Nds. Kultusministerium

Schulentwicklung und Unterricht

1. Umsetzung von Inklusion in Erlassen

Um den Anforderungen gerecht zu werden, die durch die Inklusion an Schulentwicklung und Unterricht gestellt werden, werden auch diesbezügliche Erlasse nach und nach angepasst und ggf. um entsprechende Passagen erweitert. So werden der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung, die daraus folgende Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen oder das Erleben von Vielfalt bereits in den Grundsatzerlassen aller Schulformen aufgegriffen. Auch in den Erlass „Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“ sind Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufgenommen worden.

2. Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wurde im Rahmen einer Änderungsverordnung überarbeitet. Auch die zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen wurden neu gefasst. Beide Regelungen sind zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Ein erläuternder Artikel ist im Schulverwaltungsblatt 09/2021 erschienen.

3. Begabungsförderung

Die Förderung besonderer Begabungen hat ihren festen Platz im Rahmen einer individuellen Entwicklungsförderung. Sie unterstützt junge Menschen darin, ihre Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und entfalten zu können.

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4. Das Konzept ES zum Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen

Das Kultusministerium hat ein umfängliches Konzept zum Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen erarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

5. Die inklusive Berufsbildende Schule

Ziel der Inklusion an berufsbildender Schulen ist es, allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und beruflicher Qualifizierung zu ermöglichen. Dabei sollen individuelle Bildungs- und Unterstützungsbedarfe berücksichtigt und – entsprechend der jeweiligen Schulform und des Bildungsgangs – erfolgreiche Bildungswege bis hin zur beruflichen Ausbildung ermöglicht werden.

Für die Umsetzung von Inklusion an berufsbildenden Schulen ist es von besonderer Bedeutung, möglichst an den inklusiven Grundgedanken und Strukturen der allgemein bildenden Schulen anzuknüpfen. Gleichzeitig ergeben sich aus den Besonderheiten berufsbildender Schulen Unterschiede zu allgemein bildenden Schulen, die bei der Umsetzung von Inklusion berücksichtigt werden müssen, denn in die inklusive Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen sind neben den Schulen, der Schulverwaltung und den Schulträgern auch Betriebe und Ausbilder als wichtige Partner eingebunden. Die damit verbundenen vielfältigen und komplexen Anforderungen an die inklusive Schulentwicklung erfordern eine kontinuierliche Begleitung und Weiterentwicklung der schulischen Prozesse. Dabei unterstützen qualifizierte Fachkräfte für Inklusionsprozesse die berufsbildenden Schulen durch Beratung, Begleitung und Vernetzung bei der Umsetzung von Inklusion. Bei individuellen Bedarfen und konkreten Anliegen wirken sie an der Entwicklung und Koordinierung geeigneter Unterstützungsmaßnahmen mit und tragen die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung inklusiver Strukturen und Prozesse der Schule ein.

Zur Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung an berufsbildenden Schulen steht die Handreichung „Handlungsoptionen für die inklusive Berufsbildende Schule“ zur Verfügung. Sie bietet Orientierung zu übergeordneten Rahmenbedingungen der Inklusion sowie konkrete Handlungsoptionen und Anregungen für die Umsetzung in verschiedenen Schulformen und Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen. Darüber hinaus greift sie verschiedene Bereiche der inklusiven Schulentwicklung auf und bietet hierfür konkrete Handlungsoptionen und Anregungen. Außerdem thematisiert sie die Gestaltung von Übergängen an die berufsbildenden Schulen sowie in weiterführende Bildungs- und Ausbildungswege.

Ergänzend stehen den Lehrkräften an berufsbildenden Schulen bedarfsorientierte Fortbildungsangebote zur Verfügung, die sie bei der Weiterentwicklung eines inklusiven Unterrichts und einer inklusiven Schulkultur unterstützen. Die Angebote greifen unterschiedliche Themen und Anforderungen der Inklusion an berufsbildenden Schulen auf und unterstützen die Lehrkräfte dabei, ihre Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit heterogenen Lerngruppen und individuellen Unterstützungsbedarfen weiterzuentwickeln.


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
03.09.2026

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