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Im Niedersächsischen Schulgesetz wird u. a. die Förderung für hoch begabte Schülerinnen und Schüler besonders herausgestellt (§ 54 Abs. 1), denn junge Menschen unterscheiden sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen und Neigungen. Der beste Bildungsweg für jede Schülerin und jeden Schüler ist daher derjenige, der die spezifische Leistungsfähigkeit optimal zur Entfaltung bringt.
Die schulische Begabungsförderung wird seit Jahren stufenweise an bestimmten Standorten in Niedersachsen intensiviert und ein nahezu flächendeckendes Schulangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen aufgebaut. Schulen schließen sich dabei regional und schullaufbahnbezogen zu Kooperationsverbünden zusammen. Dabei stellen Grundschulen und weiterführende Schulen durch gemeinsame Konzepte sicher, dass besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, anerkannt und verstanden, individuell gefördert und umfassend integriert werden.
Zum 1. August 2009 konnten mit der Einrichtung weiterer vier Kooperationsverbünde "Hochbegabung fördern" Angebotslücken in der Fläche des Landes geschlossen werden. Vier bereits bestehende Verbünde wurden erweitert. Insgesamt gibt es damit im Schuljahr 2009/10 an 84 Standorten Kooperationsverbünde mit 466 Schulen und 90 Kindertagesstätten in 30 Verbünden. Mit den zusätzlichen Genehmigungen umfasst das landesweite Netz dann insgesamt 339 Grundschulen, 3 Förderschulen, 2 Hauptschulen, 20 Realschulen, 5 Integrierte Gesamtschulen, 9 Kooperative Gesamtschulen, 88 Gymnasien und 90 Kindertageseinrichtungen.
Der Besuch einer Schule des Kooperationsverbundes Hochbegabungsförderung ist auch über Schulbezirksgrenzen hinaus möglich. Das Land unterstützt die beteiligten Schulen durch zusätzliche Lehrerstunden; für Koordinierungs- und Entwicklungsaufgaben im Verbund werden in einer einjährigen Startphase Anrechnungsstunden gewährt.
Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsverbünden der Schulen im Sinne einer Vernetzung werden durch das Beratungs- und Fortbildungsangebot der Landesschulbehörde und des Niedersächsischen Landesamtes für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) unterstützt. Dabei sollen die schulinternen, kollegialen Beratungs- und Unterstützungskräfte gestärkt und Beratungs- und Fortbildungsangebote für Schulen so konzipiert und bereit gestellt werden, dass sie flexibel abrufbar sind. Durch die Einbeziehung außerschulischer Anbieter sowie die Zusammenarbeit mit Elterninitiativen und Verbänden sollen Vielfalt und Professionalität sichergestellt werden.
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