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Statement des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zur heutigen Urteilsverkündung zur Klage der AfD-Fraktion gegen den Ausschluss aus dem Stiftungsrat der Niedersächsischen Gedenkstätten


Zur heutigen Urteilsverkündung zur Klage der AfD-Fraktion vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof erklärt der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Ich begrüße ausdrücklich, dass der Niedersächsische Staatsgerichtshof heute eine eindeutige Entscheidung getroffen hat und den Beschluss des Landtags zum Gedenkstättengesetz für gesetzeskonform erklärt hat. Die Mitarbeit der Opferverbände im Stiftungsrat der Niedersächsischen Gedenkstätten ist ein bedeutender und unverzichtbarer Grundstein für die Gedenkstätten-Arbeit in Niedersachsen. Insbesondere den Opferverbänden ist die Zusammenarbeit mit einer Partei, die die Verharmlosung oder gar Leugnung der NS-Verbrechen in der Partei mindestens duldet, nicht zumutbar. Das Urteil ist ein gutes Signal für alle, die sich engagiert für die Erinnerungskultur in Niedersachsen einsetzen. Diese engagierte Arbeit kann nun in bewährter Form fortgesetzt werden.“


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2019

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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