Ermöglichungsbudget: Niedersachsen stellt Schulen 350.000 Euro für innovative Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verfügung
Schulen leben durch ihre Vielfalt, die durch die unterschiedlichen Menschen, die hier gemeinsam lernen und arbeiten, gekennzeichnet ist. Niedersachsen stellt den Schulen dafür nun 350.000 Euro im Rahmen von sogenannten „Ermöglichungsbudgets“ zur Verfügung. Die Mittel können für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie pädagogische Innovationen genutzt werden.
„In Niedersachsen herrscht eine erfreuliche Aufbruchstimmung. Viele Schulen machen sich auf den Weg, ihre Schulgemeinschaften modern und nach den spezifischen Bedarfen vor Ort aufzustellen. Dieses Engagement und der Ideenreichtum sind beeindruckend. Um diesen Aufbruch zu fördern und zu unterstützen, haben wir im Kultusministerium unter anderem den Freiräumeprozess gestartet“, sagt Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Und weiter: „Nun schaffen wir mit den zunächst landesweit 350.000 Euro aus dem neuen Ermöglichungsbudget neue Impulse für die Umsetzung innovativer pädagogischer Konzepte zur Schulentwicklung. Alle öffentlichen Schulen im Land können Mittel aus dem Extra-Budget unbürokratisch beantragen, um damit ihre pädagogischen Vorhaben im Sinne des Freiräumeprozesses voranzutreiben. Es geht mir dabei nicht zuletzt um gerechte Bildungschancen und Teilhabe für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die bestmögliche Unterstützung auf ihren individuellen Bildungswegen. Ich danke den Fraktionen im Niedersächsischen Landtag, dass sie das Budget durch die politische Liste zum Haushalt 2025 möglich gemacht haben.“
Zum Hintergrund:
Ziel aller Schulen in Niedersachsen ist es, zeitgemäßes Lernen, persönliche Entwicklung und ein demokratisches Miteinander zu ermöglichen. Schulen sind dabei mit gesellschaftlichen Veränderungen konfrontiert. Dies erfordert Lernangebote und Unterrichtskonzepte, die die konkrete Situation vor Ort berücksichtigen und bedarfsgerechte Lösungen anbieten. Schulen benötigen daher Gestaltungsräume und Freiheiten, um Unterricht und Schulleben nach ihren konkreten Bedarfen zu gestalten. Vor diesem Hintergrund hat das Niedersächsische Kultusministerium den Freiräumeprozess initiiert. Damit soll eine Kultur der Ermöglichung geschaffen werden, die Schulen dazu einlädt, Gestaltungsspielräume zu nutzen, Innovationen umzusetzen und die Schul- und Unterrichtsentwicklung voranzutreiben. Im ersten Schritt wurden die bereits bestehenden Freiräume zur Gestaltung von Schulen herausgearbeitet und in einer Broschüre zugänglich gemacht. Im Sinne von „Ermöglichen statt Verordnen“ sollen Schulen mehr Spielräume erhalten, um Unterricht und Schulleben nach konkreten Bedarfen zu gestalten. In einem Beteiligungsprozess wird gemeinsam herausgearbeitet, welche Veränderungen dafür sinnvoll und erforderlich sind.
Gefördert werden können im Rahmen des Ermöglichungsbudgets ausschließlich Landesaufgaben, dazu gehört z. B. die Finanzierung von
· Fortbildungen
· Beratungsangeboten
· Kooperationen mit außerschulischen Partnern
· Reisekosten bei Hospitationen
· Durchführung von Veranstaltungen zur pädagogischen Weiterentwicklung von Schulen
· der Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien.
Die Finanzierung von Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers fallen, ist nicht möglich. Die Mindestsumme je Antrag liegt bei 2.000 Euro, die maximal gewährte Höchstsumme bei 15.000 Euro pro Schule. Sammelanträge mehrerer Schulen für gemeinsame Vorhaben sind möglich. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen, mit Ausnahme der Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Die Haushaltsmittel für Maßnahmen, die über das Ermöglichungsbudget finanziert werden, stehen im Jahr 2025 zur Verfügung und müssen bis zum Ende des Haushaltsjahres ausgegeben werden. Eine zeitnahe Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs nach fachlicher Prüfung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.06.2025
Ansprechpartner/in:
Bela Mittelstädt
Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511/120-7198