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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 7 der Landtagssitzung am 17.05.2022

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Schu-len für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische , Drs. 18/10796



Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

einleitend darf ich Ihnen für die zügige Beratung des „Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)“ herzlich danken.

Es handelt sich um eine technische Novelle des NSchGesG, welches die Anerkennung und Aufsicht von Schulen für nichtärztliche Heilberufe regelt.

Das Änderungsgesetz dient der notwendigen Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht.

Es werden die Schulen, die zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten sowie zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten ausbilden, mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in den Geltungsbereich des NSchGesG aufgenommen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Schulen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen.

Darüber hinaus berücksichtigt der Entwurf Änderungen durch das MTA-Reform-Gesetz, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten werden.

Die Schulen werden nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auskömmlich finanziert, so dass keine Auswirkungen auf den Haushalt des Landes entstehen.

Anrede,

soweit die Inhalte der Gesetzesnovelle.

Im Kultusausschuss fanden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zwei Unterrichtungen über den Entwurf einer Änderungsverordnung – der Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung – statt, die nach der Verabschiedung des Gesetzes erlassen werden soll. Ich will daher auch kurz auf das eingehen, was dort miteinander diskutiert wurde.

Der Entwurf der Verordnung sieht eine Anpassung der Klassengrößen vor. Hier gilt es, pädagogische Erfordernisse in Ausbildungen mit hohem Praxisanteil und die wirtschaftliche Absicherung der Ausbildung miteinander bestmöglich in Einklang zu bringen.

Das Echo, das wir in der Verbandsbeteiligung erhalten haben, zeigt, dass alle Akteure dem fachpraktischen Unterricht mit entsprechender Anleitung eine hohe Bedeutung beimessen. Es wurde jedoch auch deutlich, dass der vorgesehene Schritt einige Schulen noch vor Herausforderungen stellt, auf die sie sich erst vorbereiten müssen.

Diese Vorbereitungszeit erhalten die Schulen nun, indem die geplante Änderung nicht bereits zu diesem Schuljahr in Kraft tritt. Weiterhin sind wir im Gespräch mit den Akteuren hinsichtlich der Klassenstärke. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns zeitnah gelingen wird, miteinander eine Lösung zu finden, die die pädagogischen Zielstellungen und die wirtschaftlichen Aspekte miteinander in Einklang bringt und den betroffenen Schulen die notwendige Vorbereitungszeit einräumt.

Vielen Dank!


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2022

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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