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Qualitätsmerkmal 3.3: Schulorganisation

Um ein hochwertiges und vergleichbares Unterrichtsangebot zu gewährleisten, werden unterstützende Rahmenbedingungen entsprechend den verbindlichen Vorgaben und gewährter Ressourcen geschaffen. Die Ressourcenplanung und -verwendung erfolgen dabei auch in Zusammenarbeit mit Schulaufsicht und Schulträger. Ziel ist die Schaffung und Gestaltung motivierender, gesundheitsfördernder Lern- und Arbeitsbedingungen.

Klassenbildung sowie Lehrereinsatz sind entscheidende Rahmenbedingungen für den Unterricht. Es ist Aufgabe der Schule, zwischen den Klassen eines Schuljahrgangs einen annähernd gleichen Leistungsstand sicherzustellen. Förderlich hierfür sind ein verlässliches Unterrichtsangebot sowie die zielgerichtete Fortsetzung des Kompetenzerwerbs auch im Vertretungsfall. Diesem Ziel dienen gemeinsam getragene gendersensible Grundsätze für den Personaleinsatz, eine transparente Einsatzplanung sowie eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte.

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf wird das Unterrichtsangebot ergänzt um ein außerunterrichtliches Beratungs- und Förderangebot in Zusammenarbeit u. a. mit Schulpsychologie, Trägern der Jugendhilfe, Erziehungsberatungsstellen. Die Verfahrensabstimmungen umfassen dabei die inhaltliche Ausgestaltung und die verlässliche Bereitstellung der Angebote sowie die organisatorische Einbindung der beteiligten Professionen. Weiterhin werden Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte über die weitere Schullaufbahn und berufliche Perspektiven beraten.

Teilmerkmale:

  • Klassenbildung und Lehrereinsatz
    Klassen- bzw. Lerngruppenbildung sowie Lehrereinsatz erfolgen unter Berücksichtigung von Personalführung und -entwicklung nach transparenten Grundsätzen und gewährleisten Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit des Unterrichtsangebots.

  • Verwendung der Ressourcen
    Die Verwendung der sächlichen und finanziellen Ressourcen erfolgt effizient und transparent und ist an schulinternen Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ausgerichtet.

  • Angebote der individuellen Beratung und Unterstützung
    Die Schule verfügt über abgestimmte Verfahren zur außerunterrichtlichen Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie Beratung der Erziehungsberechtigten.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

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