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Was unternimmt die Landesregierung zur Sicherung des Nachwuchses im Handwerk?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Was unternimmt die Landesregierung zur Sicherung des Nachwuchses im Handwerk?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014 - TOP 30 - Nr. 46


Der Abgeordnete Karl-Heinz Bley (CDU) hatte gefragt:


Viele Lehrstellen im niedersächsischen Handwerk bleiben derzeit unbesetzt. Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Umfrage des Niedersächsischen Handwerkstages unter 930 Unternehmern. 38 % der Betriebe gaben an, dass sie im Jahr 2013 nicht genug Auszubildende finden konnten.

Besonders im Bereich der Metall-, Elektro- und Kfz-Berufe seien viele Stellen trotz hoher Beliebtheit einzelner Ausbildungsberufe unbesetzt geblieben. Als Grund hierfür führt der Niedersächsische Handwerkstag immer kleiner werdende Ausbildungsjahrgänge und die mangelnde Attraktivität von handwerklichen Berufen an.

Pläne der Region Hannover sehen vor, das Konzept der bislang 15 berufsbildenden Schulen in der Region Hannover fortzuschreiben und die BBS 6 als bislang größten Standort für die Fahrzeugtechnik im Jahr 2016 wegen Eigenbedarfs aufzuheben sowie die rund 900 Auszubildenden aus der Fahrzeugtechnik an die Umlandschule in Burgdorf zu verschieben. Gleichzeitig sollen auch die Vollzeitbildungsangebote „Berufseinstiegsklasse Fahrzeugtechnik“ und die „einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik“ aus dem Stadtgebiet von Hannover nach Burgdorf verschoben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beabsichtigt die Region Hannover als Schulträgerin vor dem Hintergrund der geplanten Umstrukturierung bei der Berufsausbildung für die Fahrzeugtechnik mit Blick auf die längeren Anfahrtszeiten der Schüler mit dem ÖPNV, für eine weiterhin hohe Attraktivität der Ausbildungsgänge zu sorgen?

2. Wie bewertet die Landesregierung Vor- bzw. Nachteile eines möglicherweise verspäteten Unterrichtsbeginns, um die zusätzlichen Fahrtzeiten abzufangen?

3. Welche Auswirkungen hätte ein verspäteter Unterrichtsbeginn auf das Individualförderkonzept, welches überwiegend in den Nachmittagsstunden stattfindet?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Nach § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

Die Schulträgerschaft ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der kommunalen Körperschaften.

Die Schulträger haben bei schulorganisatorischen Entscheidungen gemäß § 106 Abs. 5 NSchG u. a. das von ihnen zu ermittelnde Interesse der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die raumordnerischen Anforderungen an Schulstandorte und Einzugsbereiche zu erfüllen sowie zu berücksichtigen, dass schulorganisatorische Maßnahmen der Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes nicht entgegenstehen sollen.

Die Region Hannover hat als Schulträger aller berufsbildenden Schulen im Regionsgebiet (vgl. § 160 Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) beschlossen, die Ausbildung in den Fahrzeugberufen in der BBS Burgdorf zu bündeln und das entsprechende Bildungsangebot an der BBS 6 in Hannover aufzuheben. Diese Entscheidung bedarf der Genehmigung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB).

Ein entsprechender Antrag des Schulträgers auf Erteilung einer Genehmigung für diese schulorganisatorische Entscheidung ist bislang nicht gestellt worden. Allerdings hat die Region Hannover angekündigt, den Genehmigungsantrag in Kürze einreichen zu wollen.

Die NLSchB wird bei ihrer Prüfung u. a. zu berücksichtigen haben, dass es sich bei Entscheidungen im Rahmen der Schulträgerschaft um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und damit um eine echte Selbstverwaltungsaufgabe handelt.

Die Region Hannover ist auch Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs -ÖPNV- (§ 4 Abs 1 Nr. 1. a) Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz -NNVG-). Diese Aufgabe des eigenen Wirkungskreises beinhaltet insbesondere die Organisation des ÖPNV und wird ohne Einflussnahme des Landes wahrgenommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Frage zielt explizit auf einen die Region Hannover als Schulträger betreffenden Aspekt ab. Die den Gegenstand der Frage bildende Absicht des Schulträgers, für eine weiterhin hohe Attraktivität der Ausbildungsgänge zu sorgen, stellt einen Gesichtspunkt dar, der außerhalb der Zuständigkeit der Landesverwaltung liegt. Sie ist daher weder aus rechtlicher Sicht vom Informationsanspruch der Abgeordneten gedeckt noch kann die Landesverwaltung tatsächlich verlässlich über Planungsabsichten anderer Verwaltungsträger Auskunft geben. Selbstverständlich wird die NLSchB im Rahmen des in der Vorbemerkung skizzierten Genehmigungsverfahrens prüfen, ob die entsprechenden Ausführungen des Schulträgers den Anforderungen des § 106 NSchG entsprechen.

Zu 2:

Die Frage ist im Hinblick auf den in der Vorbemerkung dargestellten Sachstand spekulativ. Sofern die Umsetzung der in Rede stehenden schulorganisatorischen Maßnahme vom Schulträger beantragt und von der NLSchB genehmigt wird, sind - sofern und soweit erforderlich - unter Beteiligung der von veränderten Unterrichtszeiten Betroffenen (z. B. Eltern- und Schülervertretungen, Träger der Schülerbeförderung) sinnvolle Regelungen zur Unterrichtsorganisation zu entwickeln.

Zu 3:

Die Frage ist im Hinblick auf den in der Vorbemerkung dargestellten Sachstand spekulativ. Sofern die Umsetzung der in Rede stehenden schulorganisatorischen Maßnahme vom Schulträger beantragt und von der NLSchB genehmigt wird und sofern diese Maßnahme Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation hat, wird unter Einbeziehung der Schüler-, ggf. Eltern- und Wirtschaftsvertretung – falls erforderlich – auch über die Ausgestaltung des Individualförderkonzeptes der Schule zu diskutieren sein.

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