06.05.2013 Mehr als 1300 Lehrerstellen – Niedersachsen stellt zum nächsten Schuljahr neue Lehrkräfte ein
Im Einstellungsverfahren um Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2013 / 2014 schreibt das Land Niedersachsen zunächst 1.300 Stellen zur Besetzung aus. Die Bewerbung auf bestimmte Stellen ist ab 3. Mai 2013 möglich. Informationen finden Sie hier.
Das Bewerbungsverfahren um Zulassung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen zum 01.11.2013 läuft.
Zu Beginn des neuen Schuljahres wird in jedem Jahr die Aktion „Kleine Füße“ für die Kinder, die neu in die Schule gehen, durchgeführt, damit sie sicher den Weg von zuhause zur Schule und zurück gehen können.
Die Koordinierungsstelle Berufsorientierung (www.kobo-online.de )unterstützt als Servicestelle die Schulen bei der Umsetzung von Modulen (Projekten) der vertieften Berufsorientierung. Auch werden nützliche Datenbanken zur Berufsorientierung bereitgehalten.
Sie haben Fragen zur Unterrichtsversorgung oder zu anderen schulischen Themen? Die regionalen Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde helfen Ihnen gern weiter und vermitteln Informationen oder weitere Ansprechpartner.
In Niedersachsen wird die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen.
Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Eine Oberschule kann als Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder als Oberschule mit gymnasialem Angebot geführt werden.
Bildrechte: MKNiedersachsen zeigt Gesicht gegen Missbrauch und Diskriminierung: Die neu eingerichtete "Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder" ist unter 0511-120-7120 oder per E-Mail an anlaufstelle@mk.niedersachsen.de zu erreichen.
Flyer und Broschüren des Niedersächsischen Kultusministeriums. Sie können von Ihnen heruntergeladen und zum Teil auch bestellt werden.
Das Kultusministerium hat den Bezugserlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" geändert. Der Erlass steht zum Download bereit.
Jedes Kind hat auf Grund des Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom vollendeten dritten Lebensjahr, also unmittelbar von seinem dritten Geburtstag an, einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
Bis zum Jahr 2015 werden jährlich viele jetzt noch aktive Lehrkräfte in den Ruhestand gehen. Deshalb werden viele neue Lehrerinnen und Lehrer gebraucht. Wer bis etwa Mitte des nächsten Jahrzehnts seine Lehrerausbildung abschließt, hat allgemein gute Einstellungschancen.
Mit dem Aktionsprogramm "Hauptsache:Musik" verbindet und fördert die Landesregierung die schulische Musikpädagogik gemeinsam mit außerschulischen Institutionen der niedersächsischen Musikkultur.
Die Seite bietet kindgerechte Informationen über Niedersachsen, die Landesregierung oder das Thema Schule. Sie gibt Tipps und Infos zur Freizeitgestaltung und zur Natur in Niedersachsen. Kleine Spiele gibt es natürlich auch: bei einer Internet-Rallye gibt es jeden Monat tolle Preise zu gewinnen.
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