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Deutscher Evangelischer Kirchentag 2025

Programmtipps und Hinweise für Schulfahrten


Vom 30. April bis 4. Mai 2025 findet in Hannover der 39. Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) statt. Die Konföderation evangelischer Kirchen lädt Schulen dazu ein, mit Klassen oder anderen Lerngruppen an dem Event teilzunehmen. In Niedersachsen ist in diesem Zeitraum (Mi., 30.4.2025 und Fr., 02.05.25) schulfrei. An dieser Stelle veröffentlicht das Niedersächsische Kultusministerium Hinweise auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Teilnahme am Kirchentag.

Kirchentag – das ist ein buntes Programm aus unterschiedlichen kulturellen Angeboten, Podiumsdiskussionen und Mitmachveranstaltungen zu aktuellen Themen. Alle zwei Jahre versammeln sich bis zu 100.000 Menschen aus ganz Deutschland und darüber hinaus in einer deutschen Großstadt, um gemeinsam Kirchentag zu feiern.

Bis zu 100.000 Besucher: Eröffnungs-Gottesdienst zum Kirchentag 2023 in Nürnberg   Bildrechte: pa/dpa Daniel Karmann
Eröffnungs-Gottesdienst zum Kirchentag 2023 in Nürnberg

In diesem Jahr lautet das Motto: „mutig – stark – beherzt“! Unter den vielfältigen Themen und rund 1.500 Veranstaltungen ist sicher auch für viele Lehrkräfte, insbesondere Religionslehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler etwas dabei: zum Beispiel zum interreligiösen Dialog, zu bildungspolitischen Fragen oder zu genuin religionspädagogischen Aspekten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Ausstellungen, Gottesdienste, Bibelarbeiten und Möglichkeiten zur Begegnung.

Im Zentrum „Kinder und Familien“ finden spezielle Angebote für Kinder statt. Das Zentrum „Junge Menschen“ richtet sich direkt an Jugendliche und junge Erwachsene. Projekte zur internationalen Jugendbegegnung und zu „Überlebensfragen“ junger Menschen bieten zusätzliche Anreize, um miteinander über eigene Fragen und Perspektiven ins Gespräch zu kommen.

Auch das Thema Bildung kommt nicht zu kurz: Im Zentrum „Leben in Vielfalt“ wird es im Mittelpunkt stehen. Hier geht es unter anderem um die Frage, wie Bildung gestaltet werden muss, damit das Zusammenleben in unserer pluralen Gesellschaft gelingt. Kultusministerin Julia Willie Hamburg wird hier auf einem Podium mit Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Religion und Gesellschaft ins Gespräch kommen.

Ein vielschichtiger Abend der Begegnung lädt auf einer besonderen „Bildungsmeile“ ebenso zu Information und Gesprächen ein wie das Format „Café Bildung“ auf dem Markt der Möglichkeiten.

Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track von der Bildungsabteilung der Landeskirche Hannovers unterstreicht: „Wir freuen uns, wenn Lehrerinnen und Lehrer diese Chance nutzen und gemeinsam mit ihren Klassen den Kirchentag besuchen. Vielen Themen, die die Jugendlichen beschäftigen, werden auf sehr unterschiedliche Weise ins Gespräch gebracht. Es gibt viele Gelegenheiten, sich selbst aktiv einzubringen, anderen Menschen zu begegnen und neue Einsichten zu gewinnen. Der Kirchentag will halten, was sein Motto verspricht: sich mutig für den Frieden einsetzen, stark die Themen unserer Zeit anpacken und beherzt mit anderen gemeinsam handeln.“

Zum 5. Mal in Hannover

Nachdem bereits der allererste Kirchentag 1949 in Hannover stattfand, war die niedersächsische Landeshauptstadt auch 1967, 1983 und 2005 Gastgeberin des Kirchentags, manche Lehrerinnen und Lehrer werden sich noch daran erinnern. Und nun ist es 2025 wieder so weit.

Kultusministerin Hamburg freut sich bereits auf die vielfältigen Begegnungen: „So ein Kirchentag bringt verschiedenste Menschen zusammen, die sich über aktuelle gesellschaftspolitische Themen austauschen. Er gibt uns Anregungen, Ideen und Perspektiven. Das ist eine Art Zukunftsmesse zur Frage, wie wir gemeinsam die Welt von morgen gestalten können.“

Infos zur Teilnahme:

  • Eine Teilnahme ist an allen Tagen des DEKT oder an einzelnen Tagen möglich; die Kirchentagstickets sind entsprechend zu erwerben.
  • Bis 19. Februar 2025 gilt ein Frühbucherrabatt.
  • Die Teilnahme an den Eröffnungsgottesdiensten (30.4.), am Schlussgottesdienst (4.5.) sowie am Abend der Begegnung (30.4.) ist zudem kostenlos möglich.
  • Informationen und Tickets: https://www.kirchentag.de/tickets

Start-Pressekonferenz 2023 zum DEKT in Hannover: Kristin Jahn (Generalsekretärin Deutscher Evangelischer Kirchentag), Ralf Meister (Landesbischof Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover), Anja Siegesmund (Präsidentin 39. Deutscher Evangelischer K   Bildrechte: pa-dpa / Michael Matthey
Start-Pressekonferenz 2023 zum DEKT in Hannover

Rechtliche Hinweise

Die Tage, an denen der Kirchentag stattfindet, werden schulfrei sein.

Dennoch besteht neben einem privaten Besuch des Kirchentags für Schulen auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Schulfahrt zu den Veranstaltungen zu unternehmen.

Bezüglich der Organisation eines Kirchentagsbesuchs findet der Erlass „Schulfahrten“ (RdErl. d. MK v. 1.1.2023 - 21 - 82 021, SVBl. 1/2023 S. 9, geändert durch RdErl. vom 1.4.2024 (SVBl. 4/2024 S. 189) - VORIS 22410) Anwendung. Danach gilt ein Kirchentagsbesuch von Lehrkräften mit einer Lerngruppe als Schulfahrt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Kirchentagsbesuch verfolgt ein definiertes Bildungs- und Erziehungsziel (Nr. 1)
  • Die Inanspruchnahme von unterrichtsfreien Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen sowie von Ferientagen ist mit Zustimmung der Elternschaft zulässig (2.4)
  • Die Durchführung des Kirchentagsbesuchs wird aus dem von den Schulen eigenverantwortlich verwalteten Budget (§ 32 Abs. 4 NSchG) finanziert – ohne Verzicht der Lehrkräfte oder der Begleitpersonen auf Erstattung ihrer Reisekostenvergütungen (Nr. 13) (7.1)
  • Bei der Planung von Schulfahrten ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden darf (7.2).
  • Schulfahrten müssen unter Mitwirkung einer Lehrkraft geplant und von einer Lehrkraft geleitet werden. Als Begleitpersonen kommen Lehrkräfte, Aufsichtsführende i. S. von § 62 Abs. 2 NSchG sowie mit Zustimmung der Schulleitung geeignete andere Personen in Betracht (7.3).
  • In die Planung der Schulfahrten sind die Erziehungsberechtigten frühzeitig einzubeziehen. Sie sind vor dem Abschluss von Verträgen über die voraussichtlichen Kosten und über die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten zu unterrichten (8).
  • Schulfahrten bedürfen – ebenso wie die mit den Fahrten verbundenen Dienstreisen der begleitenden Lehrkräfte und sonstigen im Landesdienst stehenden Begleitpersonen der Schule – der Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Bei Schulfahrten von Klassen oder Gruppen von Berufsschulen bedarf es der vorherigen Abstimmung mit den betroffenen Ausbildungsbetrieben (9).
  • Für Reisekosten gelten die Regelungen des o.g. Erlassen unter Nr. 13 für Lehrkräfte, sonstige im Landesdienst stehende Begleitpersonen der Schule und Begleitpersonen, die an Schulfahrten anstelle einer Lehrkraft teilnehmen.

Programmtipps und Hinweise für Schulen zum Evangelischen Kirchentag

  Evangelischer Kirchentag 2025.pdf

39. Deutscher Evangelischer Kirchentag

  Kirchentag_Hinweise für Schulfahrten.pdf

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