Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen erneut um 1,3 Prozentpunkte verbessert – Kultusminister Tonne: „Setzen weiterhin auf eine wohnortnahe Beschulung von Auszubildenden“


Die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen hat sich zum zweiten Mal in Folge deutlich verbessert. Das geht aus der Erhebung der Unterrichtsversorgung zum Stichtag 15.11.2018 hervor, die das Niedersächsische Kultusministerium ausgewertet hat. Demnach ist ein Anstieg bei der Unterrichtsversorgung im berufsbildenden Bereich um 1,3 Prozentpunkte auf einen aggregierten Wert von 90,7 Prozent im Schuljahr 2018/2019 zu verzeichnen. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Theorie- und dem Fachpraxisanteil des berufsbildenden Schulsystems.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne betont: „Die erneute Verbesserung der Unterrichtsversorgung ist sehr positiv, aber noch nicht zufriedenstellend. Wir wollen die Unterrichtsversorgung perspektivisch weiter verbessern und werden dafür auch im kommenden Haushaltsjahr mehr Stellen und Mittel beantragen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wir als Flächenland auch zukünftig auf eine wohnortnahe Beschulung von Auszubildenden setzen und an Berufsschulen an Klassen ab sieben Schülern festhalten.“

Entwicklung der Unterrichtsversorgung seit 2012:

Schuljahr

2012/2013

2013/2014

2014/2015

2015/2016

2016/2017

2017/2018

2018/2019

Theorie

90,2 %

87,4 %

88,3 %

88,6 %

88,4 %

90,0 %

91,2 %

Fachpraxis

99,0 %

93,8 %

91,4 %

88,8 %

86,6 %

87,3 %

88,5 %

Gesamt

91,9 %

88,6 %

88,9 %

88,6 %

88,1 %

89,4 %

90,7 %

Eine Kürzung des Budgets der berufsbildenden Schulen hat nicht stattgefunden, wie das Niedersächsische Kultusministerium betont. In den vergangenen Jahren wurde den berufsbildenden Schulen aufgrund hoher Ausgabereste ein erhöhtes Budget durch Resteübertragung zur Verfügung gestellt. Die berufsbildenden Schulen können diese Mittel für die Umsetzung ihrer Ziele eigenverantwortlich und flexibel zum Beispiel für befristete Beschäftigungsverhältnisse einsetzen. Die ursprünglich hohen Ausgabereste wurden durch die stärkere Ausnutzung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Jahr zu Jahr geringer.

Seit der Einführung einer zentralen Stellenbewirtschaftung im Jahre 2014 durch das Niedersächsische Kultusministerium und der Niedersächsischen Landesschulbehörde konnten im Durchschnitt jährlich über 520 Einstellungen durch die öffentlichen berufsbildenden Schulen vorgenommen werden. Dabei ist es gelungen, das Lehrkräfte-Ist-Potential weitgehend konstant zu halten. Im Haushaltsjahr 2018 konnten 546 Einstellungen vorgenommen werden (480 Theorie-Lehrkräfte und 66 Fachpraxis-Lehrkräfte). Von diesen Einstellungen entfielen 98 auf Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger.

Eine Übersicht zu den Einstellungen bis 2018 gibt das folgende Diagramm:

Entwicklung der Einstellungen seit 2011:






2012




Art der Stelle

Theorie

Fachpraxis

Gesamt

Einstellungen

293

30

308

davon Einstellung von Quereinsteigern

15

30






2013

Art der Stelle

Theorie

Fachpraxis

Gesamt

Einstellungen

367

30

397

davon Einstellung von Quereinsteigern

42

42





2014




Art der Stelle

Theorie

Fachpraxis

Gesamt

Einstellungen

493

53

546

davon Einstellung von Quereinsteigern

96

96




2015




Art der Stelle

Theorie

Fachpraxis

Gesamt

Einstellungen

460

51

511

davon Einstellung von Quereinsteigern

107

107





2016




Art der Stelle

Theorie

Fachpraxis

Gesamt

Einstellungen

434

46

480

davon Einstellung von Quereinsteigern

71

71





2017




Art der Stelle

Theorie

Fachpraxis

Gesamt

Einstellungen

458

78

536

davon Einstellung von Quereinsteigern

109

109










2018




Art der Stelle

Theorie

Fachpraxis

Gesamt

Einstellungen

480

66

546

davon Einstellung von Quereinsteigern

98

98






Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln