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Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Die Ausbildung und Prüfung erfolgt gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) sowie den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr.

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist regionalisiert. Sie wird in folgenden vier Ausbildungsregionen durchgeführt:

  • Braunschweig (BS) mit den Standorten Braunschweig und Göttingen,
  • Hannover (H) mit den Standorten Hannover und Hildesheim,
  • Lüneburg (LG) mit dem Standort Stade in Kooperation mit den Standorten Oldenburg und Hannover,
  • Weser-Ems (WE) mit den Standorten Oldenburg und Osnabrück.

Die Ausbildung erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, in allen vier Regionen in allen beruflichen Fachrichtungen und allen allgemeinen Unterrichtsfächern.

Zuständig für das Bewerbungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren ist das

Regionale Landesamt für Schule und Bildung Regionalabteilung Braunschweig
Kurt-Schumacher-Straße 21
38102 Braunschweig

Verbindliche Auskünfte erteilt Herr Riechelmann (Tel. 0531 – 484-3307,
E-Mail: gunther.riechelmann@rlsb-bs.niedersachsen.de)
.

Der Bewerbungstermin für das nächste Auswahl- und Zulassungsverfahren kann auf der Internetseite www.zulaonline.niedersachsen.de nachgelesen werden. Die Bewerbung ist bei der Nds. Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig, Wilhelmstr. 62, 38100 Braunschweig oder Postfach 30 51, 38020 Braunschweig, einzureichen.

Der Bewerbung sind ein unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild sowie eine Kopie des Zeugnisses der für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst geforderten Prüfung (in der Regel Master of Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder Erste Staatsprüfung) beizufügen. Es wird gebeten, keine Originale einzureichen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Bitte sehen Sie von der Verwendung von Klarsichthüllen oder Mappen ab.

Die Bewerbung muss bis zum Bewerbungsschlusstermin abgegeben oder mit der Post eingegangen sein. Die Frist wird nicht durch Abgabe bei der Post gewahrt.

Die Zeugniskopie kann bis spätestens drei Monate vor dem Einstellungstermin bei der Landesschulbehörde nachgereicht werden (Nachreichfrist). Sind nach Ablauf der Nachreichfrist noch freie Ausbildungsplätze vorhanden, können Bewerberinnen und Bewerber mit nicht fristgerecht eingereichten Zeugnissen nachrangig bis ca. einen Monat vor dem Einstellungstermin berücksichtigt werden. Sollte das Zeugnis nicht termingerecht vorgelegt werden können, kann auch eine Bescheinigung der Universität, aus der die Fächer und die Gesamtnote hervorgehen, eingereicht werden.

Verspätet eingegangene Bewerbungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten aber nach der Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Fristen eingehalten haben, noch Ausbildungsplätze frei geblieben sein, können vollständige Bewerbungen doch noch berücksichtigt werden. Dies setzt aber voraus, dass die Einstellung noch rechtzeitig bis zum Einstellungstermin erfolgen kann. Ortswünsche werden wegen der nachrangigen Berücksichtigung dieser Bewerbung nur in Ausnahmefällen erfüllt werden können.

Sofern Sie nach einer Bewerbung in Niedersachsen einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland annehmen, sind Sie verpflichtet, dies sofort der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig mitzuteilen. Da in diesem Fall Ihr Ausbildungsanspruch bereits erfüllt wurde, ist die weitere Teilnahme am Auswahl- und Zulassungsverfahren in Niedersachsen ausgeschlossen. Durch die Annahme eines Ausbildungsplatzes in einem anderen Bundesland wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Niedersachsen unwirksam.

Informieren Sie sich hier über das Ausbildungsangebot der Ausbildungsregionen im Einzelnen.



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