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Qualität im Fokus: Niedersachsen unterstützt Fort- und Weiterbildung von Kindertagespersonen – Heiligenstadt: „Win-Win-Situation für alle Beteiligten“


Nach Einführung der dritten Kraft in Krippengruppen steigert die Niedersächsische Landesregierung perspektivisch auch die Qualität in der Kindertagespflege: Die Höhe der Zuschüsse des Landes für so genannte Tagesmütter und Tagesväter orientiert sich jetzt am Qualifikationsniveau der jeweiligen Kindertagespflegeperson. Außerdem wird die Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen mit abgeschlossener Grundqualifizierung bis hin zum Quereinstieg in die sozialpädagogische Ausbildung durch das Land mit bis zu 90 % der entstandenen Kosten unterstützt. Darüber hinaus finanziert das Land bis zu 50 % der Personalkosten für Fachberatung und der Kosten für Fortbildungen der Kindertagespflegepersonen mit insgesamt bis zu 600 Euro je Kindertagespflegeperson und Jahr. Das sieht die aktualisierte Förderrichtlinie für die Kindertagespflege vor.

Je besser eine Kindertagespflegeperson pädagogisch qualifiziert ist, desto höher fällt die Pauschale des Landes an die örtlichen Träger der Kinder– und Jugendhilfe aus. „Damit setzen wir einen gezielten Anreiz zur Fort- und Weiterbildung von Tagesmüttern und Tagesvätern und stärken dieses wichtige Standbein für eine flexible, familiennahe Kinderbetreuung“, erklärt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Wir versprechen uns durch die Koppelung von Pauschale und Qualifikation eine hohe Motivation, sich über die Grundqualifikation hinaus weiterzubilden. Es ist eine absolute Win-Win-Situation: Von einer hohen Qualität in der Kindertagespflege profitieren die betreuten Kinder und deren Eltern zu allererst. Aber auch für die einzelnen Kindertagespflegepersonen ist dieses Modell eine große Chance, um sich bis hin zu einem berufsqualifizierenden Abschluss weiter zu entwickeln und damit die persönlichen Berufsperspektiven zu erweitern.“

Für die anspruchsvolle Tätigkeit in der Kindertagespflegebetreuung, die neben der pädagogischen Arbeit mit Kindern auch die Zusammenarbeit mit Familien und die Arbeit in und mit Institutionen im Sozialraum umfasst, erachtet das Land gezielte Fort- und Weiterbildungen als zielführend. Die neue Pauschale steigt daher in Abhängigkeit zur Qualifikation der Tagesmütter und Tagesväter:


Stufe

Qualifizierungsumfang

Jahreswochenstunden-

pauschale 2016/2017


Unter 160 Stunden

-

1

160 Stunden

563 €

2

560 Stunden

660 €

3

Sonstige Fach-und Betreuungskraft z. B. Sozialassistentin/Kinderpflegerin

1.012 €

4

Sozialpädagogische Fachkraft z. B. Erzieherin

1.179 €


Der im Kultusetat für die Kindertagespflege dafür vorgesehene Betrag steigt auf rund 50 Millionen Euro im Jahr 2020. Für die Finanzierung der fachlich-pädagogischen Beratung sowie Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen stehen im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung darüber hinaus jährlich über 6 Millionen Euro bereit.

Weiterbildungen im Bereich der Kindertagespflege können durch anerkannte Träger der Erwachsenenbildung sowie freie Bildungsträger durchgeführt werden. Mit der niedersächsischen Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) und dem Niedersächsischen Kindertagespflegebüro sind Fachtagungen und Informationsveranstaltungen zu den Möglichkeiten der Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen in der Planung.

In Niedersachsen arbeiten rund 6.200 Personen als Tagesmütter oder Tagesväter. Sie betreuen zirka 22.000 Kinder, davon rund 12.000 Kinder im Alter unter 3 Jahren. Über verschiedene Förderprogramme sind in den vergangenen Jahren fast 4.000 Plätze in der Kindertagespflege investiv gefördert worden. Außerdem besuchten 291.568 Kinder zum Stichtag 01.03.2016 eine Kindertageseinrichtung, davon 46.314 im U-3-Alter.

Der Ausbau von Qualität und Quantität der frühkindlichen Bildung ist ein Schwerpunkt der Niedersächsischen Landesregierung und so verbucht dieser Bereich den stärksten


Aufwuchs im Kultusetat. Der Krippenausbau und insbesondere die Einführung der dritten Krippenkraft lassen die Ausgaben auf 805 Millionen Euro im Jahr 2018 anwachsen. Das bedeutet, dass die Landesregierung die Ausgaben für die frühkindliche Bildung um 56 Prozent gegenüber dem Jahr 2013 erhöht hat. Damals betrug der Haushaltsansatz 515 Millionen Euro. „Dieses Geld ist gut investiert, denn mit der frühen Förderung der Kinder stärken wir die erste Stufe in unserem Bildungssystem“, sagt Kultusministerin Heiligenstadt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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