Artikel-Informationen
erstellt am:
28.10.2016
Abgeordnete Annette Schwarz, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Burkhard Jasper und Gudrun Pieper (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung ihre Kooperation mit dem dortigen DITIB-Landesverband beim Präventionsprogramm gegen islamischen Extremismus Anfang September 2016 beendet, da sich der Verband nicht in ausreichender Weise von einem Comic der türkischen Religionsbehörde Diyanet distanziert habe. In diesem umstrittenen Comic wird der Märtyrertod verherrlicht. DITIB und seine Landesverbände werden von Diyanet finanziert.
Am 17. September 2016 hat Kultusministerin Heiligenstadt angekündigt, den DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. zu dem Comic ebenfalls um eine Stellungnahme zu bitten.
1. Hat der DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. die von Ministerin Heiligenstadt erbetene Stellungnahme zu dem Comic inzwischen abgegeben?
Ja, der DITIB-Landesverbandes Niedersachsen und Bremen e. V.hat am 17.10.2016 Stellung zu dem Comic der türkischen Religionsbehörde Diyanet bezogen.
2. Falls ja, wie ist der Wortlaut dieser Stellungnahme?
Der Wortlaut der Stellungnahme ist folgender:
„Stellungnahme zum Diyanet Comic: Mündliche Anfrage „Verherrlichung des Märtyrertodes auch in Niedersachsen? – LT-Drs.17/6410
Beim thematisierten Comic handelt sich um Darstellungen, die offensichtlich in der Türkei verwendet worden sind. Die Veröffentlichung wird im DITIB Landesverband Niedersachsen weder zu Bildungszwecken noch anderen ähnlichen religiösen Unterweisungen eingesetzt.
Die Thematisierung des Märtyrertodes in Publikationen der Diyanet können wir uns am ehesten damit erklären, dass der 18.03. eines jeden Jahres in der Türkei als "Tag der Gefallenen" begangen wird. Dieser Tag markiert den Beginn der Gallipoli-Invasion der Entente-Staaten. Sie wurde unter erheblichen Verlusten auf beiden Seiten letztlich durch das Osmanische Reich verhindert. Der Tag steht seit vielen Jahren auch für die Völkerverständigung der damaligen Kriegsgegner und wird unter Teilnahme britischer, australischer und neuseeländischer Staatsgäste begangen. Der Tag ähnelt damit dem hiesigen Volkstrauertag, an dem der Kriegstoten aller Nationen gedacht wird.
Wir verstehen die Darstellung so, dass Kindern die Bedeutung dieses Tages bzw. die Frage der Trauer und des Gedenkens an Opfer von Krieg und Gewalt erläutert werden soll. Dies sicher auch vor dem Hintergrund, dass es in der Türkei zuletzt wiederholt zu Terroranschlägen mit vielen Todesopfern gekommen ist. Kinder bekommen diese Nachrichten mit und stellen Fragen zu dem Schicksal der Opfer. Die Darstellung der Diyanet soll offenbar auch zur Beantwortung solcher Fragen dienen.
Es ist festzuhalten, dass wir als DITIB Landesverband Niedersachsen diese Darstellungen nicht verwenden. Sie sind uns erst durch die mediale Berichterstattung überhaupt bekannt geworden.
Eine inhaltlich derart komplexe Diskussionen um die Frage einer Notwehr- und Ausnahmesituation, mithin religiös-rechtlicher Themen verbunden, eignet sich aus unserer Sicht nicht für die religiöse Unterweisung von Kindern.
Wir sind der Auffassung, dass es unbedingt vermieden werden sollte, Gewalt oder Folgen von Gewalt in einer glorifizierenden Weise darzustellen.
Diese Themen erfordern eine inhaltlich wie formal ausführlichere und komplexere Behandlung, die im Format eines Comics auf keinen Fall gewährleitstet werden kann. Deshalb halten wir die von der Diyanet veröffentlichten Inhalte für ungeeignet und pädagogisch unzureichend für die religiöse Bildung von Kindern.“
3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Stellungnahme im Hinblick auf die vom DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. wahrgenommene Mitträgerschaft der Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung - beRATen e. V.?
Anders als der nordrhein-westfälische DITIB-Landesverband hat sich der DITIB Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. durch die o. a. Stellungnahme eindeutig von dem Diyanet Comic distanziert und die veröffentlichten Inhalte als ungeeignet und pädagogisch unzureichend für die religiöse Bildung von Kindern klassifiziert.
Durch diese Stellungnahme sieht sich die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 3 „ Verherrlichung des Märtyrertodes auch in Niedersachsen?“ (Drs. 17/6410) in der Einschätzung des Landesverbandes als verlässlichen Kooperationspartner der Landesregierung, der das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung achtet, bestätigt.
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erstellt am:
28.10.2016