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Antwort auf die mündliche Anfrage: Ist das Modell der Braunschweiger Ganztagsgrundschulen in Gefahr?

Die Abgeordnete Heidemarie Mundlos (CDU) hatte gefragt:


In der Braunschweiger Zeitung vom 25. November 2014 war zu lesen, dass das Land Niedersachsen beabsichtige, alle offenen Ganztagsgrundschulen künftig besser auszustatten. Das wolle die Stadt Braunschweig dafür nutzen, die kommunalen Zuschüsse für das Ganztagsangebot um 600 000 Euro zu reduzieren. Das aus Sicht der Eltern bisher bewährte Angebot des Braunschweiger Modells einer offenen Ganztagsgrundschule sehen diese nunmehr gefährdet. Sie befürchten, dass die städtischen Kürzungen qualitätsmindernde Folgen haben könnten, wie z. B. Entlassungen von Mitarbeitern bei den Einrichtungen und Organisationen, die sich im Bereich der offenen Ganztagsbetreuung engagieren. Außerdem seien eine Gefährdung der Planungssicherheit an den betroffenen Grundschulen für die freien, die kommunalen und die konfessionellen Partner der Nachmittagsbetreuung, Verschlechterungen bei der Verzahnung zwischen Vor- und Nachmittag oder die Streichung der Ferienbetreuung zu befürchten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viel finanzielle und personelle (Stunden) Unterstützung erhalten die Ganztagsgrundschulen in Braunschweig derzeit?

  2. Wie viele Budgetmittel und Lehrerstunden wird die Landesregierung den jetzigen
    bestehenden offenen Ganztagsgrundschulen in Braunschweig künftig zusätzlich zu den bestehenden Mitteln und Lehrerstunden zur Verfügung stellen?

  3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Stadt Braunschweig, dass die künftige Ausstattung der Ganztagsbetreuung an Braunschweiger Grundschulen ein Streichen des Mitteleinsatzes der derzeit geplanten 600 000 Euro rechtfertigt?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Der Ausbau des Ganztagsangebotes an den niedersächsischen Schulen ist ein zentraler Schwerpunkt der Bildungspolitik dieser Landesregierung.

Mit der Neufassung des sog. Ganztagsschulerlasses, der zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist, und mit der Bereitstellung von 260 Millionen Euro bis Ende 2017 hat die Landesregierung erstmals Rahmenbedingungen geschaffen, die es den Ganztagsschulen ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler auch im außerunterrichtlichen Angebot im Sinne des Bildungsauftrages zu fördern. Diese Qualitätsverbesserung kommt allen Schülerinnen und Schülern zu Gute, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Sie ist damit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Lande. Und sie entspricht dem Wunsch vieler Eltern, die auf eine Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen sind.

Die Kommunen mussten früher einen wesentlichen Teil der Ganztagsbetreuung aus eigenen Mitteln finanzieren; die damalige Landesregierung erkannte hier keinen Handlungsbedarf. Mit den ganztagsspezifischen Maßnahmen der Zukunftsoffensive Bildung gibt die jetzige Landesregierung den Schulen nun erstmals unabhängig von der Finanzkraft des Schulträgers die Möglichkeit, ein qualitativ hochwertiges Ganztagsschulangebot einzurichten und vorzuhalten. Dabei steht wesentlich die pädagogisch zu gestaltende Zeit im Mittelpunkt, weniger die reine Betreuung der Schülerinnen und Schüler.

Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ legt fest, dass im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Ganztagsgrundschule und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel zusammen arbeiten, für Schülerinnen und Schüler an allen Schultagen (Montag bis Freitag) ein qualitätsorientiertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu gewährleisten. Dabei soll personelle und räumliche Kontinuität angestrebt werden.

In diesem Zusammenhang ist es zu begrüßen, dass zahlreiche Kommunen insbesondere ihre Ganztagsgrundschulen aktiv in der Gestaltung der Ganztagsschulkonzepte unterstützt haben und dass sie dies auch weiterhin tun wollen.

Nicht zuletzt deshalb befindet sich das Kultusministerium bereits mit mehreren Kommunen in Gesprächen über eine Verbesserung der Zusammenarbeit. Ziel ist es, die Aufwendungen von Land und Kommunen im Kontext Kinder- und Jugendbildung so aufeinander abzustimmen, dass sich die bestmögliche Wirkung für die Lern- und Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen entfalten kann.

An diesen Gesprächen sind auch Vertreter der Stadt Braunschweig beteiligt. Nach Bekunden des Oberbürgermeisters halte die Stadt Braunschweig am bisherigen bewährten Braunschweiger Modell fest.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Zum Stichtag 22.09.2014 wurden den insgesamt 16 öffentlichen Ganztagsgrundschulen in der Stadt Braunschweig (davon zwei Grund- und Hauptschulen, hier betrachtet nur deren Schulzweiggliederung Grundschule) insgesamt 685,0 Stunden Zusatzbedarf für den Ganztagsbetrieb zugewiesen, davon wurden 165,5 Stunden budgetiert. Dies entspricht für die Monate August bis Dezember 2014 einem Betrag in Höhe von 141.131,25 Euro. (Hinweis zu den budgetierten Stunden der Grund- und Hauptschulen: Eingerechnet wurden die budgetierten Ganztagsstunden, die lt. Statistik der Schulgliederung 01 – Grundschule – zugeordnet sind. Das Ganztagsbudget aus der Schulgliederung 11 – Hauptschule – wurde nicht berücksichtigt.)

Damit stattet die Landesregierung die Braunschweiger Ganztagsgrundschulen deutlich besser als in der Vergangenheit aus. Die ab dem Schuljahr 2014/2015 eingeführte Anknüpfung der Zuweisung des Zusatzbedarfs für den Ganztagsbetrieb an die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sorgt dafür, dass unabhängig von der Finanzkraft des jeweiligen Schulträgers ein qualitativ hochwertiges Ganztagsschulangebot gewährleistet werden kann. Die Entwicklung der Ressourcen für die öffentlichen Ganztagsgrundschulen in der Stadt Braunschweig in den Jahren 2010 bis 2014 stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:


Öffentliche Ganztagsgrundschulen (nur Schulgliederung 01) in der Stadt Braunschweig

Entwicklung der Ressourcen für die Ganztagsbetreuung in den Schuljahren 2010/2011 bis 2014/2015






Anzahl Ganztags-GS

Zusatzbedarf für den GT-Betrieb

davon budgetiert

Stichtag

nur SGL 01

in Std.

in Std.

19.08.2010

12

136,5

88,0

04.09.2011

12

142,5

96,0

14.09.2012

14

155,0

106,0

22.08.2013

15

165,0

103,5

22.09.2014

16

685,0

165,5





Anmerkung: Das Berechnungsverfahren hat sich verändert. Ab dem Schuljahr 2014/2015 erfolgt die Zuweisung des Zusatzbedarfs für den Ganztagsbetrieb ausschließlich teilnehmerbezogen.

Zu 2:

Die Lehrerstundenzuweisung für den Ganztagsbetrieb richtet sich nach den Regelungen des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“. Dieser mit Wirkung zum 01.08.2014 geänderte Erlass legt für die Berechnung der Höhe des Ganztagszuschlags nicht mehr die Klassenzahl zugrunde. Vielmehr richtet sich die Zuweisung der Lehrerstunden nunmehr nach der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern und den jeweiligen Teilnehmertagen. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden dabei doppelt gezählt.

Dies bewirkt insgesamt eine Erhöhung des Ganztagszuschlags und führt zu einer signifikant besseren Ausstattung der Ganztagsschulen. Zudem wird durch die Neuregelung stärker als bisher der Anreiz gesetzt, qualitativ hochwertige Bildungsangebote so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen werden.

Zu 3:

Die Landesregierung bewertet Einzelaspekte laufender Haushaltsberatungen der Kommunen nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

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