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Hält die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Vechtetal Schule in Nordhorn für zumutbar?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Hält die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Vechtetal Schule in Nordhorn für zumutbar?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.03.2015 - TOP 24 - Nr. 16


Der Abgeordnete Reinhold Hilbers (CDU) hatte gefragt:


Die Antwort der Landesregierung auf die Schriftliche Anfrage von Abgeordneten der CDU-Fraktion zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2014/2015 (Drucksache 17/2878) weist für die Vechtetal Schule in Nordhorn eine Unterrichtsversorgung von 85 % auf.

Die Vechtetal Schule ist eine Förderschule Geistige Entwicklung für Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Unterstützung sowie besonderer Hilfen bei der Entwicklung von Bewegung, Sprache, Wahrnehmung und Handeln bedürfen. Der Einzugsbereich ist die Grafschaft Bentheim. Die Schule ist Förderzentrum für die Region.


Ich frage die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung eine Unterrichtsversorgung von 85 % an der Förderschule Vechtetal Schule als einer der größten Schulen dieser Schulform in Niedersachsen für zumutbar?

  2. Wie viele Lehrkräfte bzw. Lehrerstunden fehlen für eine 100-prozentige Versorgung der Vechtetal Schule?

  3. An welchen Schulen und in welchem Ausmaß muss durch die fehlenden Förderschullehrer die Unterstützung der Kinder eingeschränkt werden?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Die Vechtetal Schule ist eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Die Schule wird laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum 22.09.2014 von 227 Schülerinnen und Schülern besucht, führt auch einen Sekundarbereich II und zählt somit zu den größeren Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung des Landes Niedersachsen. Den statistischen Daten kann weiterhin entnommen werden, dass die Schule zehn Klassen im Primarbereich, zehn Klassen im Sekundarbereich I und neun Klassen im Sekundarbereich II gebildet hat. Die Schülerzahl umfasst im Primarbereich 72, im Sekundarbereich I 80 und im Sekundarbereich II 75 Schülerinnen und Schüler.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2:

Zum Statistikstichtag 22.09.2014 weist die rechnerische Unterrichtsversorgung der Vechtetal Schule – Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung ein absolutes Fehl von rund 200 Lehrer-Soll-Stunden aus. Anhand der o.g. statistischen Daten kann man jedoch erkennen, dass die Schule über gewisse Handlungsspielräume in der Klassenbildung verfügt, die sie positiv genutzt hat. Denn an der Vechtetal Schule wurden sechs Klassen weniger gebildet, als ihr nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“(sog. Klassenbildungserlass) und damit in der Lehrerstundenzuweisung zustehen. Der tatsächliche Bedarf verringert sich daher um rund 180 Lehrer-Soll-Stunden. Des Weiteren verfügt die Schule über mehr als 45 Poolstunden und fast 300 Soll-Stunden im Zusatzbedarf für den Ganztag.

Diese Klassenbildung hat zur Folge, dass theoretisch jede Klasse jeweils eine Schülerin bzw. einen Schüler mehr aufweist. Dadurch ist die Schule in der Lage alle Schülerpflichtstunden in den gebildeten Klassen abzudecken.

Zu 3:

Die landesweite durchschnittliche Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen betrug 101 Prozent zum Stichtag 22.09.2014. Mit einer derartigen Unterrichtsversorgung sind den Schulen zum Schuljahresbeginn 2014/2015 mehr Lehrer-Ist-Stunden zugewiesen worden als für die Abdeckung des Pflichtunterrichtes, der Zusatzbedarfe und der Stundenpools notwendig waren – und zwar in Höhe von 1 Prozent. Dieser Wert bildet den landeweiten Durchschnitt aller Schulen ab. Demzufolge kann sich die konkrete Versorgungssituation an einzelnen Schulen anders darstellen.

Der tatsächliche Unterrichtseinsatz von Lehrkräften und damit z.B. auch der konkrete Unterrichtseinsatz von Förderschullehrkräften an allgemeinen Schulen werden in der Erhebung zur Unterrichtsversorgung nicht erhoben. Ob eine Lehrkraft beispielsweise in Mathematik, Kunst oder der Sonderpädagogischen Grundversorgung eingesetzt wird, liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Schule. Um hier genauere Erkenntnisse zu gewinnen, müsste eine aufwendige Befragung von rund 2.800 Schulen erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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