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Kosten für Kindertagesstätten (Teil 1)


Abgeordnete Stefan Wenzel und Julia Willie Hamburg (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Aktuell verhandeln Landesregierung und kommunale Spitzenverbände über Finanzierungsfragen für Kindertagesstätten und Krippen. Medienberichten zufolge werden dabei verschiedene Modelle geprüft. Fachleute und Eltern befürchten, dass die Qualitätsentwicklung der Kindergärten und Krippen auf die lange Bank geschoben wird und zudem erhebliche Mehrkosten bei den Kommunen anfallen.

Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54 - 56, bitten wir um eine vollständige Antwort.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände befinden sich in einem intensiven Austausch über die Umsetzung der Beitragsfreiheit. In Gesprächen am 12.01.2018 und am 19.01.2018 konnte bisher noch kein Einvernehmen erzielt werden. Die Gespräche werden fortgesetzt.

1. Wie hoch wären jeweils die Einnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte Niedersachsens für Kindertagesstätten und Krippen aus Elternbeiträgen in den Jahren 2015 und 2016?

Nach der Statistik des Landesamtes für Statistik „Einzahlungen, Auszahlungen und Zuschussbedarf der niedersächsischen Kommunen für die Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen für Kinder in den Jahren 2011 bis 2015“ sind im Jahre 2015 unter der Kennung 6321 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte von den Landkreisen 133.962 Euro und von den kreisfreien Städten 3.248.659 Euro eingenommen worden. Unter der Kennung 6461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte beliefen sich die Einnahmen im Jahre 2015 bei den Landkreisen auf 12.048 Euro und bei den kreisfreien Städten auf 2.566.454 Euro; in dieser Kennung sind neben privatrechtlichen Entgelten für die Kindertagesbetreuung weitere privatrechtliche Entgelte für andere Leistungen enthalten, sodass die Einnahmen dieser Kennung keine belastbaren Rückschlüsse auf die erzielten Elternbeiträge der Kommunen zulassen. Darüber hinaus haben die kreisangehörigen Gemeinden, die überwiegend öffentlicher Träger der Kindertageseinrichtung sind, bei Kennung 6321 Einnahmen in Höhe von 105.405.606 Euro und bei Kennung 6461 in Höhe von 11.167.402 Euro erzielt.

Entsprechende Daten für 2016 sind aktuell noch nicht verfügbar.

2. Wie hoch wären jeweils die Gesamtkosten der Landkreise und kreisfreien Städte für Kindergarten und Krippen in den Jahren 2015 und 2016 (Personalkosten, Sachkosten und Abschreibungen auf Immobilien)?

Daten zu den Gesamtkosten der Landkreise und kreisfreien Städte für Kindergarten und Krippen in den Jahren 2015 und 2016 liegen nicht vor.

3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindergärten und Krippen sind zwischen Landesregierung und Kommunen vereinbart worden?

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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