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LT TOP 26 Nr. 33 - Tatsächlicher Bedarf an Förderschullehrerstunden

Antwort auf die mündliche Anfrage: Tatsächlicher Bedarf an Förderschullehrerstunden


Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:


Förderschulen in Niedersachsen beklagen schon seit geraumer Zeit einen Mangel an Sonderpädagogen und haben bereits seit Längerem auch Lehrkräfte mit anderen Lehrbefähigungen beschäftigt. Dieser Einsatz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht in der Förderschule selbst, sondern auch auf den Einsatz an allgemeinen Schulen im Zusammenhang mit den bewilligten sonderpädagogischen Zusatzbedarfen (siehe beispielsweise Ziffern 4 und 5.10 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“).

Die eingesetzten Lehrkräfte mit anderen Lehrbefähigungen machen zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, dennoch wäre es nach Auffassung von Beobachtern wünschenswert, in den Förderschulen und in den allgemeinbildenden Schulen - insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbaus der Inklusion - Sonderpädagogen einzusetzen. Bereits im vergangenen September- und Oktoberplenum hatten die oben genannten Abgeordneten bezüglich der Differenz zwischen dem Soll der sonderpädagogischen Stunden (Summe aus Soll-UV an den Förderschulen und den Zusatzbedarfen der allgemeinbildenden Schulen) und den im niedersächsischen Schuldienst beschäftigten Sonderpädagogen (Summe aus den Stundenverpflichtungen aller Sonderpädagogen mit Unterrichtseinsatz abzüglich Anrechnungs- und Entlastungsstunden bzw. weiterer Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten) gefragt. Nach den bisherigen Antworten ergeben sich weitere Nachfragen zum letzten Statistikzeitpunkt.

In der Kultusausschusssitzung am 12. Dezember 2014 erklärte der Vertreter der Landesregierung, dass die letzten statistischen Erhebungen abgeschlossen seien und die Zahlen zum aktuellen Schuljahr nun vorliegen.


Wir fragen die Landesregierung:


  1. Wie viele Wochenstunden sind den allgemeinbildenden Schulen für sonderpädagogische Zusatzbedarfe (bitte nach Zusatzbedarfen aufgeschlüsselt und als Summe) bewilligt, und wie viele dieser Lehrerwochenstunden wurden tatsächlich durch Abordnungen an die allgemeinen Schulen zum letzten Statistikdatum verzeichnet?

  2. Wie viele Sollstunden pro Woche ergeben sich zum letzten Statistikdatum für die öffentlichen Förderschulen (Grund- und Zusatzbedarf), und wie hoch sind die Iststunden nach der Statistik?

  3. Wie hoch ist die Summe der zu unterrichtenden Lehrerwochenstunden der im niedersächsischen Schuldienst beschäftigten Sonderpädagogen abzüglich der Stunden, die nicht für Unterricht aufgewendet werden (beispielsweise Anrechnungs- und Entlastungsstunden, Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten)?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen erfolgte zum Stichtag 22.09.2014. Die erhobenen Daten wurden sodann geprüft; seit Mitte Dezember 2014 erfolgen umfangreiche Auswertungen. Inzwischen wurden mehrere Kleine Anfragen zu statistischen Unterrichtsversorgungswerten beantwortet und dem Landtag übermittelt.

Die zum o. g. Stichtag erreichte landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 101 % entspricht genau dem Planungswert. Schon bei einer Unterrichtsversorgung von 100 % sind die benötigten Lehrer-Soll-Stunden einschließlich aller Zusatzbedarfe auf Landesebene rechnerisch abgedeckt. Der aktuell erreichte Versorgungswert liegt mit 101 % deutlich darüber. Damit werden landesweit alle Lehrer-Soll-Stunden mit Lehrer-Ist-Stunden abgedeckt. Es sei hierbei betont, dass es sich um einen durchschnittlichen Wert handelt. Dies bedeutet, dass einige Schulen genau den Landeswert erreichen, jedoch liegt die rechnerische Unterrichtsversorgung einzelner Schulen oberhalb oder unterhalb dieses Durchschnittswertes.

Im Übrigen sei deutlich gemacht, dass Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung auch nach der Stichtagserhebung erfolgen, etwa durch Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und durch den Einsatz von Vertretungslehrkräften bei kurzfristigen Ausfällen. Derartige Maßnahmen erfolgen nachträglich auf der Grundlage von besonderen Bedarfsmeldungen der Schulen und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.

Die erneute Nachfrage bezüglich des „Tatsächlichen Bedarfs an Förderschullehrerstunden“ zum Statistikzeitpunkt 22.09.2014 beantworte ich namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:


Zu 1:

Die Aufschlüsselung der sonderpädagogischen Zusatzbedarfe (ZB) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 22.09.2014 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:


ZB-
Schl.

Zusatzbedarf
in Textform

ZB
in Std.

141

Integrationsklassen - Förderung geistige Entw. - SJG 3 und 4 sowie 7 bis 10

2.234,0

142

Integrationsklassen Förderung Lernen - SJG 3 und 4

515,0

143

Integrationsklassen Förderung Lernen - SJG 7 bis 10

4.611,0

151

Sonderpäd. Förderung Sprache - SJG 7 bis 10

583,5

152

Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - SJG 3 und 4

1.190,5

153

Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - SJG 7 bis 10

2.280,5

154

Sonderpäd. Förderung Hören - SJG 3 und 4

872,0

155

Sonderpäd. Förderung Hören - SJG 7 bis 10

891,5

156

Sonderpäd. Förderung Sehen - SJG 3 und 4

232,0

157

Sonderpäd. Förderung Sehen - SJG 7 bis 10

237,0

158

Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - SJG 3 und 4

743,0

159

Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - SJG 7 bis 10

850,0

401

Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund

424,0

402

Std. für Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunkten

492,0

403

Std. für Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „ES"

958,5

410

Förderung Lernen - SJG 5 und 6

7.626,0

411

Förderung Sprache - SJG 5 und 6

1.077,0

412

Förderung Emot. u. soz. Entw. - SJG 5 und 6

3.136,0

413

Förderung Hören - SJG 1 und 2

573,0

414

Förderung Hören - SJG 5 und 6

864,5

415

Förderung Sehen - SJG 1 und 2

261,0

416

Förderung Sehen - SJG 5 und 6

252,0

417

Förderung Körp. u. mot. Entw. - SJG 1 und 2

1.026,0

418

Förderung Körp. u. mot. Entw. - SJG 5 und 6

716,0

419

Förderung Geistige Entwicklung - SJG 1 und 2 sowie 5 und 6

3.770,0

450

Sonderpädagogische Grundversorgung

23.026,0

Insgesamt

59.442,0



Zum Stichtag 22.09.2014 sind insgesamt rund 41.760 Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendarinnen und Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulgliederung Förderschule) als Lehrer-Ist-Stunden vorhanden.


Zu 2:

An öffentlichen allgemein bildenden Schulen in der Schulform Förderschule stehen zum Stichtag 22.09.2014 insgesamt rund 88.040 Soll-Stunden, davon rund 78.260 Stunden im Grundbedarf und rund 9.780 Stunden Zusatzbedarfe, einem Umfang von rund 84.120 Lehrer-Ist-Stunden gegenüber.


Zu 3:

Zum Stichtag 22.09.2014 sind an öffentlichen allgemein bildenden Schulen insgesamt rund 112.360 Lehrer-Ist-Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendarinnen und Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik vorhanden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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