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Wie geht es mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen weiter? (Teil 2)

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie geht es mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen weiter? (Teil 2)
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014 - TOP 30 - Nr. 38


Die Abgeordneten Kai Seefried, Karin Bertholdes-Sandrock, André Bock, Jörg Hillmer, Clemens Lammerskitten, Ulf Thiele und Astrid Vockert (CDU) hatten gefragt:


Am 12. März 2014 hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt weitere Pläne zur Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Niedersachsen in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum war das Kultusministerium am Freitag, 7. März 2014, noch nicht in der Lage, in der von der CDU-Fraktion beantragten Unterrichtung im Kultusausschuss des Landtags zum Entwurf des Ganztagsschulerlasses Auskunft über die für das Schuljahr 2014/15 geplante Ressourcenausstattung der Ganztagsschulen zu geben?

2. Wie begründet die Landesregierung, dass die Kultusministerin am 12. März 2014 in einem Pressegespräch auf Einladung ihres Ministeriums Journalisten über die Ressourcenausstattung der Ganztagsschulen informiert hat, die Abgeordneten des Landtags hingegen bislang nicht?

3. Plant die Landesregierung, den Kultusausschuss über das Ergebnis der Anhörung zum neuen Ganztagsschulerlass zu informieren, bevor er veröffentlicht wird?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Die Landesregierung hat mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ ein großes Bildungspaket geschnürt, dessen „Herzstück“ der Ausbau der Ganztagsschule ist. Dieses Bildungspaket ermöglicht es, die rd. 1.200 offenen der insgesamt rd. 1.600 Ganztagsschulen erheblich besser und bedarfsgerechter mit Ressourcen auszustatten.

Mit dieser Maßnahme kommt die Landesregierung dem Wunsch vieler Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nach einer Ausweitung der pädagogisch gestalteten Zeit in der Ganztagsschule nach.

Wie bereits bekannt, wird der Ganztagszusatzbedarf nicht mehr klassen-, sondern teilnehmerbezogen berechnet. Dieser neue Berechnungsmodus für Ganztagsschulen wird zu einer deutlichen Verbesserung der Ressourcenausstattung führen.

Nachdem die Schulen den Schulbehörden ihre voraussichtlich am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Februar 2014 mitgeteilt haben, konnte der auf einer soliden Planung beruhende Faktor von bislang 60 % (nach dem sog. Klassenbildungserlass) bereits jetzt zum kommenden Schuljahr 2014/2015 auf 75 % angehoben werden. Damit kommt die Landesregierung dem Ziel, flächendeckend gute Ganztagsschule zu gestalten, weitaus schneller nahe als zu hoffen war.

Durch entsprechende Maßnahmen wird sichergestellt, dass künftig alle Schulen, auch die kleinen Einheiten, ein gutes Ganztagsangebot vorhalten können. Um die Schulleiterinnen und Schulleiter dieser kleinen Schulen für Organisations- und Koordinationsaufgaben des Ganztages zu entlasten, wird das Kultusministerium deren Unterrichtsverpflichtung um bis zu einer Stunde reduzieren.

Keine Schule wird aufgrund der neuen Regelungen schlechter gestellt sein.

Im Zuge der Neustrukturierung des Ganztags war es stets ein Anliegen des Kultusministeriums, alle am Ganztag Beteiligten zeitnah und transparent in den Prozess einzubeziehen. Der Kultusausschuss wurde am 07.02.2014, am 21.02.2014 und ein drittes Mal am 07.03.2014 von Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums umfassend informiert. Zugleich wurde der Erlassentwurf den jeweiligen Gremien und Verbänden auf Wunsch vorgestellt und ihnen Raum gegeben, Anregungen wie auch Bedenken im Dialog zu erörtern. In Kürze werden alle Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren vorliegen, so dass mit deren Auswertung begonnen werden kann und die nächsten Schritte zu einem abgestimmten Erlassentwurf eingeleitet werden können.

Mit all den beschriebenen Maßnahmen sorgt die Landesregierung dafür, dass gute Ganztagsschule ohne zeitlichen Druck vor Ort gemeinsam von den Schulen, den Schulträgern und den Partnern der Ganztagsschule gestaltet werden kann und die Chancen ganztägiger Bildung spürbar bei den Schülerinnen und Schülern in unserem Land ankommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Im Kultusausschuss am 07.03.2014 ist von Vertreterinnen und Vertretern des Kultusministeriums der damals aktuelle Stand zur Ganztagsausstattung ausführlich dargestellt worden. Ein Vermerk mit einem entsprechenden Votum für die Gestaltung der Ganztagsausstattung ab dem Schuljahr 2014/2015 wurde vom Fachreferat am 06.03.2014 auf dem Dienstweg abgegeben. Dies ist entsprechend im Ausschuss berichtet worden. Dem Fachreferat konnte demnach am 07.03.2014 noch keine Entscheidung vorliegen.

Zu 2:

Auf die Antwort zu 1 wird zunächst verwiesen. Sehr zeitnah nach der dort erwähnten Entscheidung wurden die Informationen über die Ressourcenausstattung der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Da die Entscheidung aber erst nach der genannten Sitzung des Kultusausschusses erfolgte, konnte in dieser Sitzung keine Information der Abgeordneten über diese Entscheidung stattfinden.

Zu 3:

Die Landesregierung ist gern bereit, die Mitglieder des Kultusausschusses über die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingereichten wesentlichen Stellungnahmen bzw. über deren Kernaussagen zu informieren. Sie weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass es sich beim sog. Ganztagsschulerlass um eine Verwaltungsvorschrift handelt, die innerhalb der Verwaltungsorganisation von der Exekutive an nachgeordnete Stellen und Bedienstete ergeht und deren Handeln näher bestimmt. Sie legt Wert auf die Feststellung, dass sich der in Rede stehende Verwaltungsvorgang zwischen der Auswertung der im Rahmen der Anhörung eingereichten Stellungnahmen und der Veröffentlichung des neuen Ganztagsschulerlasses im Stadium der Entscheidungsfindung befindet und folglich dem Kernbereichsschutz exekutiver Eigenverantwortung unterfällt.

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