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Neue Prüfungsverordnung bringt Verbesserungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler in Niedersachsen

Zum 01. August 2016 ist die neue Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler in Kraft getreten. Sie löst die Verordnung aus dem Jahr 1996 ab, die der veränderten Gesetzes- und Erlasslage anzupassen war. Mit einer Nichtschülerprüfung wird es Personen ermöglicht, einen Abschluss bzw. einen höherwertigen Abschluss zu erhalten, der während des regulären Schulbesuchs des Sekundarbereichs I einer allgemein bildenden Schule nicht erworben wurde. Dazu ist ein Leistungsstand nachzuweisen, der dem erfolgreichen Abschluss z.B. an einer Hauptschule oder einer Realschule im Wesentlichen gleichwertig ist.

Die neue Verordnung bringt für die Prüflinge eine Reihe positiver Veränderungen. So sieht die neue Prüfungsordnung u. a. vor, dass alle Prüfungen zum Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I nun zweimal wiederholt werden können. Bislang war nur eine Wiederholung möglich. Für die Prüflinge vergrößern sich damit die Chancen, einen Abschluss zu erwerben. Außerdem kann einem Prüfling auf Antrag, wenn er bzw. sie den eigentlich angestrebten Abschluss nicht erreicht hat, der qualitativ darunter liegende Abschluss zuerkannt werden. Eine dritte Neuerung: Der Fächerkanon der möglichen Wahlfächer ist ergänzt worden, so dass sich Nichtschülerinnen und Nichtschüler ggf. auch im Fach Religion mündlich prüfen lassen können.

Jährlich absolvieren in Niedersachsen ca. 3.000 Frauen und Männer schriftliche sowie mündliche Prüfungen und erwerben somit nachträglich einen Hauptschulabschluss, einen Realschulabschluss oder den Erweiterten Sekundarabschluss I. Nichtschülerinnen und Nichtschüler können sich individuell auf die schriftlichen und mündlichen Prüfungen vorbereiten oder entsprechende Vorbereitungskurse in verschiedenen Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung besuchen. Die Prüfungen werden zweimal jährlich angeboten. Sie finden in den Zuständigkeitsbereichen der vier Regionalabteilungen (Lüneburg, Hannover, Braunschweig und Osnabrück) statt. Mit dem Erwerb eines Schulabschlusses erhöhen sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, vielfach kann eine Ausbildung begonnen werden, die einen bestimmten Abschluss voraussetzt, und nicht selten wird auch die Schullaufbahn noch weiter fortgesetzt.

Nähere Informationen, Anmeldevordrucke, die Namen und Telefonnummern der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und –partner sowie die jeweiligen Prüfungszeiträume finden Sie hier auf der Seite der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.08.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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