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LT TOP 26 Nr. 11 - Schulgirokonten - Sind die Schulen ausreichend vorbereitet?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Schulgirokonten - Sind die Schulen ausreichend vorbereitet?


Der Abgeordnete Kai Seefried (CDU) hatte gefragt:


Ab 1. Januar 2016 müssen Zahlungen aus dem Budget der Schule über das Schulgirokonto abgewickelt werden. Dies hat das Kultusministerium im Erlass „Führung von Girokonten durch die Schulen“ festgelegt. Im Oktober 2013 hatte das Ministerium die verbindliche Einrichtung der Schulgirokonten um zwei Jahre auf Anfang 2016 verschoben. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Niedersachsen schrieb in ihrer Zeitschrift E&W vom 10. November 2014 in einem Artikel zum Thema „Der Verwaltungsaufwand in den Schulen wird steigen.“ In dem Artikel ist ferner die Rede davon, dass es einen „großen Schulungsbedarf“ in den Schulen gebe.


Ich frage die Landesregierung:


  1. Wie wurden und werden die Schulen auf die verpflichtende Einrichtung der Schulgirokonten vorbereitet?

  2. In welchem Umfang stellt das Land den Schulen Mittel für Fortbildungen zum Schulgirokonto zur Verfügung?

  3. Wie wird sich die Arbeit der Schulleitungen durch die Abwicklung von Zahlungen über das Schulgirokonto konkret verändern?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Mit dem Runderlass des Kultusministeriums vom 01.09.2009 (SVBl. S. 377), geändert durch Erlass vom 17.10.2013 (SVBl. S. 434), wurden die bisherigen Regelungen zur Führung von Girokonten durch die Schulen für den Landesbereich zusammengefasst und weitere Möglichkeiten zur Nutzung dieser Konten für Landesaufgaben zugelassen.

Folgende Zahlungen der Schulen sind von diesen über das landesseitige Girokonto abzuwickeln:

  • Zahlungen im Zusammenhang mit der Lernmittelausleihe,

  • Zahlungen für durchlaufende Mittel, soweit die Zahlungen nicht über Konten des Schulträgers abgewickelt werden können (z. B. EU-Mittel, die die Schulen direkt erhalten),

  • Zahlungen aus dem Budget der Schulen gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 NSchG und

  • Zahlung des freiwilligen Zuschusses des Landes zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in besonderen Notlagen (für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen).


Bis auf die Zahlungen zum Budget der Schulen sind seit 2009 alle o. a. Zahlungen über das sog. Schulgirokonto abzuwickeln. U. a. damit wird gewährleistet, dass alle Zahlungen des Landesbereichs entsprechend dem Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushalts und den haushalts- und kassenrechtlichen Vorgaben über ein öffentliches Konto abgewickelt werden.

Zahlungen zulasten des von den Schulen eigenverantwortlich bewirtschafteten Budgets können diese bereits seit 2009 über das Schulgirokonto abwickeln; ansonsten müssen die Schulen alle zahlungsrelevanten Unterlagen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) zuleiten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Reisekostenabrechnungen von Lehrkräften für Schulfahrten oder Abrechnungen für schulinterne Fortbildungsmaßnahmen. Personalausgaben dürfen nicht über das Schulgirokonto, sondern müssen von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen – Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle – abgewickelt werden. Die NLSchB erfasst dann die Zahlungsanweisungen der Schulen im Kassensystem des Landes und informiert die Schulen danach – zu bestimmten Terminen – über die Zahlungen.

Ab dem 01.01.2016 entfällt diese Übersendung von Unterlagen an die NLSchB einschließlich der Prüfung der Rückmeldungen, und die Schulen wickeln auch ihre Zahlungen zulasten des Budgets direkt über ihr Schulgirokonto ab. Damit entfällt für die Schulen der Verwaltungsaufwand für die Erstellung und Übersendung der Unterlagen an die NLSchB und der Prüfungsaufwand. Dem steht ein gewisser Mehraufwand durch die Anforderung von Landesmitteln zugunsten des Schulgirokontos zur Abwicklung der Zahlungen gegenüber.

Die NLSchB führt Fortbildungsveranstaltungen zur Thematik Schulgirokonto für die Schulen durch. Die Veranstaltungen finden regional statt. 2014 wurden landesweit 56 Veranstaltungen durchgeführt, an denen 1.665 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 976 Schulen teilgenommen haben. Für 2015 sind weitere Veranstaltungen geplant.

Weiterhin hat die NLSchB auf ihrer Internetseite umfangreiches Material zur Führung der Schulgirokonten eingestellt und bietet dort auch eine Online-Schulung zum Thema Schulgirokonto an.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:


Zu 1:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.


Zu 2:

Das Land stellt die in der Vorbemerkung genannten Ressourcen zusätzlich für diese Fortbildung zur Verfügung.

Für die Fortbildungsveranstaltungen werden keine Entgelte erhoben.


Zu 3:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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