Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

DigitalPakt Schule: Kultusminister Tonne überreicht in Lohne Bewilligungsbescheid in Höhe von 70.000 Euro


Die Gelder aus dem DigitalPakt Schule fließen: Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat am (heutigen) Dienstag einen weiteren Bewilligungsbescheid im Rahmen des DigitalPakts Schule für die Realschule in Lohne überreicht. Der Schulträger, die Stadt Lohne, erhält für die Realschule einen Bescheid in Höhe von 70.000 Euro. „Die Mittel ermöglichen den Schulen, das Lernen im digitalen Wandel für ihre Schülerinnen und Schüler voranzutreiben. Mit den bereitgestellten Mitteln für Investitionen in die digitale Infrastruktur werden die bewährten Lernformen sinnvoll ergänzt und tragen dazu bei, Schülerinnen und Schüler fit für das digitale Zeitalter zu machen“, so Kultusminister Tonne. Mit den Mitteln sollen in der Realschule unter anderem Präsentationstechnik in 26 Unterrichtsräumen installiert sowie auch internetfähige Fernseher angeschafft werden. Neben der Realschule Lohne erhält der Schulträger Hildesheim per Post Bewilligungsbescheide für das Scharnhorst Gymnasium in Höhe von 67.150 Euro.

Für das Land und die niedersächsischen Schulträger stehen über den Digitalpakt insgesamt rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, von denen rund 470 Millionen Euro direkt den Schulträgern und Schulen zugutekommen. In Niedersachsen wird der vom Bund vorgesehene Eigenanteil von 10 Prozent komplett vom Land übernommen, was eine zusätzliche Unterstützung für die Schulträger darstellt. Seit August 2019 können Anträge zum DigitalPakt Schule gestellt werden. Die Stadt Helmstedt war eine der ersten Antragstellerinnen.

Antragsberechtigt für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. „Durch das transparente Verfahren bei der Antragstellung weiß jeder Schulträger schon jetzt, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen“, betonte Tonne.

Bislang haben 31 Schulträger in Niedersachsen Anträge gestellt, 240 haben sich bereits für das Antragsverfahren registriert. Die Förderrichtlinie steht als Download bereit. Weitere Informationen wie eine Übersicht der heute bewilligten Anträge mit den jeweiligen Förderbeträgen der Schulträger können Sie hier online abrufen.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2020

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln