Artikel-Informationen
erstellt am:
10.03.2016
Funktioniert die Einrichtung von Sprachlernklassen an den niedersächsischen Schulen?
Abgeordnete André Bock und Kai Seefried (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Kultusministerin Heiligenstadt hat in der Landtagssitzung am 19. Februar 2016 gesagt, derzeit seien an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen mehr als 570 Sprachlernklassen „in der Prognose über die Landesschulbehörde angemeldet“.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Einrichtung von Sprachlernklassen erfolgt an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen gemäß den Vorgaben des Runderlasses „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (RdErl. d. MK v. 01.07.2014, SVBl. S. 330).
Sprachlernklassen sind - wie alle weiteren Förderformate - zu durchlaufende Qualifizierungssysteme mit dem Ziel, Unterricht in der Regelklasse von Beginn an vorzusehen und individuell angepasst an die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers anteilig zu erhöhen.
1. In wie vielen Sprachlernklassen in Niedersachsen findet derzeit Unterricht statt, bzw. wie viele Schulen verfügen sowohl über die Genehmigung für eine Sprachlernklasse als auch über die entsprechende Stundenzuweisung und über eine zur Verfügung stehende Lehrkraft?
Nach den in der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorliegenden Daten sind zum Stand 02.03.2016 in Niedersachsen 607 Sprachlernklassen eingerichtet.
Mit der Genehmigung einer Sprachlernklasse und zur Verfügung stehender Lehrkraft findet Sprachförderung statt. Die konkrete Unterrichtsverteilung innerhalb der Schule obliegt der Schulleitung.
In den Fällen, in denen eine Sprachlernklasse ohne eine aktuell vorhandene Lehrkraft genehmigt wurde, ist diese Genehmigung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass eine geeignete Lehrkraft eingestellt werden kann (siehe hierzu auch die Antwort zu 2).
Mit der Genehmigung einer Sprachlernklasse und dem Eintrag in IZN-stabil werden der Schule automatisiert 23 bzw. 30 Stunden (je nach Schulform) zugewiesen.
2. Wie viele Schulen haben eine Genehmigung für eine Sprachlernklasse erhalten, aber keine Lehrkraft gefunden, die den entsprechenden Unterricht erteilt?
In der Regel ist die Genehmigung einer Sprachlernklasse daran geknüpft, dass eine geeignete Lehrkraft vorhanden ist. In einigen Fällen sind Sprachlernklassen zum 01.02.2016 unter dem Vorbehalt genehmigt worden, dass eine geeignete Lehrkraft noch eingestellt werden kann, z. B. über VSF oder über das reguläre, noch laufende Einstellungsverfahren.
Nach den in der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorliegenden Daten konnten in landesweit 20 Fällen neue und/oder weitere dieser unter Vorbehalt genehmigten Sprachlernklassen nicht zum 01.02.2016 starten, weil noch (Stand 02.03.2016) keine geeigneten Lehrkräfte gefunden werden konnten.
3. An wie vielen Schulen wurden im laufenden Schuljahr Anträge von Schulen auf Einrichtung einer Sprachlernklasse nicht genehmigt?
Nach Auskunft der Niedersächsischen Landesschulbehörde wurden landesweit im laufenden Schuljahr 25 neue und/oder weitere Sprachlernklassen nicht genehmigt (z. B. aufgrund einer zu geringen Anzahl an Schülerinnen und Schülern oder sich kurzfristig verändernder Schülerströme).
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erstellt am:
10.03.2016