Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Die Ausbildung und Prüfung erfolgt gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) sowie den Durchführungsbestimmungen zur APVO-Lehr.
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist regionalisiert. Sie wird in folgenden vier Ausbildungsregionen durchgeführt:
- Braunschweig (BS) mit den Standorten Braunschweig und Göttingen,
- Hannover (H) mit den Standorten Hannover und Hildesheim,
- Lüneburg (LG) mit dem Standort Stade in Kooperation mit den Standorten Oldenburg und Hannover,
- Weser-Ems (WE) mit den Standorten Oldenburg und Osnabrück.
Die Ausbildung erfolgt, bis auf wenige Ausnahmen, in allen vier Regionen in allen beruflichen Fachrichtungen und allen allgemeinen Unterrichtsfächern.
Der Bewerbungstermin für das nächste Auswahl- und Zulassungsverfahren können ab dem 3. November 2025 ausschließlich über den LInk Niedersächsische Serviceportal Schule erstellt und eingereicht werden. Dort ist ebenfalls Bewerbungstermin für das nächste Auswahl- und Zulassungsverfahren nachzulesen.
Bei technischen Fragen zum Nds. Serviceportal wenden Sie sich an den technischen Support unter den folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: hilfe@serviceportal-schule.de
Telefon: 0511 / 120 – 7700
Erreichbarkeit: Montags bis Freitags in der Zeit von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Bei allgemeinen Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an die das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig unter:
Telefon: 0531 / 484-3369
Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr.
Die Zeugniskopie kann bis spätestens drei Monate vor dem Einstellungstermin bei der Landesschulbehörde nachgereicht werden (Nachreichfrist). Sind nach Ablauf der Nachreichfrist noch freie Ausbildungsplätze vorhanden, können Bewerberinnen und Bewerber mit nicht fristgerecht eingereichten Zeugnissen nachrangig bis ca. einen Monat vor dem Einstellungstermin berücksichtigt werden. Sollte das Zeugnis nicht termingerecht vorgelegt werden können, kann auch eine Bescheinigung der Universität, aus der die Fächer und die Gesamtnote hervorgehen, eingereicht werden.
Verspätet eingegangene Bewerbungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten aber nach der Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Fristen eingehalten haben, noch Ausbildungsplätze frei geblieben sein, können vollständige Bewerbungen doch noch berücksichtigt werden. Dies setzt aber voraus, dass die Einstellung noch rechtzeitig bis zum Einstellungstermin erfolgen kann. Ortswünsche werden wegen der nachrangigen Berücksichtigung dieser Bewerbung nur in Ausnahmefällen erfüllt werden können.
Sofern Sie nach einer Bewerbung in Niedersachsen einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland annehmen, sind Sie verpflichtet, dies sofort der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig mitzuteilen. Da in diesem Fall Ihr Ausbildungsanspruch bereits erfüllt wurde, ist die weitere Teilnahme am Auswahl- und Zulassungsverfahren in Niedersachsen ausgeschlossen. Durch die Annahme eines Ausbildungsplatzes in einem anderen Bundesland wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Niedersachsen unwirksam.
Informieren Sie sich hier über das Ausbildungsangebot der Ausbildungsregionen im Einzelnen.