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Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte an Schulen ein / Tests müssen zweimal wöchentlich zu Hause vorgenommen werden



Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

„Ich denke, wir haben mit dieser Lösung eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, die Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst gering hält“, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne an diesem Donnerstag (01.04.2021) und fügte an: „Auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und möglicherweise unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt.“


Konkret geplant sind folgende Regelungen:

  • Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.

  • Die Tests sind verpflichtend.

  • Getestet wird selbst und zu Hause - vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.

  • Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.

  • Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

  • Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.

  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.


Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Damit ist die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit bei Tests zu Hause auch juristisch haltbar. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht und bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.

Die Testpflicht wird in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine Testwoche mit sogenannten Laienselbsttests vor den Osterferien in den Schulen und zu Hause. Möglichst alle Schulen sollten die Gelegenheit bekommen, das Testen mindestens einmal mit den Schülerinnen und Schülern zu üben. Teilweise wurde in den Schulen getestet, teilweise zu Hause. Mit entsprechenden Testkits beliefert wurden die Schulen überwiegend über ein beauftragtes Zustellunternehmen. Die Testwoche und zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen, von Verbänden, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie aus der Schülerschaft ergaben folgende Erkenntnisse:

o Selbsttestungen werden von der überwiegenden Mehrheit als sinnvoller Baustein für mehr Infektionsschutz (in Schulen) gesehen.

o Eindeutig bevorzugt werden Eigentests zu Hause. Regelmäßige Testungen in der Schule bieten zwar bessere Kontrollmöglichkeiten, haben aber auch Nachteile:

- Schülerinnen und Schüler fühlen sich sehr unwohl bei Tests vor und in der Klasse.

- Tests in der Schule und evtl. erforderliches Abholenlassen bei einem Positivtest sind sehr aufwendig.

o Die Selbsttestungen sind möglichst am Präsenztag noch vor Verlassen des eigenen Hauses durchzuführen, bevor es Richtung Schule geht.

o Bei der Belieferung der Schulen muss der Versand so gesteuert werden, dass regelmäßig ausreichend Testkits in ausreichender Menge in der Schule vorhanden sind.

Die verpflichtenden Selbsttests ergänzen das bestehende Maßnahmenpaket, um Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte im Präsenzunterricht zu schützen und nach einem teilweise monatelangen Lockdown trotz der aktuellen Infektionslage wieder zurück in die Schulen zu holen. Zu dem Gesamtpaket gehören außerdem:

- inzidenzbasierte Unterrichtsmodelle mit Präsenzunterricht und Lernen zu Hause in jeweils kleinen Gruppen,

- Abstands- und Hygieneregeln

- Lüftungskonzept 20-5-20

- Maskenpflicht außerhalb und zum Teil im Unterricht

- Impfungen für Lehrkräfte

Der Minister hat die Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten informiert. Die Ministerbriefe und weitere Informationsschreiben finden Sie zum Download auf der MK-Seite.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2021

Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert

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