institutionen vom Kultusministerium ausgewertet wurden. Dieses fand parallel zur Beratung der Schulgesetznovelle durch den Niedersächsischen Landtag statt. Das neue Schulgesetz, zu dem das neue Abitur nach neun Jahren gehört, wurde Anfang Juni vom Niedersächsischen Landtag beschlossen und wird zum 1. August 2015 in Kraft treten. Die weiteren untergesetzlichen Regelungen werden alsbald veröffentlicht.

Der neue Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 – 10 des Gymnasiums“ ist im Anhang beigefügt und steht im Internet unter www.mk.niedersachsen.de >Aktuelles >Aktuelle Erlasse.

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Neuer Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 - 10 des Gymnasiums"

  Neufassung des Erlasses "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 - 10 des Gymnasiums"
(PDF, 0,10 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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