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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 12 der Landtagssitzung am 16.12.2019 - Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften


Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

mit dem Pflegeberufegesetz (vom 17. Juli 2017) hat der Bund die Grundlagen für die neue generalistische Pflegeausbildung geschaffen. Am 1. Januar 2020 treten die Regelungen, die die bisher getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Krankenpflege zusammenführen, in Kraft. Diese Änderungen setzen wir für Niedersachsen mit dem vorliegenden Gesetz um.


Die berufliche Bildung umfasst mehr als die Ausbildung, daher ist für mich selbstverständlich, dass auch die allgemein bildenden Fächer vorkommen. Dies gewährleisten wir und können damit jungen Menschen durch berufsübergreifenden Unterricht weitergehende Perspektiven in ihrem Beruf aufzuzeigen. Durch die Aufnahme von allgemein bildenden Fächern in die künftige Stundentafel wird den Schülerinnen und Schülern künftig zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, einen höherwertigen Schulabschluss zu erlangen, beispielweise den erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.


Auch das Thema Datenschutz hat eine große Rolle gespielt. Das ist auch gut so. Die informationelle Selbstbestimmung unserer Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Eltern ist ein wichtiges Grundrecht, welches auch im schulischen Kontext zu bewahren ist. Mit der Schulgesetznovelle sagen jetzt ganz klar wir, für welchen konkreten Zweck gerade besonders geschützte Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, in der Schule verarbeitet werden dürfen.


Mit der Neuregelung der Berufseinstiegsschule ermöglichen wir Schülerinnen und Schülern, die an Maßnahmen der Einstiegsqualifikation nach dem SGB III teilnehmen, die Berufseinstiegsschule in Form von Teilzeitunterricht besuchen zu können. Wir überführen mit dieser Regelung die außerordentlich erfolgreichen und praxiserprobten Projekte SPRINT und SPRINT-dual in den Regelbetrieb und sichern sie damit stabil und dauerhaft ab.


Letztlich stehen weitere Maßnahmen zur Entlastung von Lehrkräften in dem zu beschließenden Schulgesetz, z.B. Reduzierung der Teilnahme an Klassenkonferenzen und veränderte Durchführung der Selbstevaluation der Schule.


Parallel zur Schulgesetznovelle wird untergesetzlich bestimmt, dass die Archivierungsfrist für Klassenarbeiten entfällt, es sei denn, es ist ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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