Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs

Antwort auf die mündliche Anfrage: Ist die Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder im Kultusministerium unterbesetzt?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014 - TOP 18 – Nr. 43

Der Abgeordnete Clemens Lammerskitten (CDU) hatte gefragt:


Die von der CDU-geführten Landesregierung konzipierte und im Kultusministerium eingerichtete Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder leistet eine hervorragende Arbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte, Eltern und Kinder in Niedersachsen. In der im November 2013 erfolgten Unterrichtung des Kultusausschusses über die Arbeit der Anlaufstelle durch die Landesregierung wurde deutlich, dass die derzeitige personelle Ausstattung der Anlaufstelle deutlich hinter der von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann im Jahr 2011 geplanten personellen Ausstattung zurücksteht. Damals war die Besetzung mit drei vollen Stellen geplant, aufgeteilt in eine Leitungsstelle und zwei Sachbearbeiterstellen. Momentan ist nach Auskunft des Kultusministeriums in der Unterrichtung nur eine Sachbearbeiterstelle besetzt. Die Leitungsfunktion wird nicht als volle Stelle wahrgenommen.

Entgegen den Aussagen in der Unterrichtung weist das Organigramm des Kultusministeriums auch keine ordentliche Besetzung der Leitungsstelle aus. Bei der Leitungsfunktion ist der Zusatz „mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt“ hinzugefügt. Da in der Unterrichtung deutlich wurde, dass die personelle Ausstattung nicht dem Arbeitsaufkommen entspricht, wurde seitens der Landesregierung mitgeteilt, dass Anfang Januar 2014 die dritte Stelle besetzt werden soll.

Ebenso wurde in der Unterrichtung deutlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Anlaufstelle momentan nicht wie ursprünglich geplant durch die Pressestelle des Kultusministeriums unterstützt wird. Auch hier wurde im Rahmen der Unterrichtung angemerkt, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit zukünftig verbessern wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Leitungsstelle der Anlaufstelle in einem ordentlichen Auswahlverfahren besetzt?

2. Wurde die dritte Stelle, also die zweite Sachbearbeiterstelle, wie angekündigt im Januar 2014 besetzt? Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit wurden mit der Pressestelle des Kultusministeriums vereinbart?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Aufgrund der Entschließung des Landtages vom 17.02.2012 (LT-Drucksache 16/4479) wurde im Kultusministerium zum 01.08.2012 eine Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder eingerichtet.
Die nach ursprünglicher Planung vorgesehene personelle Ausstattung der Anlaufstelle – neben der Leitung zwei Bearbeiterstellen – wird auch aus heutiger Sicht als sachgerecht angesehen.

Die in der Anlaufstelle wahrzunehmenden Aufgaben haben bislang ihren Schwerpunkt in der einzelfallbezogenen Beratung von Personen und Einrichtungen und der Vermittlung von Kontakten und Hilfeangeboten. Diese Aufgaben werden vorrangig auf Arbeitsebene wahrgenommen. Klassische Leitungsaufgaben fallen demgegenüber nur in einem Umfang an, der es vertretbar erscheinen lässt, der mit der Leitung der Anlaufstelle beauftragten Person anteilig auch Aufgaben außerhalb der Anlaufstelle zu übertragen. Entsprechend wurde auch bereits in der Vergangenheit verfahren, indem die bis zum 30.06.2013 amtierende Leiterin der Anlaufstelle bis zum 17.02.2013 gleichzeitig auch mit der Wahrnehmung der Funktion der Leitung des Ministerbüros beauftragt war.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:
Nachdem die bisherige Leiterin der Anlaufstelle mit Ablauf des 30.06.2013 von ihren Aufgaben entbunden worden war, ist die Leitung der Anlaufstelle zeitnah einem Beamten des Kultusministeriums übertragen worden, der aufgrund seiner Erfahrungen und Kenntnisse im Aufgabenbereich der schulpsychologischen Beratung in besonderem Maße für die Wahrnehmung der Aufgabe geeignet erschien. Der Beamte ist, soweit die in der Anlaufstelle anfallenden Arbeiten dies zulassen, anteilig weiterhin in seinem bisherigen Aufgabenbereich tätig, so dass eine Verzahnung der Arbeit der Anlaufstelle mit der Linienarbeit gewährleistet ist.

Eine Notwendigkeit zur Ausschreibung und zur Durchführung eines Auswahlverfahrens bestand nicht, da dem Beamten bereits ein der Bewertung des Dienstpostens entsprechendes Amt übertragen war.

Das Organigramm des Kultusministeriums ist zwischenzeitlich angepasst worden.

Zu 2:
Die im Rahmen der Unterrichtung des Kultusausschusses am 22.11.2013 angekündigte Besetzung der zweiten Bearbeiterstelle in der Anlaufstelle über eine Abordnung einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen aus der Niedersächsischen Landesschulbehörde konnte noch nicht abgeschlossen werden.

Die Vorbereitung der erforderlichen Stellenausschreibung hat mehr Zeit in Anspruch genommen als dies zum Zeitpunkt der Unterrichtung des Kultusausschusses zu erwarten war. Ursächlich hierfür war u. a. eine längere Erkrankung des Leiters der Anlaufstelle. Der Entwurf der Ausschreibung liegt inzwischen vor und ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit den Interessenvertretungen vorab zur Kenntnis gegeben worden. Die Stelle kann nunmehr zeitnah ausgeschrieben werden.

Zu 3:
Die Anlaufstelle hat im Rahmen ihrer derzeitigen Möglichkeiten einzelne Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Neben den in der Unterrichtung des Kultusausschusses bereits dargestellten Maßnahmen gab es im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Anlaufstelle seit November 2013 folgende Aktivitäten:

- zwei Fachvorträge auf der Sachbearbeitertagung des Landeskriminalamtes Niedersachsens (Ermittler Kinderpornographie),
- Zusammenwirken mit der Fachstelle Opferschutz bezüglich der Redaktion des Internetauftritts zum Opferschutz,
- umfassende Vorstellung der Arbeit der Anlaufstelle bei einer vom Landesverband ausgerichteten DRK-Netzwerktagung,
- Vorstellung der Tätigkeit der Anlaufstelle beim Verbundtreffen der Beratungsstellen gegen Gewalt (Landesebene). In diesem Zusammenhang wurden zudem im konstruktiven Diskurs zu verschiedenen, von den Teilnehmern vorgetragenen Fachfragen Erörterungen durchgeführt und Klärungen herbeigeführt.

Die durch eine umfangreichere Öffentlichkeitsarbeit ausgelösten An- und Nachfragen – etwa durch einen Kampagnenstart – müssen auch bewältigt werden können. Eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit ist vom weiteren personellen Aufwuchs in der Anlaufstelle abhängig.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln