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130 neue Krippenplätze gefördert: Kommunen erhalten rund 1,5 Millionen Euro für den Ausbau von Krippenplätzen – Kultusminister Tonne: „Ausbau der frühkindlichen Bildung ist weiterhin ganz oben auf unserer Prioritätenliste“


Sechs Kommunen in Niedersachsen können sich über Post freuen: Das Land Niedersachsen fördert den Ausbau von insgesamt 130 Krippenplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und stellt dafür rund 1,5 Millionen Euro in sechs Kommunen bereit. Entsprechende Anträge, die von den Städten, Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)“ gestellt wurden, konnten bewilligt und die Förderbescheide auf den Weg gebracht werden.

„Auch in Zukunft wird das Land die Qualitätsverbesserungen vorantreiben und auch die quantitativen Angebote weiter verstärken. Die frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit dieser Landesregierung. Dieses Geld ist hervorragend angelegt, denn bei unseren Kleinsten legen wir die Grundlagen für die weitere Bildungsbiografie. Wir verbessern durch eine Erhöhung der Platzzahlen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kommen der gestiegenen Nachfrage nach. Zugleich werden wir aber auch weiter in die Qualität der Betreuung investieren“, sagt Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Mit den nun beschiedenen Förderanträgen werden folgende Investitionsvorhaben bezuschusst:

Geförderte Kommune

Geförderte Kindertageseinrichtung

Fördersumme

Plätze

Stadt Langelsheim

Kinderkrippe Wolfshagen im Harz

360.000,00 €

30

Gemeinde Boffzen

Ev.-luth. Kita Himmelsleiter in Boffzen

180.000,00 €

15

Stadt Pattensen

DRK Kindertagesstätte Schulenburg

108.002,70 €

15

Gemeinde Bad Zwischenahn

Waldkindergarten Sternenmoos

120.000,00 €

10

Stadt Lüneburg

Kita Hanseviertel III

540.000,00 €

45

Stadt Nordhorn

Waldorf-Krippe

180.000,00 €

15

Insgesamt

1.488.002,70 €

130

Mit „RAT V“ fördert das Land neu geschaffene Betreuungsplätze, die die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erhöhen. Die Zuwendungshöhe beträgt 12.000 € für einen Platz in einer Tageseinrichtung und 4.000 € für einen Tagespflegeplatz.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2018

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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