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Werte und Normen soll 2025 ordentliches Unterrichtsfach an Grundschulen werden


Werte und Normen soll auch an Grundschulen ordentliches Unterrichtsfach werden. Nach Planungen des Niedersächsischen Kultusministeriums soll diese Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach zum Schuljahr 2025/2026 im Primarbereich eingeführt werden, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erläutert. Bisher wird Werte und Normen erst ab dem 5. Schuljahrgang angeboten.

„Der Religionsunterricht ist als einziger Unterricht grundgesetzlich verankert und hat auch im Niedersächsischen Schulgesetz einen besonderen Stellenwert. Daran wird auch nicht gerüttelt“, betont der Kultusminister. Tonne weiter: „Wir müssen aber die Realität zur Kenntnis nehmen, dass die religiös-konfessionelle Bindung abnimmt und rund 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen an keinem Religionsunterricht teilnehmen. Mit dem Fach Werte und Normen möchten wir zukünftig Unterricht statt Betreuung anbieten für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Mit dem Ersatzfach Werte und Normen möchten wir ein Angebot schaffen, dass die ethische Bildung dieser Kinder – quasi parallel zum konfessionellen Religionsunterricht – fördert. Es ist auch eine Frage der Gleichbehandlung, konfessionslosen Schülerinnen und Schülern ein mit dem konfessionellen Religionsunterricht vergleichbares Bildungsangebot zu unterbreiten.“

In Niedersachsen wird derzeit an 40 Grundschulen die zweite Phase der Erprobung „Werte und Normen an Grundschulen“ durchgeführt. Diese Erprobungsphase läuft noch bis Ende des Schuljahres und bietet die inhaltliche Grundlage für den weiteren Einführungsprozess. Im Schuljahr 2017/2018 gingen erstmals 10 Schulen zur Erprobung an den Start.

Die Einführung des Faches „Werte und Normen an Grundschulen“ wird in folgenden Schritten erfolgen:

  1. Die aktuell an 40 Grundschulen laufende Erprobungsphase „Werte und Normen“ wird planmäßig bis zum Ende dieses Schuljahres durchgeführt und die inhaltliche Grundlage der weiteren Arbeit liefern. Im Anschluss wird eine fünfjährige Übergangsphase etabliert – in diesem Zeitraum erfolgen eine schrittweise Einführung des Faches und Fortbildungen der Lehrkräfte.

  2. Das Schuljahr 2020/21 dient der Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die ab dem Schuljahr 2021/22 die Durchführung der Übergangsphase begleiten (Weiterbildungsmaßnahmen etc.). Aus dem Pool dieser Multiplikatoren können anschließend Fachberaterinnen und Fachberater gewonnen werden.

  3. Die Einrichtung des Faches an den Schulen soll anschließend ab 2021/22 aufsteigend erfolgen: Beginnend mit Jahrgang 1 im ersten Jahr bis Jahrgang 4 im vierten Jahr. Wir haben errechnet, dass pro Jahr rund 400 Schulen in 400 Klassen/Gruppen mit der Einführung im 1. Schuljahrgang beginnen können (100 pro Regionalabteilung).

  4. Die Übergangsphase wird begleitet durch umfassende Weiterbildungsmaßnahmen des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

Die schrittweise Einführung führt dazu, dass der Prozess ressourcenschonend abläuft: Wie auch der Religionsunterricht wird der Unterricht Werte und Normen zweistündig erteilt. Das bedeutet für die rund 400 Schulen bzw. Klassen 800 Lehrerstunden. „Hierfür sind weniger als 30 Lehrerstellen nötig. Das ist ein moderater Stellenaufwuchs, den wir entsprechend Jahr für Jahr anmelden werden“, erklärt der Kultusminister.

Weiterhin ist vor der Einführung das Niedersächsische Schulgesetz im § 128 „Werte und Normen“ auf den 1.Schuljahrgang abzuändern. Hier wäre dann die entsprechende Rechtsgrundlage gelegt (im Jahr 2024).

Zudem ist ein Kerncurriculum zu erstellen – sowohl für die Übergangsphase als natürlich dann auch für die Erteilung von Werte und Normen als ordentliches Unterrichtsfach. Dafür liegen mit den Rahmenplänen aus der Erprobungsphase sowie weiteren Lehrmaterialien des NLQ bereits ausgezeichnete fachliche Grundlagen vor. Der Studiengang „Werte und Normen“ muss auf das Lehramt an Grundschulen ausgeweitet werden.

Tonne: „Es ist noch viel zu tun, aber wir haben einen klaren Plan, wie wir Werte und Normen in der Grundschule bis 2025 einführen können. Ich bin sehr optimistisch, dass dies gelingen wird.“


Hintergrundinformationen:

  • Der Anteil der am Religionsunterricht und Unterricht Werte und Normen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 insgesamt gestiegen:

Anteil der Schülerinnen und Schüler in % mit

Jahr

Religionsunterricht

Werte und

Rel. u. WuN

evangelisch

katholisch

koop.-konf.

islamisch

Normen***

Insgesamt

2000

63,2 %

15,9 %

-

-

10,2 %

89,3 %

2005

66,6 %

15,6 %

-

-

15,1 %

97,3 %

2006

61,4 %

14,2 %

-

-

14,1 %

89,9 %

2007

57,1 %

13,2 %

6,4 %

0,1 %

14,3 %

91,0 %

2008

56,3 %

12,9 %

7,9 %

0,1 %

14,4 %

91,6 %

2009

54,6 %

12,3 %

9,9 %

0,2 %

15,6 %

92,5 %

2010

54,1 %

11,8 %

11,0 %

0,2 %

16,1 %

93,3 %

2011

53,2 %

11,3 %

13,1 %

0,3 %

16,4 %

94,2 %

2012

50,6 %

10,6 %

16,5 %

0,3 %

16,8 %

94,9 %

2013

48,9 %

10,2 %

17,8 %

0,3 %

17,3 %

94,5 %

2014

47,1 %

9,7 %

19,6 %

0,3 %

17,9 %

94,5 %

2015

45,5 %

9,0 %

20,8 %

0,4 %

19,0 %

94,7 %

2016

43,7 %

8,4 %

24,2 %

0,5 %

17,7 %

94,8 %

2017

42,2 %

8,1 %

25,6 %

0,6 %

18,4 %

94,9 %

2018

42,9 %

8,0 %

27,9 %

0,5 %

20,3 %

95,2 %


  • Religionszugehörigkeit und Teilnahme am Religionsunterricht in Grundschulen (Klassen 1-4) Stichtag 23.08.2018:

Religionszugehörigkeit

Unterrichtsfach

Teilnahme am Unterricht absolut

Teilnahme am Unterricht in %

evangelisch

109.376

Evangelische Religion

137.030

49,5%

katholisch

43.768

Katholische Religion

23.034

8,3%

Konfessionell-kooperativ

87.130

31,5%

muslimisch

26.482

Islamische Religion

2.708

1,0%

sonstige

18.037

ohne

79.067

insgesamt

276.730

249.902

90,3%

  • Mit Inkrafttreten des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 30.5.1974 wurde ab dem 5. Schuljahrgang ein Pflichtunterricht für diejenigen Schülerinnen und Schüler geschaffen, die weder den Religionsunterricht noch den religionskundlichen Unterricht - damals noch angeboten - besuchten. Mit der Schulgesetznovelle 1993 erhielt dieses Unterrichtsfach den Status eines ordentlichen Lehrfaches mit dem Namen „Werte und Normen“.

  • Ein Ersatzfach Ethik für Grundschülerinnen und Grundschüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, gibt es bislang in den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

  • Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung (§ 124 Abs. 2 Satz 3 NSchG). Daneben kann an einem Religionsunterricht teilnehmen, wer keiner Religionsgemeinschaft angehört oder sich vom Religionsunterricht seiner Religionsgemeinschaft abgemeldet hat; Voraussetzung ist die Zustimmung der Mehrheit der an der Schule tätigen Religionslehrkräfte der aufnehmenden Religionsgemeinschaft nach Beratung in der zuständigen Fachkonferenz.

  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind stattdessen im Sekundarbereich I zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet, wenn die Schule diesen eingerichtet hat (§ 128 Abs. 1 Satz 1 NSchG). In der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg kann die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen auch durch die Teilnahme am Unterricht im Fach Philosophie erfüllt werden, wenn die Schule diesen eingerichtet hat (§ 128 Abs. 1 Satz 4 NSchG).

  • Das Fach Werte und Normen ist vom 5. Schuljahrgang an grundsätzlich dann einzurichten, wenn mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an diesem Unterricht verpflichtet sind (§ 128 Abs. 1 Satz 3 NSchG).

  • Religionsunterricht ist an einer Schule einzurichten, wenn mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft vorhanden sind (§ 124 Abs. 1 NSchG).

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2019
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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