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Kultusministerium flexibilisiert Zugangswege zur Assistenzkraft in der Pflege in neuem „Kurzbildungsgang“ / Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch langjährige Praxis


Immer mehr pflegebedürftige Menschen und ein bundesweiter Fachkräftemangel: Die Gesundheitsversorgung und Pflege stehen vor großen Herausforderungen. Qualifiziertes Pflegepersonal – ob im Krankenhaus, in der ambulanten oder stationären Pflege – wird dringend gebraucht. Niedersachsen schafft nun flexiblere Zugangswege zu einem staatlichen Abschluss zur Pflegeassistenz. Neben der regulären zweijährigen Ausbildung in der Pflegeassistenz eröffnen sich damit weitere Möglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir neue Wege gehen, um mehr Assistenzkräfte für einen Einsatz in der Pflege zu qualifizieren. Insbesondere Berufserfahrene, die bislang ohne formalen Berufsabschluss in der Pflege tätig waren, profitieren von den neu geschaffenen Möglichkeiten. Berufliche Kompetenzen, die durch langjährige Tätigkeit in der Pflege erworben wurden, werden jetzt anerkannt. Insgesamt wird das Maßnahmenpaket dazu beitragen, mehr von den dringend benötigten qualifizierten Assistenzkräften in der Pflege zu gewinnen.“


Die Punkte des Plans im Einzelnen:

  • Auszubildende zur Pflegefachkraft erwerben ab sofort nach der erfolgreichen Zwischenprüfung bei mindestens ausreichenden Leistungen den Abschluss als staatlich geprüfte Pflegeassistentin oder staatlich geprüfter Pflegeassistent. Dies gilt auch rückwirkend ab Beginn der generalistischen Pflegeausbildung und ermöglicht denjenigen, die die Pflegeausbildung nicht erfolgreich abschließen, eine Tätigkeit als Assistenzkraft ohne weitere Prüfung aufzunehmen.

  • Daneben können Interessierte mit Vorerfahrungen in der Pflege oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Beruf direkt in das zweite Ausbildungsjahr der Pflegeassistenzausbildung einsteigen und damit in nur einem Jahr den Abschluss erlangen.

  • Auch die Möglichkeiten, den Abschluss über eine Nichtschülerprüfung zu erwerben, sind deutlich ausgeweitet worden.

  • Für Interessierte mit langjähriger Berufserfahrung in der Pflege (also z. B. ungelernte Hilfskräfte) bieten darüber hinaus ab 1. August 2025 19 berufsbildenden Schulen in Niedersachsen im Rahmen eines Innovationsvorhabens einen Kurzbildungsgang an, der in 320 Stunden zur Abschlussprüfung führt.

„Die Idee, solch einen Kurzbildungsgang zu entwickeln, wurde im letzten Jahr von den berufsbildenden Schulen Duderstadt angestoßen. Innerhalb eines Jahres haben 18 weitere Schulen einen Antrag auf Beteiligung an diesem Innovationsvorhaben gestellt. An diesem Beispiel wird deutlich, wie gute Ideen von Schulen im Rahmen unseres Freiräumeprozesses unbürokratisch eingebracht und zum Erfolg geführt werden können“, so Ministerin Hamburg.

Für eine Beratung, welche Möglichkeiten zum Erwerb des Assistenzabschlusses im Einzelfall infrage kommen, steht eine neu eingerichtete zentrale Beratungsstelle zur Pflegeassistenz beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Hannover zur Verfügung.

Die aktualisierte Verordnung ist inzwischen veröffentlicht und hier einzusehen.

Mehr Informationen zum Freiräumeprozess finden Sie hier.


Portrait von Julia Willie Hamburg in schwarzer Bluse   Bildrechte: brauers.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2025

Ansprechpartner/in:
Manuela Meyer

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05111207161

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