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erstellt am:
24.11.2016
Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Das Kultusministerium hat in seiner Pressemitteilung vom 27. Oktober 2016 erläutert, wie es die Fachanwendung izn-Stabil-Prognose als Planungsinstrument einsetzt und wie es den Bezugswert für die Personalplanung (BPP) einordnet. Konkret führt das Ministerium aus:
„Es handelt sich also bei den Bezugswerten für die Personalplanung um Werte, die auf Basis der bisher bekannten Daten ermittelt werden und die insofern nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen. Diese Daten sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert.“
Zur Veranschaulichung schließt das Ministerium die folgende Tabelle an:
Tag |
Schule |
BPP in % |
06.03.2015 |
KGS |
89,5 |
02.04.2015 |
KGS |
92,9 |
18.05.2015 |
KGS |
97,0 |
19.05.2015 |
KGS |
91,9 |
19.05.2015 |
KGS |
97,0 |
Am Stichtag 15. September 2015 habe die Unterrichtsversorgung an der namentlich nicht näher spezifizierten KGS 102,2 % betragen.
1. Um welche Schule handelt es sich bei der von der Landesregierung im Beispiel angegebenen Schule?
Es handelt sich um die KGS Gieboldehausen im Landkreis Göttingen.
2. Welchen Bezugswert für die Personalplanung (BPP) hatte diese Schule am Stichtag 15. September 2015?
Der BPP dieser Schule am Stichtag 15. September 2015 kann nicht angegeben werden. Im Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose gibt es keinen Stichtag. Das Planungsinstrument hat zum Schuljahresbeginn stets den Prognosetermin 01.08.
3. Wie und auf welcher Datengrundlage ermittelt die Landesregierung die statistische Unterrichtsversorgung konkret?
Vorab sei hier u. a. auf die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen von Abgeordneten der Fraktion der FDP mit den Drucksachennummern 17/6491 (sowie diverse weitere Anfragen zu den Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen) und 17/6596 („Aktuelle Statistische Daten“) verwiesen.
Die Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen wird im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen zu einem vorgegebenen Stichtag im ersten Schulhalbjahr durch die Berechnung Ist-Stunden / Soll-Stunden x 100 % auf der Basis der Schulgliederung bestimmt. Die Bestimmung der Unterrichtsversorgung auf Schulebene erfolgt über die Addition von Ist-Stunden und der Addition von Soll-Stunden aller an der Schule vorhandenen Schulgliederungen sowie der Formel Ist-Stunden / Soll-Stunden x 100 %.
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erstellt am:
24.11.2016