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Abitur nach 13 Jahren - Heiligenstadt: „Die neue Oberstufenverordnung ist fundiert, modern und innovativ“

Mit einer neuen Oberstufenverordnung schließt Niedersachsen seine Reform des neuen, modernen Abiturs nach 13 Jahren am Gymnasium und den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen ab. Niedersachsen hat damit als erstes Bundesland vollumfänglich ein neues G9 eingeführt, nicht nur schulgesetzlich, sondern auch konkret unterlegt mit den notwendigen untergesetzlichen Regelungen.

„Wir nutzen das gewonnene Jahr auch in der Oberstufe, um den Druck von Schülerinnen und Schülern zu nehmen und gleichzeitig die hohe Qualität des niedersächsischen Abiturs zu sichern. Wir garantieren die Einhaltung der nationalen Bildungsstandards und das erfolgreiche Mitwirken am länderübergreifenden Abiturvergleich auch in Zukunft. Die neue Oberstufenverordnung ist fundiert, modern und innovativ. Hier wird Bewährtes bewahrt und die Möglichkeit für Neues geschaffen. Ich möchte mich sehr herzlich bedanken bei allen, die daran konstruktiv in den beiden Anhörungsphasen und darüber hinaus mitgewirkt haben: Den Lehrerverbänden und –gewerkschaften, den Eltern- und Schülervertretungen, den Kirchen und kommunalen Spitzenverbänden und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem Kultusministerium“, erklärt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

Nach der Abschaffung des „Turbo-Abis“ in Niedersachsen gibt es erstmals im Schuljahr 2018/2019 wieder einen Schuljahrgang 11 als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. Die Stundentafel für die Eingangsphase umfasst im Regelfall 30 Schülerpflichtstunden. Im G8 gab es 34 Pflichtstunden. Erteilt wird jeweils dreistündiger Unterricht in den Kernfächern sowie einstündiger Unterricht in Musik, Kunst und Erdkunde. Das Unterrichtsfach Politik-Wirtschaft wird ergänzt um eine weitere Stunde, die der Studien- und Berufswahlorientierung - insbesondere dem Betriebspraktikum - vorbehalten ist. Die Belegung von zwei Fremdsprachen in der Einführungsphase an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen soll grundsätzlich verpflichtend bleiben. Zusätzlich erhalten die Schulen Spielraum, um abweichend von der grundsätzlichen Belegungsverpflichtung einer zweiten Fremdsprache eine Alternative als Wahlpflichtangebot einzurichten. Hierüber müsste der Schulvorstand entscheiden, der jeweilige Schulelternrat soll in dieser Frage angehört werden. Heiligenstadt: „Das ist eine gute, flexible Lösung, die allen Anliegen gerecht wird.“

Die wöchentliche Pflichtstundenzahl für die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase sinkt von 34 im G8 auf 32 Wochenstunden. Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau wird zukünftig fünfstündig erteilt. „Wir stärken die Schwerpunktfächer in der Qualifikationsphase mit einer Stunde mehr. Dadurch können Inhalte und Kompetenzen aus den Kerncurricula vertieft und verinnerlicht werden. Der wissenschaftspropädeutischen Bildung und damit der für die allgemeine Studienvorbereitung zentralen Funktion der gymnasialen Oberstufe räumen wir damit eine besondere Stellung ein“, betont die Ministerin. Der Unterricht auf grundlegendem Anforderungsniveau wird dreistündig erteilt. Im 3. Kurshalbjahr der Qualifikationsphase wird in den Abiturprüfungsfächern eine Klausur weniger geschrieben. Eine weitere Neuerung sieht vor, Informatik als Schwerpunktfach wählen zu können. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt, den MINT-Bereich in Niedersachsen zu stärken.“ Mit 23 zur Verfügung stehenden Stunden für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) in den Schuljahrgängen 5 – 10 liegt Niedersachsen deutlich über den KMK-Vorgaben (16 Stunden). Im Sekundarbereich I hat alleine das Fach Mathematik zwei zusätzliche Stunden erhalten.

Neuerungen gibt es auch bei der Abiturprüfung. Die Prüflinge können zukünftig zwischen 32 bis 36 Kurse einbringen, im G8 gab es eine starre Einbringungsverpflichtung von 36 Kursen. In der neuen Regelung gilt: 32 Kurse sind das Minimum, 36 Kurse das Maximum. Gute Leistungen und Kurse können so von den Schülerinnen und Schülern eingebracht werden, es besteht aber keine Pflicht. Im fünften Prüfungsfach der Abiturprüfung können Schülerinnen und Schüler eine Präsentationsprüfung als eine Form einer mündlichen Prüfung ablegen (erstmals in der Abiturprüfung 2021). Diese Präsentationsprüfung besteht aus einem mediengestützten Vortrag und einem Prüfungsgespräch. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Präsentation ausarbeiten und dem Fachprüfungsausschuss vorstellen und gut begründen. „Ich halte eine solche Prüfungsmöglichkeit für einen sehr zeitgemäßen Schritt“, so Heiligenstadt. Und weiter: „Eine solche Arbeitsleistung fördert das selbstständige Arbeiten von Schülerinnen und Schülern und das intensive Durchdringen von Sachverhalten. Außerdem ist der sichere und zielgenaue Einsatz von Medien heutzutage an Universitäten, Hochschulen, in Ausbildung und Beruf gang und gäbe. Schule tut gut daran, solche Entwicklungen aufzugreifen und Schülerinnen und Schülern auch dieses Rüstzeug zu vermitteln.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
25.08.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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