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erstellt am:
22.01.2015
Antwort auf die mündliche Anfrage: Tatsächlicher Bedarf an Förderschullehrerstunden
Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:
Förderschulen in Niedersachsen beklagen schon seit geraumer Zeit einen Mangel an Sonderpädagogen und haben bereits seit Längerem auch Lehrkräfte mit anderen Lehrbefähigungen beschäftigt. Dieser Einsatz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht in der Förderschule selbst, sondern auch auf den Einsatz an allgemeinen Schulen im Zusammenhang mit den bewilligten sonderpädagogischen Zusatzbedarfen (siehe beispielsweise Ziffern 4 und 5.10 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“).
Die eingesetzten Lehrkräfte mit anderen Lehrbefähigungen machen zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, dennoch wäre es nach Auffassung von Beobachtern wünschenswert, in den Förderschulen und in den allgemeinbildenden Schulen - insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbaus der Inklusion - Sonderpädagogen einzusetzen. Bereits im vergangenen September- und Oktoberplenum hatten die oben genannten Abgeordneten bezüglich der Differenz zwischen dem Soll der sonderpädagogischen Stunden (Summe aus Soll-UV an den Förderschulen und den Zusatzbedarfen der allgemeinbildenden Schulen) und den im niedersächsischen Schuldienst beschäftigten Sonderpädagogen (Summe aus den Stundenverpflichtungen aller Sonderpädagogen mit Unterrichtseinsatz abzüglich Anrechnungs- und Entlastungsstunden bzw. weiterer Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten) gefragt. Nach den bisherigen Antworten ergeben sich weitere Nachfragen zum letzten Statistikzeitpunkt.
In der Kultusausschusssitzung am 12. Dezember 2014 erklärte der Vertreter der Landesregierung, dass die letzten statistischen Erhebungen abgeschlossen seien und die Zahlen zum aktuellen Schuljahr nun vorliegen.
Wir fragen die Landesregierung:
Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:
Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen erfolgte zum Stichtag 22.09.2014. Die erhobenen Daten wurden sodann geprüft; seit Mitte Dezember 2014 erfolgen umfangreiche Auswertungen. Inzwischen wurden mehrere Kleine Anfragen zu statistischen Unterrichtsversorgungswerten beantwortet und dem Landtag übermittelt.
Die zum o. g. Stichtag erreichte landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 101 % entspricht genau dem Planungswert. Schon bei einer Unterrichtsversorgung von 100 % sind die benötigten Lehrer-Soll-Stunden einschließlich aller Zusatzbedarfe auf Landesebene rechnerisch abgedeckt. Der aktuell erreichte Versorgungswert liegt mit 101 % deutlich darüber. Damit werden landesweit alle Lehrer-Soll-Stunden mit Lehrer-Ist-Stunden abgedeckt. Es sei hierbei betont, dass es sich um einen durchschnittlichen Wert handelt. Dies bedeutet, dass einige Schulen genau den Landeswert erreichen, jedoch liegt die rechnerische Unterrichtsversorgung einzelner Schulen oberhalb oder unterhalb dieses Durchschnittswertes.
Im Übrigen sei deutlich gemacht, dass Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung auch nach der Stichtagserhebung erfolgen, etwa durch Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und durch den Einsatz von Vertretungslehrkräften bei kurzfristigen Ausfällen. Derartige Maßnahmen erfolgen nachträglich auf der Grundlage von besonderen Bedarfsmeldungen der Schulen und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.
Die erneute Nachfrage bezüglich des „Tatsächlichen Bedarfs an Förderschullehrerstunden“ zum Statistikzeitpunkt 22.09.2014 beantworte ich namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:
Zu 1:
Die Aufschlüsselung der sonderpädagogischen Zusatzbedarfe (ZB) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 22.09.2014 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
ZB- |
Zusatzbedarf |
ZB |
|
141 |
Integrationsklassen - Förderung geistige Entw. - SJG 3 und 4 sowie 7 bis 10 |
2.234,0 |
|
142 |
Integrationsklassen Förderung Lernen - SJG 3 und 4 |
515,0 |
|
143 |
Integrationsklassen Förderung Lernen - SJG 7 bis 10 |
4.611,0 |
|
151 |
Sonderpäd. Förderung Sprache - SJG 7 bis 10 |
583,5 |
|
152 |
Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - SJG 3 und 4 |
1.190,5 |
|
153 |
Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - SJG 7 bis 10 |
2.280,5 |
|
154 |
Sonderpäd. Förderung Hören - SJG 3 und 4 |
872,0 |
|
155 |
Sonderpäd. Förderung Hören - SJG 7 bis 10 |
891,5 |
|
156 |
Sonderpäd. Förderung Sehen - SJG 3 und 4 |
232,0 |
|
157 |
Sonderpäd. Förderung Sehen - SJG 7 bis 10 |
237,0 |
|
158 |
Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - SJG 3 und 4 |
743,0 |
|
159 |
Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - SJG 7 bis 10 |
850,0 |
|
401 |
Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund |
424,0 |
|
402 |
Std. für Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunkten |
492,0 |
|
403 |
Std. für Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „ES" |
958,5 |
|
410 |
Förderung Lernen - SJG 5 und 6 |
7.626,0 |
|
411 |
Förderung Sprache - SJG 5 und 6 |
1.077,0 |
|
412 |
Förderung Emot. u. soz. Entw. - SJG 5 und 6 |
3.136,0 |
|
413 |
Förderung Hören - SJG 1 und 2 |
573,0 |
|
414 |
Förderung Hören - SJG 5 und 6 |
864,5 |
|
415 |
Förderung Sehen - SJG 1 und 2 |
261,0 |
|
416 |
Förderung Sehen - SJG 5 und 6 |
252,0 |
|
417 |
Förderung Körp. u. mot. Entw. - SJG 1 und 2 |
1.026,0 |
|
418 |
Förderung Körp. u. mot. Entw. - SJG 5 und 6 |
716,0 |
|
419 |
Förderung Geistige Entwicklung - SJG 1 und 2 sowie 5 und 6 |
3.770,0 |
|
450 |
Sonderpädagogische Grundversorgung |
23.026,0 |
|
Insgesamt |
59.442,0 |
Zum Stichtag 22.09.2014 sind insgesamt rund 41.760 Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendarinnen und Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulgliederung Förderschule) als Lehrer-Ist-Stunden vorhanden.
Zu 2:
An öffentlichen allgemein bildenden Schulen in der Schulform Förderschule stehen zum Stichtag 22.09.2014 insgesamt rund 88.040 Soll-Stunden, davon rund 78.260 Stunden im Grundbedarf und rund 9.780 Stunden Zusatzbedarfe, einem Umfang von rund 84.120 Lehrer-Ist-Stunden gegenüber.
Zum Stichtag 22.09.2014 sind an öffentlichen allgemein bildenden Schulen insgesamt rund 112.360 Lehrer-Ist-Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendarinnen und Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik vorhanden.
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22.01.2015