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LT TOP 33 Nr. 25 - Schriftliche Antwort auf mündliche Anfrage

Antwort auf die mündliche Anfrage: Verzögerungen beim Ganztagsschulerlass - Können die Schulen verlässlich planen?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014 - TOP 33 - Nr. 25


Die Abgeordneten Clemens Lammerskitten und Kai Seefried (CDU) hatten gefragt:


In der Ausgabe 7/2014 des Amtsblatts Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen ist ein Artikel mit dem Titel „Neustrukturierung der niedersächsischen Ganztagsschulen - Übergangsregelungen für das Schuljahr 2014/2015“ abgedruckt. Vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten des noch nicht veröffentlichten neuen Ganztagsschulerlasses stellt darin das Kultusministerium an die Schulleitungen gewandt fest: „Um mit den Planungen für das neue Schuljahr beginnen zu können, müssen Sie bereits jetzt Entscheidungen treffen, welche Angebote Ihres Ganztagskonzepts Bestand haben sollen und können und welche Veränderungen Sie für Ihre Schule anstreben möchten. Mit den vorliegenden Ausführungen benennen wir Eckpunkte für das Übergangsjahr 2014/2015. Wir hoffen, Ihnen damit auch Antworten auf die bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde eingegangenen Nachfragen zu geben.“

Ausweislich des auf der Internetseite des Kultusministeriums veröffentlichten Zeitplans sollte der Erlass ursprünglich in der Mai-Ausgabe des Schulverwaltungsblatts veröffentlicht werden.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie begründet die Landesregierung die entstandene Verzögerung bei der Veröffentlichung des Erlasses?

  2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Verzögerung bei der Veröffentlichung des Erlasses den Schulleitungen der niedersächsischen Ganztagsschulen die Planung für das kommende Schuljahr erheblich erschwert hat?

  3. Seit wann wissen die Ganztagsschulen, welche Ressourcen (in Lehrerstunden bzw. kapitalisierten Lehrerstunden) ihnen im kommenden Schuljahr für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung stehen werden?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Die Neuregelung der Ganztagsbeschulung in Niedersachsen ist ein umfassender Umstrukturierungsprozess, den die Landesregierung systematisch geplant und in den jeweiligen einzelnen Schritten intensiv mit allen Beteiligten kommuniziert hat.

Dass diese Phase der Neustrukturierung alle an der Ganztagsschulentwicklung Beteiligten vor eine große Herausforderung stellt, wurde wiederholt betont.

Die Bereitstellung der Ressourcen erfolgte möglichst unbürokratisch. Bereits im März 2014 konnten die Schulen den Zusatzbedarf für den Ganztag für das Schuljahr 2014/2015 (gegliedert in Lehrerstunden und Budget/kapitalisierte Lehrerstunden) abrufen.

In den zum Erlassentwurf im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen wurden insbesondere auch Fragen zur Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Kooperationspartnern aufgeworfen. Die Fachebene im Kultusministerium hat daraufhin die Regelungen zum Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung grundlegend überarbeitet und zur Erleichterung der praktischen Umsetzung einen Mustervertrag für die Schulen beigefügt. Außerdem wurde der Kooperationsvertrag mit Arbeitnehmerüberlassung einschließlich eines Mustervertrages völlig neu entwickelt. Beide Vertragsmuster wurden den Partnern, die eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit an der Ganztagsschule mit dem Land geschlossen haben, in einem Fachgespräch vorgestellt und in einem intensiven Austausch im Hinblick auf die praktische Umsetzung vor Ort geprüft.

Der neue Ganztagsschulerlass bietet nunmehr nicht nur einen umfassenden pädagogisch-organisatorischen Rahmen für die Ausgestaltung der Ganztagsangebote, sondern stellt durch die unterschiedlichen Vertragsmuster sicher, dass die Kooperationspartner – in Abhängigkeit zur gewählten Vertragsform – ihr Personal zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote an die Ganztagsschule entsenden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2:

Nein. Während des gesamten Entwicklungsprozesses sind die Schulen kontinuierlich durch Informationsschreiben des Kultusministeriums über wesentliche Punkte, die es bei der Planung des kommenden Schuljahres zu bedenken galt, umfassend informiert worden.

Zu 3:

Die Schulen haben im Februar 2014 in einer Web-Abfrage ihre voraussichtlichen Teilnehmerzahlen und die gewünschten budgetierten Stunden für den Ganztagsbetrieb mitgeteilt.

Auf der Pressekonferenz am 12.03.2014 wurde von Kultusministerin Heiligenstadt der künftige Faktor 0,75 für nicht voll ausgestattete Ganztagsschulen bekannt gegeben. Damit sind die möglichen Zusatzbedarfsstunden von den Schulen bestimmbar gewesen. Ab 25.03.2014 standen diese Werte im Schul-Portal Niedersachsen für Schulen abrufbar zur Verfügung. Die festgelegte Budgetzuweisung für das Schuljahr 2014/2015 erfolgte per E-Mail an alle Ganztagsschulen am 26.03.2014. In dieser E-Mail wurden Berechnungsbeispiele und die „7-Botschaften zum Ganztagsbetrieb“ mitgeteilt.

Schulen haben seit diesem Termin die Möglichkeit, Veränderungen zur Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie zu den Teilnehmertagen über das sog. Meldesystem der Niedersächsischen Landesschulbehörde mitzuteilen.

Eine abschließende Festlegung der Ganztagszusatzbedarfe erfolgt mit der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 22.09.2014.

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