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Zahl der Anträge im Ganztagsschulbereich

Antwort auf die mündliche Anfrage: Zahl der Anträge im Ganztagsschulbereich

Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 27.o6.2014 TOP 31 Nr. 50

Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:

Ab 1. August 2014 soll der Erlassentwurf „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ in Kraft treten. Unter anderem erhält der Erlassentwurf die Möglichkeit, neben der offenen Ganztagsschule auch die teilgebundene und die gebundene Ganztagsschule zu ermöglichen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele neue Anträge auf Ganztagsschule gibt es zum neuen Schuljahr 2014/2015, und wie viele Anträge auf Umwandlung für gebundene, teilgebundene und offene Ganztagsschulen in Niedersachsen?

2. Wie setzt sich die gegenwärtige Zahl von Ganztagsschulen in Niedersachsen nach Formen zusammen?

3. Unter welchen Gesichtspunkten werden die Anträge bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Erlass künftig die pädagogischen Ganztagskonzepte und nicht die Organisationsformen im Vordergrund stehen sollen?

Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Das Verfahren der Genehmigung zur Errichtung einer Ganztagsschule ist im RdErl. d. MK v. 16.03.2004 „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ (ergänzt durch den Erl. v. 12.01.2012, n.v.) sowie im Erl. v. 02.11.2011 „Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen“ geregelt. Die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer Ganztagsschule erfolgt seit 2011 durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (vgl. Erl. v. 02.11.2011 „Genehmigung neuer Ganztagsschulen ab Schuljahr 2012/2013“).

Die Neustrukturierung der Ganztagsschule in Niedersachsen zum 01.08.2014 erfordert ein verändertes Antragsverfahren durch

  • die Ausstattung der (neuen) Ganztagsschulen auf der Grundlage eines teilnehmerbezogenen Berechnungsmodus in Höhe von 75 % der vollen Ausstattung (siehe Nr. 5 des RdErl. v. 05.05.2014 über die „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“),
  • die Entscheidung, dass die Ressourcenzuweisung künftig losgelöst von der pädagogisch-organisatorischen Gestaltung der Ganztagsschule erfolgt,
  • die Neufassung des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“. Mit Inkrafttreten zum 01.08.2014 kann eine Ganztagsschule zwischen der offenen, teilweise offenen oder voll gebundenen Organisationsform wählen. Darüber hinaus wird es auch zulässig sein, Ganztagsschulzüge und Ganztagsjahrgänge abweichender Organisationsform zu führen.

Im Vorgriff auf die neue Rechtslage umfasst das diesjährige Genehmigungsverfahren

  • Neuanträge auf Errichtung einer offenen Ganztagsschule,
  • Neuanträge der Oberschulen auf Errichtung einer offenen oder teilgebundenen Ganztagsschule,
  • Neuanträge auf Errichtung einer teilgebundenen oder voll gebundenen Integrierten Gesamtschule sowie
  • Anträge bestehender Ganztagsschulen auf Änderung der Organisationsform und
  • Anträge bestehender Ganztagsschulen auf Einrichtung eines Ganztagsschulzuges abweichender Organisationsform.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Einschließlich der Oberschulen liegen der Schulbehörde 111 Neuanträge zum Schuljahr 2014/2015 vor. Darüber hinaus liegen 17 Anträge von bereits als offene Ganztagsschule genehmigten Integrierten Gesamtschulen auf Umwandlung der Organisationsform vor, die teilweise in den zurückliegenden Jahren wiederholt Anträge auf Gebundenheit gestellt haben, bislang jedoch stets ablehnend beschieden wurden.

Zu 2:

Gegenwärtig gibt es in Niedersachsen 1.580 Ganztagsschulen (Stand: Juni 2014). 1.284 Ganztagsschulen arbeiten (noch) in der offenen Form. 230 Ganztagsschulen sind teilgebundene Ganztagsschulen, darunter zahlreiche Oberschulen. 66 Ganztagsschulen sind voll gebundene Ganztagsschulen.

Zu 3:

Auch in den zurückliegenden Genehmigungsdurchgängen hat die Schulbehörde als genehmigende Behörde jedes Jahr das der Antragstellung anliegende Ganztagskonzept fachlich und rechtlich geprüft.

Der neue Ganztagsschulerlass benennt Qualitätsmerkmale guter Ganztagsschule (kompatibel mit dem Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen), die sowohl die Praktiker vor Ort bei der Konzeptentwicklung begleiten, als auch der genehmigenden Schulbehörde Kriterien für die fachliche Prüfung der Ganztagskonzepte an die Hand geben.

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