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erstellt am:
15.12.2016
Abgeordnete Björn Försterling, Gabriela König und Christian Grascha (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
In Niedersachsen werden zahlreiche Sprachlernklassen geführt. In der Regel sollen die Schülerinnen und Schüler maximal ein Jahr lang die Sprachlernklasse besuchen und je nach Fortschritt auch schon vor Abschluss der Sprachlernklasse die Regelklassen besuchen. Allerdings stellt sich in der Arbeit vor Ort oftmals heraus, dass ein Jahr, insbesondere für nicht alphabetisierte Schülerinnen und Schüler, nicht ausreicht, um die Sprache ausreichend zu lernen. Darüber hinaus stellt sich insbesondere bei Sprachlernklassen an Hauptschulen, Realschulen und Oberschulen die Frage nach größerer Praxisnähe, um gerade die älteren Jahrgänge auf den Beruf vorzubereiten und durch den Kontakt mit Betrieben die Integration zu verbessern.
1. Wie viele Sprachlernklassen gibt es derzeit in Niedersachsen (bitte nach Schulformen angeben)?
Zum Prognosetermin 01.08.2016 waren im Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose landesweit 703 Sprachlernklassen abgebildet. Die Aufteilung auf die einzelnen Schulformen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Schulform |
Anzahl der Sprachlernklassen zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand im Planungsinstrument) |
Grundschule |
167 |
Hauptschule |
106 |
Realschule |
41 |
Gymnasium - SEK I - |
106 |
Gesamtschule |
133 |
Oberschule |
150 |
Insgesamt |
703 |
Die noch nicht abschließend geprüften Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 weisen landesweit rund 680 Sprachlernklassen aus.
Das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.02.2017 weist am 08.12.2016 rund 690 Sprachlernklassen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen aus.
Dem Sprachförderbedarf für Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird mehrheitlich nicht im Rahmen von Sprachlernklassen begegnet, sondern über alle anderen Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass des MK vom 01.07.2014 zur „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (SVBl. S. 330) bereithält. Dabei handelt es sich um Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird folglich in den anderen Sprachfördermaßnahmen (sowie in weiteren schulischen und außerschulischen Aktivitäten und Lerneinheiten) gefördert, so dass eine Integration mit Gleichaltrigen (und damit Sprachvorbilder und das sog. Sprachbad) und auch eine Berufsorientierung bzw. Berufsbildung gegeben sind.
2. Können im Rahmen von Sprachlernklassen Praxistage durchgeführt werden?
Der im vorgenannten Runderlass vorgesehene Katalog an Sprachfördermaßnahmen kann individualisiert werden und schulspezifisch zur Anwendung kommen. Ein unter Teilhabegesichtspunkten wirksamer Wechsel zwischen integrativen und additiven Formen der Sprachförderung ist hierbei unerlässlich.
Bei den Sprachförderangeboten handelt es sich um subsidiäre Formate, die als zu durchlaufende Qualifizierungsangebote genutzt werden sollen. Maßgabe bleibt dabei, die Anteile gemeinsamen Unterrichts - zunächst für die weniger sprachintensiven Unterrichtsfächer - von Beginn an und sukzessive steigend sicherzustellen.
Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler befinden sich an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen folglich oft von Anfang an bzw. spätestens nach drei Monaten anteilig immer auch in den Regelklassen. So können sie selbstverständlich auch an den berufs- und studienorientierenden sowie berufsbildenden Maßnahmen einer jeden Schule teilnehmen (z. B. an den allgemeinen Betriebspraktika und an der Berufsvorbereitung im Unterricht). Das Ziel einer Sprachlernklasse ist es, durch intensive Sprachförderung die stetig steigende Teilnahme in einer Regelklasse zu gewähren, um so die Integration - insbesondere mit Gleichaltrigen - ebenfalls stetig zu verbessern und dann über die Regelklasse wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auf den Beruf vorzubereiten und Kontakt zu Betrieben zu bekommen.
3. Falls Frage 2 mit Ja beantwortet wurde: In welchem Umfang und an wie vielen Tagen in der Woche können Praxistage im Rahmen von Sprachlernklassen durchgeführt werden?
Es wird auf die Antwort zu 2 verwiesen.
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erstellt am:
15.12.2016