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LT Mai-Plenum TOP 5: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 7

Einbindung von Sportvereinen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in der Ganztagsschule (Teil 2)

Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Björn Försterling u. a. „Mangelnde Qualität des Schulsports in Niedersachsen?“ hat die Landesregierung ausgeführt (Drucksache 17/4631):

„Die Kooperation von Sportvereinen und Ganztagsschulen stellt für alle Beteiligten eine ‚Win-Win-Situation‘ dar: Die Schülerinnen und Schüler lernen neue Trendsportarten kennen und können unabhängig von der kulturellen und sozialen Herkunft ihren Fähigkeiten und Interessen nachgehen. Durch das Angebot außerunterrichtlicher Sport- und Bewegungsangebote von Sportvereinen wird die Ganztagsschule zu einem Ort der Teilhabe, da alle außerunterrichtlichen Angebote für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei sind. Die Ganztagsschulen erweitern den Sportbereich durch zusätzliche, attraktive außerunterrichtliche Angebote. Für die außerschulischen Partner besteht damit die Möglichkeit, auf verschiedene Sportarten aufmerksam zu machen und unter Umständen neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen.“

Wie der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 11. und 12. April 2016 zu entnehmen ist, ist künftig eine anteilige Kostenübernahme durch Schulen für FSJler, die in Sportvereinen beschäftigt sind, vom Kultusministerium untersagt. Die Sportvereine seien darüber im Vorfeld nicht informiert worden. Viele Vereine stünden nun vor dem Problem, dass sie allein einen FSJler nicht finanzieren könnte. Auch seien bereits neue Verträge unter der bisher erfolgten Kooperation für weitere FSJler für 2016/17 geschlossen worden.

Am 14. April hat das Kultusministerium mitgeteilt: „Bis die Kooperationen neu geregelt sind, wird die bisherige Praxis zum Einsatz junger Menschen in Schulen, deren Einsatzstelle im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) aber ein Sportverein ist, aufrechterhalten.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Damit Schulen Einsatzstellen für Freiwillige, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten (sog. „FSJler“), sein können, hat das Niedersächsische Kultusministerium rechtskonforme Regelungen geschaffen. Sie waren erforderlich, da die zuvor verwendeten Vertragsmuster nicht den rechtlichen Anforderungen des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) entsprachen.

Vereinbarungen über den Einsatz von Freiwilligen an Schulen dürfen nach dem JFDG nur mit zugelassenen Trägern gemäß § 10 JFDG abgeschlossen werden. Dabei ist zwischen den sog. geborenen Trägern nach § 10 Abs. 1 JFDG (Wohlfahrtsverbände, Gebietskörperschaften und Religionsgemeinschaften) und den vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als der zuständigen Landesbehörde zugelassenen Trägern nach § 10 Abs. 2 JFDG zu unterscheiden.

Zur Vermeidung einer umsatzsteuerpflichtigen Personalgestellung schließen die Träger mit der oder dem Freiwilligen und den Schulen eine Vereinbarung gemäß § 11 Abs. 2 JFDG entsprechend der von dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit entwickelten Mustervereinbarung.

Dabei sind insbesondere der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 JFDG vorgegebene Beschäftigungsrahmen (Vollzeitbeschäftigung) und die Arbeitsmarktneutralität des Einsatzes zu beachten.

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung übernimmt die Schule die Arbeitgeberfunktion. Die mit der Übernahme dieser Funktion verbundenen Aufgaben können im Namen und auf Rechnung der Schule weiterhin vom Träger gegen Entgelt wahrgenommen werden.

Für die Freiwilligen besteht somit die Chance, den Schulbetrieb in allen Facetten kennenzulernen: über Unterrichtshospitation, Schulveranstaltungen, Konferenzen und den Ganztagsbetrieb. Mit dieser Regelung soll jungen Menschen eine neue Möglichkeit eingeräumt werden, das gesamte komplexe „System Schule“ kennenzulernen und Interesse für den Lehrerberuf zu entwickeln.

1. Wie wird die Landesregierung - auch finanziell - sicherstellen, dass künftig FSJler aus Sportvereinen in Schulen eingesetzt werden können?

Neben der Neuregelung für den ausschließlichen Einsatz der FSJler in Schulen wird die Landesregierung die bisherige Praxis des teilweisen Einsatzes der FSJler der Sportvereine in den Schulen übergangsweise für das Schuljahr 2016/2017 dulden. Für die Zukunft sollen bis zum Ende des Jahres Lösungen für diese besondere Fallkonstellation mit dem Problem der umsatzsteuerpflichtigen Personalgestellung bzw. der Teilung der Einsatzstelle in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes, des Niedersächsischen Landessportbundes und des ASC Göttingen gefunden werden.

Besondere Maßnahmen zur finanziellen Sicherstellung sind nicht notwendig. Die Schulen finanzieren die Freiwilligen – wie bereits bisher – aus ihrem Schulbudget.

2. Sofern künftig Schulen eigene FSJler beschäftigen können: In welcher Höhe sind finanzielle Mittel hierfür notwendig, und woraus sollen die Schulen sie bestreiten?

Für einen FSJler fallen monatliche Kosten aufgrund des dem FSJler zu zahlenden Taschengeldes (maximal 6 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung - zurzeit 6.200 €- , d. h. nicht mehr als 372 €), des ggf. zu zahlenden Verpflegungszuschusses, der sozialversicherungsrechtlichen Abgaben sowie einer an den Träger zu zahlenden Verwaltungskostenpauschale (maximal 15 % des zu zahlenden Taschengeldes) an. Die Schulen finanzieren den Einsatz eines FSJlers – wie bisher auch – aus ihrem Schulbudget.

3. Gilt der am 14. April ausgesprochene Bestandsschutz für alle Verträge, die bereits abgeschlossen wurden, oder auch für Verträge, die bis zur Neuregelung abgeschlossen werden?

Die in der Antwort zu 1 dargestellte Duldungsregelung gilt sowohl für bereits abgeschlossene wie auch für das Schuljahr 2016/2017 noch abzuschließende Vereinbarungen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.05.2016

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