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Niedersachsen fördert innovative Ideen und Bildungsprojekte für eine gelingende berufliche Erstausbildung mit 9,9 Millionen Euro


Den Schulabschluss in der Tasche oder die Ausbildung abgeschlossen – aber wie geht es weiter? Wie können hier Hindernisse abgebaut und junge Menschen in Niedersachsen bestmöglich bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche begleitet werden? Um die Übergänge von der Schule in eine berufliche Erstausbildung im dualen System vielfältig zu unterstützen und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu fördern, stellt das niedersächsische Kultusministerium bis zum Jahr 2027 insgesamt 9,9 Millionen Euro zur Verfügung. Gesucht und gefördert werden Projekte, die in diesem Bereich neue Antworten liefern und Impulse setzen. Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds+ werden über die Förderrichtlinie „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“ vergeben.

Förderschwerpunkte der jetzt veröffentlichten Richtlinie sind

  • Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung zum Ziel haben,
  • Projekte, die den Übergang von der abgeschlossenen beruflichen Ausbildung in die Beschäftigung erleichtern sowie
  • Projekte, die mit bildungspolitischer Blickrichtung Systeme oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung weiterentwickeln.

Übergreifendes Ziel ist es, die geförderten modellhaften Ansätze langfristig auf „Nachahmer“-Projekte zu übertragen. Schon in der vorhergehenden Förderperiode konnten innovative Projektideen durch diese Fördermöglichkeit umgesetzt werden. Auch in der neuen Periode soll das breite inhaltliche Spektrum Projekte zur Digitalisierung, zum Schwerpunkt MINT (Mathematik – Informatik – Naturwissenschaften – Technik), zur vertieften beruflichen Orientierung sowie ausbildungsergänzende Angebote oder auch Unterstützungsangebote für zugewanderte junge Menschen umfassen.

„Fachkräftemangel auf der einen Seite und der Wunsch vieler junger Menschen, einen erfüllenden Berufsweg zu finden auf der anderen Seite, stellen uns vor große Herausforderungen“, betont Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Mit der Förderung innovativer Projekte zum Übergang von der Schule in eine Ausbildung und dann in eine Beschäftigung nehmen wir diese Herausforderung weiter an und erhöhen die Chancen für junge Menschen auf eine durchgängig erfolgreiche Bildungs- und Berufsbiografie. Dabei setzen wir ausdrücklich auf die Erfahrungen, die die regional verankerten Ausbildungsakteure mitbringen“, so der Minister weiter. „Ich bin gespannt und freue mich zugleich auf vielfältige Ansätze, die auf die aktuellen Herausforderungen Bezug nehmen und dabei die Bedürfnisse junger Menschen an der Schwelle von der Schule ins Berufsleben ebenso im Blick haben wie die Bedarfe ausbildender Betriebe.“

Gefördert werden können rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und sonstige Einrichtungen wie Kammern und andere juristische Personen. Für eine Förderung noch in diesem Jahr können Anträge bis zum 30. September 2022 gestellt werden, in den Folgejahren ermöglicht die Richtlinie zwei jährliche Antragsstichtage (30. April und 30. September). Für die Beratung, Antragstellung und Programmabwicklung ist die NBank zuständig.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2022

Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert

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