Mehr Handlungsspielraum: Kultusministerium passt Regelungen für Hitzefrei an und ermöglicht auch Schulen in der Sekundarstufe II Hitzefrei zu geben
Auch in Niedersachsen nehmen extreme Hitzeereignisse im Sommer zu. So schön heiße Sommertage sein können, so belastend können diese für Menschen sein. Auch vor diesem Hintergrund passt das Niedersächsische Kultusministerium nun seine Regelungen für Hitzefrei an. Bisher konnten Schulleitungen gemäß Erlass nur für Klassen an Grundschulen sowie des Sekundarbereichs I Hitzefrei geben. Voraussetzung dafür ist, dass der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht länger sinnvoll erscheinen. Ab sofort gibt das Niedersächsische Kultusministerium den Schulen die Möglichkeit, auch für die Sekundarstufe II hitzefrei zu geben. Ausschlaggebend für die Entscheidung vor Ort sind immer die Gegebenheiten vor Ort. Das körperliche Wohl aller Beteiligten hat dabei höchste Priorität. Damit reagiert das Kultusministerium auch auf Anregungen des Landesschülerrats und aus den Schulen.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagt dazu: „Mit den neuen Regelungen zu Hitzefrei ermöglichen wir es den allgemein bildenden Schulen, die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei hohen Temperaturen auch an der Sekundarstufe II zu treffen. Wir geben das insofern ins Ermessen der Schulleitungen vor Ort zu entscheiden, ob die Klassenräume noch eine vertretbare Temperatur haben, bei der normaler Unterricht stattfinden kann. Die Schulen können abwägen: Ist das Gebäude überhitzt oder kühlt die Dämmung oder Verschattung die Räume ausreichend herunter? Wann können Aufgaben auch zu Hause erledigt werden und wann ist Unterricht in Präsenz – etwa kurz vor wichtigen Klausuren - erforderlich? Wir geben dabei bewusst keine maximale Außentemperatur vor, denn entscheidend sind die Temperaturen in den Räumen. Und die können je nach Gebäude trotz gleicher Außentemperatur sehr unterschiedlich ausfallen. Hitzefrei bleibt damit auch weiterhin eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung.“
Das Kultusministerium hat dazu am heutigen Freitag einen sogenannten Vorgriffserlass an die Schulen herausgegeben. Die neuen Regelungen gelten damit ab sofort.
Auch an den Berufsschulen will Ministerin Hamburg die Schulleitungen in die Lage versetzen, diese Handlungsspielräume zu nutzen, um damit die beste Entscheidung für ihre Schulgemeinschaft zu treffen. Allerdings wird es für den Bereich der öffentlichen berufsbildenden Schulen zuvor eine Anhörung geben. Hamburg betont aber: „Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung geben wir den öffentlichen berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, die neuen Regelungen schon jetzt auf freiwilliger Basis anzuwenden.“
Die Änderungen im Einzelnen:
- Hitzefrei ist nun auch in der Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schulen möglich.
- Hitzefrei ist nun auch in vollzeitschulischen Bildungsgängen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen, welche nicht zu einem Berufsschulabschluss führen, möglich.
- An Bildungsgängen an öffentlichen berufsbildenden Schulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, soll gelten: Der Unterricht kann bei zu großer Hitze als Distanzunterricht von Zuhause oder in Form selbstorganisierten Lernens weitergeführt werden. Zudem ist hitzefrei nach fünf Unterrichtsstunden möglich.
Hintergrund:
Bisher kann lediglich für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
Die Änderungen für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen treten heute am 27.06.2025 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung können die berufsbildenden Schulen den geänderten Erlass auf freiwilliger Basis bereits anwenden. Der entsprechende Entwurf geht heute in ein Anhörungsverfahren.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.06.2025
Ansprechpartner/in:
Bela Mittelstädt
Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511/120-7198