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Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu TOP 4 und 5 der Landtagssitzung am 22.03.2023 - Entwurf eines Gesetzes zum Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen (Gesetzentwurf der Fraktion der CDU)


Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

die rot-grüne Landesregierung wird die Inklusion in Niedersachsens Schulen weiterentwickeln. Inklusion bedeutet gemeinsames Lernen und Arbeiten und gegenseitige Akzeptanz. Inklusion bedeutet uneingeschränkte Teilhabe an Bildung und uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft.

Anrede,

richtig ist: Der Aufbau einer inklusiven Schullandschaft braucht Zeit. Und er braucht Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die Übergangsvorschriften des § 183 c des Niedersächsischen Schulgesetzes berücksichtigen beides auf eine angemessene Weise: Für das Auslaufen der Förderschulen Lernen sind insgesamt 15 Jahre vorgesehen.

Parallel wurden in den letzten Jahren wichtige Weiterentwicklungen für die inklusive Schule vorangebracht und die grundlegenden Rahmenbedingungen Stück für Stück verbessert.

Gleichwohl sehe ich die Sorgen von Eltern vor Ort und nehme sie sehr ernst. Ich sehe auch die Schwierigkeiten, die es in unseren inklusiven Schulen noch gibt. Zugleich sehe ich aber auch die Möglichkeiten und Perspektiven, die das gemeinsame Lernen aller Kinder mit sich bringt. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies gelingt.

Die Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen bedürfen einer individuellen Förderung. Und diese Förderung erhalten diese Kinder auch – und zwar in einer inklusiven Schule. Wichtig ist hierbei: Klare Strukturen und der Aufbau von stabilen Beziehungen. Dies gehört zum Konzept jeder inklusiven Schule. Dafür bedarf es keiner Sonderform einer Förderschule Lernen.

Anrede,

wo stehen wir also heute?

Rund 120 Förderschulen Lernen sind bereits ausgelaufen und die Schülerinnen und Schüler besuchen mittlerweile inklusive Grundschulen und weiterführende Schulen. Landesweit gibt es derzeit noch 54 genehmigte öffentliche Förderschulen Lernen. Über 19.000 Schülerinnen und Schüler mit diesem Unterstützungsbedarf werden inklusiv beschult, ca. 4.400 in der Förderschule Lernen.

In Niedersachsen sind fast flächendeckend regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) vorhanden, die ratsuchenden Eltern und Schülerinnen und Schülern engagiert zur Seite stehen.

Viele Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen haben seit der Einführung der inklusiven Schule bereits erfolgreich den Sekundarbereich I an einer Gesamtschule, einer Oberschule, einer Hauptschule oder einer Realschule durchlaufen und auch an Gymnasien gibt es gute Beispiele hierfür.

Anrede,

die Schulen und Lehrkräfte in Niedersachsen haben vielfältige Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gesammelt. Die Landesregierung wird sie auf diesem Weg weiter bestmöglich unterstützen und begleiten.

Anrede,

die Übergangsregelungen zur inklusiven Schule, so wie sie in § 183 c des Niedersächsischen Schulgesetzes festgeschrieben sind, werden wir daher nicht ändern. Die Förderschulen Lernen werden bis zum Jahr 2028 auslaufen.

Es ist mir ein großes Anliegen, dass der Übergang in allen Regionen unseres Landes gelingt und wir diesen Transformationsprozess mit der gebotenen Sorgfalt und all unseren Kräften vor Ort gestalten. Die Förderschule Lernen wird es künftig in Niedersachsen nicht mehr geben – und sie wird auch nicht wieder eingeführt werden. Das ist gut und richtig so, weil gerade Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen von Anreizen und der Unterstützung ihrer Mitschüler*innen profitieren und deshalb in leistungsheterogenen Gruppen besser aufgehoben sind. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam in regionale Gestaltungsdebatten und langfristige, verlässliche und inklusive Strukturen gehen. Lassen Sie uns Eltern bestärken und Perspektiven aufzeigen – und deutlich machen, dass es keinen anderen Förderbedarf braucht, sondern die Wahl einer guten, inklusiven Schule. Lassen Sie uns keine Brückenlösungen wählen, die Kindern Bildungschancen nehmen, sondern die Expertise an den bestehenden Schulen vor Ort bestärken und nutzen. Wir haben es vor Ort in der Hand und die Expertise der Sonderpädagog*innen an den Förderschulen Lernen ist auf diesem Weg von immenser Bedeutung. Die Regionalen Landesämter, die RZI und auch die Schulen vor Ort können mit ihrer Expertise diesen teils komplizierten Prozess gut begleiten.

Der gemeinsame Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, der Grünen, der CDU und der FDP aus der letzten Wahlperiode enthält wichtige Aspekte für die Arbeit des Kultusministeriums in den nächsten Jahren. Hieran werden wir den weiteren Prozess ausrichten.

Die rot-grüne Landesregierung und ich als Kultusministerin werden die Weiterentwicklung der Inklusion weiterhin verlässlich gestalten und dafür sorgen, dass für alle Beteiligten die benötigte Planungssicherheit vorhanden ist. Wir werden unsere Schulen weiterentwickeln und unsere Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ausbauen.

Vielen Dank.


Portrait einer Frau   Bildrechte: MK-Nds/Brauers

Julia Willie Hamburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2023

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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