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Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule

Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule

Die Entscheidung über die Schulform, in die eine Schülerin oder ein Schüler nach der Grundschule wechseln soll, treffen die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung. Die Grundschule bietet den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz) zu beraten. Die Schülerin oder der Schüler ist in die Beratung einzubeziehen (Nr. 6.2 des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule"). Im Rahmen des Beratungsgesprächs erhalten die Erziehungsberechtigten auf Wunsch eine Schullaufbahnempfehlung, die im Beratungsprotokoll dokumentiert wird. Darüber hinaus werden auch die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche schriftlich dokumentiert, um für Verbindlichkeit und Transparenz zu sorgen. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Ausfertigung dieser Dokumentation. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten die Ausführungen in der „Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung“ und im Erlass „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung“ in der jeweils gültigen Fassung.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten sich die Erziehungsberechtigten immer am Wohl der Schülerin oder des Schülers orientieren.

Die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers sollten berücksichtigt werden.

Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft des Kindes sollten die Erziehungsberechtigten die Wahl so treffen, dass das Kind gute Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude und Lernmotivation erhalten bleiben.

Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundarabschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekundarstufe II des Gymnasiums) erworben werden können.

Weitere Informationen zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule erhalten Erziehungsberechtigte im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die von Schulen ausgerichtet werden und am Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs stattfinden.

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